3482/J XXII. GP

Eingelangt am 29.09.2005
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfrage

der Abgeordneten Bettina Stadlbauer, Mag. Ruth Becher

und GenossInnen

an die Bundesministerin für Inneres

betreffend „Namensänderungsgesetz"

Seit Jahren fordern Transgender-Initiativen, dass Menschen in voller Würde - ohne Zwang zu Therapie
und körperlichen Eingriffen - ihren Vornamen selber wählen dürfen.

Laut Namensänderungsgesetz (NÄG, BGBl. Nr. 195/1988) § 3 Abs 7 darf die Änderung des Familien-
oder Vornamens nicht bewilligt werden, wenn der beantragte Vorname nicht gebräuchlich ist oder als
erster Vorname nicht dem staatlich anerkannten Geschlecht entspricht. Dabei wird „Geschlecht" weder
als biologisches noch als soziologisches Kriterium, schon gar nicht als Identifikationsgeschlecht
verstanden, sondern nur als der Eintrag im Geburtenbuch, der bei der Geburt vom Arzt oder von der
Hebamme festgelegt wurde.

Transgender-Personen können ihren Vornamen nur ändern und an ihr Identitätsgeschlecht anpassen,
wenn sie einen geschlechtsneutralen Namen wählen oder ihr Personenstandseintrag aufgrund einer
geschlechtsanpassenden Operation geändert wurde. Transgender-Initiativen fordern, dass transsexuelle
Menschen, die keine geschlechtsangleichende Genitaloperation anstreben, die Möglichkeit bekommen,
einen geschlechtsspezifischen Vornamen zu führen, gemäß dem „empfundenen und gelebten
Geschlecht" auch ohne Personenstandsänderung.

Die unterzeichneten Abgeordneten richten daher an die Bundesministerin für Inneres
nachstehende

Anfrage:

1.               Ist Ihnen oben beschriebene Problematik bekannt?

2.               Wenn ja, wie beurteilen Sie diese?

3.               Weiden Sie die von Transgender-Initiativen geforderte Änderung des Namensänderungsgesetzes
vornehmen und somit eine freie, vom Geschlecht unabhängige Wahl des Vornamens ermöglichen?

4.               Wenn ja, wie genau soll diese lauten?

 


5.               Wenn nein, mit welcher Begründung lehnen Sie eine Änderung des Nämensänderungsgesetzes ab?

6.               Werden Sie die Möglichkeit für transsexuelle Menschen schaffen, die Geschlechtsbezeichnung in
Ausweispapieren (Meldezettel, Pass, Führerschein) gemäß dem „empfundenen und gelebten
Geschlecht" zu ändern?

7.               Wenn ja, wann?

8.               Wenn nein, warum nicht?