3484/J XXII. GP

Eingelangt am 29.09.2005
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfrage

der Abgeordneten Ruth Becher

und GenossInnen

an die Bundesministerin für Inneres

betreffend Kriminalität in Wien-Donaustadt im 1. Halbjahr 2005

Eine Auswertung dreier an das Bundesministerium für Inneres gerichtete Anfragen zur
Kriminalitätsentwicklung in Wien-Donaustadt fördert eine besorgniserregende Entwicklung
zu Tage. So stieg seit Amtsantritt der ÖVP-FPÖ-Regierung die Zahl der bekannt gewordenen
strafbaren Handlungen um 5.884 Fälle oder rund 45 Prozent auf 18.967 an. Alleine zwischen
2002 und 2004 erhöhten sich die Straftaten um 3.347 oder rund 21 Prozent. Dramatisch
niedrig ist hingegen die Aufklärungsquote. Konnten im Jahr 2000 noch rund 38,1 Prozent der
Straftaten aufgeklärt werden, so waren es 2003 nur mehr 24,4 Prozent. 2004 konnten mit rund
27 Prozent um 2,7 Prozentpunkte mehr Straftaten in der Donaustadt aufgeklärt werden. Im
Vergleich zum Vorjahr erhöhte sich zwar die Aufklärungsquote, gegenüber 2000 sind die 27
Prozent aufgeklärte Straftaten aber immer noch um rund 11 Prozentpunkte weniger.

Das heißt mit anderen Worten, dass wir es zwischen 2000 und 2004 mit einem dramatischen
Anstieg der Kriminalität in Wien-Donaustadt bei einem gleichzeitigen Rückgang aufgeklärter
Fälle zu tun haben.

Da keine Zahlen über die im ersten Halbjahr 2005 begangenen Straftaten in Wien-Donaustadt
vorhanden sind, die Bevölkerung des 22. Bezirks aber das Recht hat, zu erfahren, wie es um
die Sicherheit in ihrem Heimatbezirk bestellt ist, richten die unterzeichneten Abgeordneten an
die Bundesministerin für Inneres nachstehende

 

Anfrage:

1. Wie viele bekannt gewordene strafbare Handlungen waren von 1.1. bis 30.6.2005 und
von 1.7. bis 31.8. 2005 sowie in den jeweiligen Vergleichszeiträumen von 1.1. bis
30.6.2000, 2001, 2002, 2003 und 2004 in Wien-Donaustadt zu verzeichnen?


2.             Wie viele wurden davon von 1.1. bis 30.6.2005 und 1.7. bis 31.8.2005 sowie in den
jeweiligen Vergleichszeiträumen von 1.1. bis 30.6.2000, 2001, 2002, 2003 und 2004
aufgeklärt?

3.             Wie viele strafbare Handlungen gegen fremdes Vermögen wurden von   1.1. bis
30.6.2005 und 1.7. bis 31.8.2005 sowie in den jeweiligen Vergleichszeiträumen von
1.1. bis 30.6.2000, 2001, 2002, 2003 und 2004 im 22. Wiener Gemeindebezirk
registriert?

4.             Wie hoch war die diesbezügliche Aufklärungsquote von 1.1. bis 30.6.2005 und 1.7.
bis 31.8.2005 sowie in den jeweiligen Vergleichszeiträumen von 1.1. bis 30.6.2000,
2001, 2002, 2003 und 2004?

5.             Wie viele strafbare Handlungen gegen Leib und Leben wurden von 1.1. bis 30.6.2005
und 1.7. bis 31.8.2005 sowie in den jeweiligen Vergleichszeiträumen von 1.1. bis
30.6.2000, 2001, 2002, 2003 und 2004 in der Donaustadt registriert?

6.             Wie viele wurden davon von 1.1. und 30.6.2005 und 1.7. bis 31.8.2005 sowie in den
jeweiligen Vergleichszeiträumen von 1.1. bis 30.6.2000, 2001, 2002, 2003 und 2004
aufgeklärt?

7.             Wie viele strafbare Handlungen gegen Sittlichkeit gab es im 22. Bezirk von 1.1. bis
30.6.2005 und 1.7. bis 31.8.2005 sowie in den jeweiligen Vergleichszeiträumen von
1.1. bis 30.6.2000, 2001, 2002, 2003 und 2004?

8.             Wie hoch war die diesbezügliche Aufklärungsquote in der Donaustadt von 1.1. bis
30.6.2005 und 1.7. bis 31.8.2005 sowie in den jeweiligen Vergleichszeiträumen von
1.1. bis 30.6.2000, 2001, 2002, 2003 und 2004?

9.             Wie lautet die Gesamtsumme aller gerichtlich strafbaren Handlungen (bitte nach
Verbrechen und Vergehen auflisten) in Wien-Donaustadt von 1.1. bis 30.6.2005 und
1.7.  bis  31.8.2005  sowie in den jeweiligen Vergleichszeiträumen von   1.1.  bis
30.6.2000, 2001, 2002, 2003 und 2004?


10.     Wie hoch war die Aufklärungsquote aller in der Donaustadt begangenen strafbaren
Handlungen von 1.1. bis 30.6.2005 und 1.7. bis 31.8.2005 sowie in den jeweiligen
Vergleichszeiträumen von 1.1. bis 30.6.2000, 2001, 2002, 2003 und 2004?

11.     Wie viele Diebstähle wurden im 22. Bezirk von 1.1. bis 30.6.2005 und 1.7. bis
31.8.2005 sowie in den jeweiligen Vergleichszeiträumen von 1.1. bis 30.6.2000, 2001,
2002, 2003 und 2004 begangen?

12.     Wie hoch war die diesbezügliche Aufklärungsquote von 1.1. bis 30.6.2005 und 1.7.
bis 31.8.2005 sowie in den jeweiligen Vergleichszeiträumen von 1.1. bis 30.6.2000,
2001, 2002, 2003 und 2004?

13.     Wie  viele  schwere  Diebstähle  und  Diebstähle  durch  Einbruch  wurden  in  der
Donaustadt von 1.1. bis 30.6.2005 und 1.7. bis 31.8.2005 sowie in den jeweiligen
Vergleichszeiträumen von 1.1. bis 30.6.2000, 2001, 2002, 2003 und 2004 registriert?

14.     Wie viele wurden davon von 1.1. bis 30.6.2005 und 1.7. bis 31.8.2005 sowie in den
jeweiligen Vergleichszeiträumen von 1.1. bis 30.6.2000, 2001, 2002, 2003 und 2004
aufgeklärt?