3483/J XXII. GP

Eingelangt am 29.09.2005
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfrage

der Abgeordneten Parnigoni

und GenossInnen

an die Bundesministerin für Bildung, Wissenschaft und Kultur

betreffend „Studienplatz - skandalöser Umgang mit StudienbewerberInnen in Graz"

Die Vergabe von Studienplätzen für das Wintersemester 2005/06 bzw. das Sommersemester
2006 - insbesondere für das Medizinstudium - verlief absolut chaotisch und nicht
nachvollziehbar. So ist auch hinsichtlich der Modalitäten für die Vergabe von Studienplätzen
an der Uni Graz/Medizinische Fakultät wahrlich Abenteuerliches zu hören:

Die Schulabsolventin B. F. maturierte im Juni 2005 im Gymnasium Gmünd/NÖ mit
Auszeichnung. Schon seit Jahren beabsichtigt sie Medizin zu studieren um eines Tages
Kinderärztin zu werden. Deshalb informierte sich F. im Frühjahr 2005 persönlich an der
med. Universität in Graz und ließ sich auch beraten. Gleichzeitig buchte und bezahlte sie
auch ab Oktober 2005 ein Zimmer in einem Studentenwohnheim. Am 13. 9. 2005 fuhr sie
wieder nach Graz um zu inskribieren. Dort angekommen, erhielt sie äußerst seltsame
Informationen:

       Im Wintersemester 2005/2006 werden an der Medizinischen Fakultät der Uni Graz
für Erstsemestrige keinerlei Vorlesungen, Seminare oder Übungen abgehalten.

       Erstsemestrige müssen sich für die Prüfung am 16. bzw. 17. Jänner 2006 alleine

vorbereiten. Lediglich drei Bücher wurden dabei „zur Unterstützung" genannt.

       Rund 3000 Studenten haben sich vorangemeldet, davon sind etwa 2000 deutsche
Studenten.

       Nur 100 Erstsemsetrige, also etwa jeder dreißigste, erhalten nach erfolgreicher

Prüfung im Jänner 2006 einen fixen Studienplatz für das 2. Semester.
Angesichts dieser haarsträubenden Fakten fragt sich Frau B. F. zu Recht, ob ihr
langjähriger Traum den Beruf als Ärztin erlernen zu dürfen schon mit 17 Jahren vorbei
ist...

 

 


Die unterzeichneten Abgeordneten richten daher an die Bundesministerin für Bildung,
Wissenschaft und Kultur nachstehende

Anfrage:

1.  Was haben Sie im Zuge der Zulassungsverfahren für das Wintersemester 2005/06 in
Ihrer Funktion als Aufsichtsorgan gemäß § 9 UG 2002 unternommen, um die
gesetzeskonforme Vorgangsweise an den Universitäten sicherzustellen?

2.              Wie beurteilen Sie als ressortzuständige Bundesministerin die im Einleitungstext
beschriebene Vorgangsweise der Universität Graz gegenüber Frau B. F.?

3.              Halten Sie diese Vorgangsweise für korrekt? Wenn ja, warum, wenn nein, warum
nicht?

4.              Warum ist es hierzulande und insbesondere auch in Graz nicht möglich, dass eine
Schulabsolventin, die mit Auszeichnung absolviert hat, einen fixen Studienplatz
erhält?

5.              Welche Vorkehrungen wurden Ihrerseits getroffen, dass Personen wie Frau B. F. nicht
auch noch ihr fix gebuchtes Studentenzimmer bezahlen müssen, obwohl sie sich
individuell und studienortsunabhängig auf ihre erste Prüfung vorbereiten sollen?

6.              Muss besagte Schulabsolventin B. F. auch noch die Studiengebühr bezahlen, obwohl
es keine Vorlesungen und Übungen geben wird? Wenn ja, warum?

7.              Was empfehlen Sie konkret nun dieser Studienbewerberin und ihren Eltern?
Welche rechtlichen Möglichkeiten ergeben sich für sie und die vielen ähnlich
gelagerten Fälle?

8.              Halten Sie obig geschildertes Schicksal im Sinne einer zukunftsträchtigen und
gerechten Bildungspolitik für zumutbar? Wenn ja, warum, wenn nein, warum nicht?