3488/J XXII. GP

Eingelangt am 29.09.2005
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ANFRAGE

 

 

des Abgeordneten Brosz, Freundinnen und Freunde

 

an die Bundesministerin für Bildung, Wissenschaft & Kultur

 

betreffend standortbezogenes Förderkonzept

 

 

Wie der vom Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur gesetzten Kampagne „die neueschule.gv.at“ zu entnehmen ist, sollen im nächsten Schuljahr Maßnahmen für die individuelle Förderung gesetzt werden. Als neue Initiative wird angepriesen, dass ab dem Schuljahr 2005/06 jede Schule verpflichtet ist, ein standortbezogenes Förderkonzept zu erstellen. Darin sind in Abhängigkeit des Förderbedarfs innerhalb der einzelnen Klassen und der Qualifikationsstruktur der LehrerInnen alle aktuellen und geplanten Fördermaßnahmen festzuhalten. Für Eltern und SchülerInnen soll das Förderkonzept jeder Schule als Grundlage für Entscheidungen einsehbar sein.

Im Rundschreiben Nr.11/2005 werden alle Landesschulräte und der Stadtschulrat für Wien über dieses verpflichtende Förderkonzept informiert. Demnach sind Schulen beginnend mit dem Schuljahr 2005/06 nicht nur verpflichtet, ein standortbezogenes Förderkonzept zu entwickeln, sondern dieses auch laufend zu evaluieren und jährlich zu adaptieren. Gleichzeitig wird die Schulaufsicht ersucht, Beispiele gelungener Umsetzung zu dokumentieren und dem BMBWK zur Verfügung zu stellen, damit sie anderen Schulen zugänglich gemacht werden können. Von finanziellen Zusagen oder Unterstützungsmaßnahmen für die Umsetzung dieser Verpflichtungen ist in diesem Rundschreiben jedoch nicht die Rede.

 

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

 

 

ANFRAGE:

 

 

 

1)     Welche konkreten Unterstützungsmaßnahmen erhalten die Schulen bei der Umsetzung der Entwicklung eines standortbezogenen Förderkonzepts? Welche Unterstützungen gibt es seitens des BMBWK?

2)     Wie viele zusätzliche finanzielle Ressourcen erhalten die Schulen für die Umsetzung dieser Maßnahme?

3)     Welche konkreten Unterstützungsmaßnahmen erhalten die Schulen für die laufende Evaluierung des Förderkonzepts? Welche Unterstützung gibt es seitens des BMBWK? Gibt es Unterstützung auf ExpertInnenebene?

4)     Wie viele zusätzliche finanzielle Ressourcen erhalten die Schulen für die laufende Evaluierung des Förderkonzepts?

5)     Welche konkreten Unterstützungsmaßnahmen erhalten die Schulen für die jährliche Adaptierung des Förderkonzepts? Welche Unterstützung gibt es seitens des BMBWK? Gibt es Unterstützung auf ExpertInnenebene?

6)     Wie viele zusätzliche finanzielle Ressourcen erhalten die Schulen für die jährliche Adaptierung des Förderkonzepts?

7)     Welche Unterstützung erhält die Schulaufsicht für die Dokumentation von Beispielen gelungener Umsetzung? Welche Unterstützung gibt es seitens des BMBWK? Gibt es Unterstützung auf ExpertInnenebene?

8)     Nach welchen Kriterien erfolgt die Veröffentlichung „gelungener Maßnahmen“? Welche konkreten Kriterien werden für die Bestimmung eines gelungenen Beispiels herangezogen? Hat hier lediglich die Schulaufsicht zu entscheiden, oder gibt es vom Ministerium vorgegebene Kriterien?

9)     Auf welche Weise werden gelungene Maßnahmen anderen Schulen zugänglich gemacht?