3483/J XXII. GP
Eingelangt am 29.09.2005
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind
möglich.
Anfrage
der Abgeordneten Parnigoni
und GenossInnen
an die Bundesministerin für Bildung, Wissenschaft und Kultur
betreffend „Studienplatz - skandalöser Umgang mit StudienbewerberInnen in Graz"
Die
Vergabe von Studienplätzen für das Wintersemester 2005/06 bzw. das
Sommersemester
2006 - insbesondere für das Medizinstudium -
verlief absolut chaotisch und nicht
nachvollziehbar. So ist auch hinsichtlich der Modalitäten für die
Vergabe von Studienplätzen
an der Uni Graz/Medizinische Fakultät wahrlich Abenteuerliches zu hören:
Die Schulabsolventin B. F. maturierte im Juni 2005 im
Gymnasium Gmünd/NÖ mit
Auszeichnung. Schon seit Jahren beabsichtigt sie Medizin zu studieren um eines
Tages
Kinderärztin
zu werden. Deshalb informierte sich F. im Frühjahr 2005 persönlich an der
med. Universität in Graz und ließ sich auch beraten. Gleichzeitig buchte und
bezahlte sie
auch ab Oktober 2005 ein Zimmer in einem Studentenwohnheim. Am 13. 9. 2005 fuhr
sie
wieder nach Graz um zu inskribieren. Dort
angekommen, erhielt sie äußerst seltsame
Informationen:
•
Im
Wintersemester 2005/2006 werden an der Medizinischen Fakultät der Uni Graz
für Erstsemestrige keinerlei Vorlesungen,
Seminare oder Übungen abgehalten.
•
Erstsemestrige müssen sich für die Prüfung am 16. bzw.
17. Jänner 2006 alleine
vorbereiten. Lediglich drei Bücher wurden dabei „zur Unterstützung" genannt.
•
Rund
3000 Studenten haben sich vorangemeldet, davon sind etwa 2000 deutsche
Studenten.
•
Nur 100 Erstsemsetrige, also etwa jeder dreißigste,
erhalten nach erfolgreicher
Prüfung im Jänner 2006 einen fixen
Studienplatz für das 2. Semester.
Angesichts dieser haarsträubenden Fakten fragt sich Frau B. F. zu Recht,
ob ihr
langjähriger Traum
den Beruf als Ärztin erlernen zu dürfen schon mit 17 Jahren vorbei
ist...
Die unterzeichneten Abgeordneten richten daher an die Bundesministerin
für Bildung,
Wissenschaft und
Kultur nachstehende
Anfrage:
1.
Was haben Sie im Zuge der Zulassungsverfahren für das
Wintersemester 2005/06 in
Ihrer Funktion als
Aufsichtsorgan gemäß § 9 UG 2002 unternommen, um die
gesetzeskonforme Vorgangsweise an den Universitäten sicherzustellen?
2.
Wie beurteilen Sie als ressortzuständige
Bundesministerin die im Einleitungstext
beschriebene
Vorgangsweise der Universität Graz gegenüber Frau B. F.?
3.
Halten
Sie diese Vorgangsweise für korrekt? Wenn ja, warum, wenn nein, warum
nicht?
4.
Warum
ist es hierzulande und insbesondere auch in Graz nicht möglich, dass eine
Schulabsolventin, die mit Auszeichnung
absolviert hat, einen fixen Studienplatz
erhält?
5.
Welche
Vorkehrungen wurden Ihrerseits getroffen, dass Personen wie Frau B. F. nicht
auch noch ihr fix gebuchtes Studentenzimmer
bezahlen müssen, obwohl sie sich
individuell und studienortsunabhängig
auf ihre erste Prüfung vorbereiten sollen?
6.
Muss
besagte Schulabsolventin B. F. auch noch die Studiengebühr bezahlen, obwohl
es keine Vorlesungen und Übungen geben wird?
Wenn ja, warum?
7.
Was empfehlen Sie konkret nun dieser Studienbewerberin
und ihren Eltern?
Welche rechtlichen
Möglichkeiten ergeben sich für sie und die vielen ähnlich
gelagerten Fälle?
8.
Halten Sie obig geschildertes Schicksal im Sinne einer
zukunftsträchtigen und
gerechten
Bildungspolitik für zumutbar? Wenn ja, warum, wenn nein, warum nicht?