3490/J XXII. GP

Eingelangt am 29.09.2005
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ANFRAGE

 

 

des Abgeordneten Brosz, Freundinnen und Freunde

 

an die Bundesministerin für Bildung, Wissenschaft & Kultur

 

betreffend Ausbau der Nachmittagsbetreuung

 

 

Die Regierung hat im Juli 2005 ein Gesetz zum Ausbau der Nachmittagsbetreuung beschlossen, das ab dem Schuljahr 2006/07 in Kraft tritt. Die darin enthaltenen Regelungen sind mehr als lückenhaft. Das von der Bildungsministerin selbst formulierte Ziel, die Schule an die Lebensrealitäten heranzuführen, wird nicht eingelöst. Der dafür notwendige gesetzliche Anspruch auf Nachmittagsbetreuung wird verwehrt.

 

„Schulen mit Tagesbetreuung“ sollen künftig erst ab einer Mindestzahl von 15 angemeldeten SchülerInnen verpflichtend geführt werden. Melden sich also nur 14 SchülerInnen für die Betreuung an, haben deren Eltern keine Garantie darauf, dass ihre Kinder am Nachmittag betreut werden – sie werden mit ihrem dringenden Bedarf alleine gelassen.

 

Nach der Mikrozensus-Erhebung fehlen 27.100 Betreuungsplätze in der für die schulische Nachmittagsbetreuung relevanten Altersgruppe von 6 bis 14 Jahren. 19.400 Betreuungsplätze sind zudem ungenügend ausgestattet. Die von der Bildungsministerin den Gemeinden in Aussicht gestellten 8 Mio. Euro für 10.000 Plätze decken die laufenden Kosten nicht ab. Darüber hinaus müssen die für halbtägigen Unterricht ausgerichteten Schulbauten in vielen Fällen adaptiert werden.

 

Die Gemeinden werden bislang mit der Finanzierungsfrage alleine gelassen. Es bleibt vollkommen offen, wie die SchulerhalterInnen von Volks- und Hauptschulen die dort erforderlichen Betreuungsstunden und baulichen Adaptierungen finanzieren werden.

 

Aufgrund der unzureichenden personellen und finanziellen Mittel ist zwar eine Aufbewahrung – sollten sich genügend Kinder finden - nicht aber hochwertige Betreuung die Eltern Sicherheit und SchülerInnen Qualität garantiert, möglich.

 

Trotz dieser gravierenden Mängel wird der Ausbau der Tagesbetreuung im Rahmen der Kampagne „Die Neue Schule“ als umfassende Maßnahme präsentiert, der sogar ein pädagogisches Konzept zugrunde liege. Diese Werbemaßnahme ist der Bildungsministerin 800.000 Euro Wert.

 

 

 

 

 

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

 

 

ANFRAGE:

 

 

1)     Welches pädagogische Konzept liegt der Tagesbetreuung zugrunde? Wann und von wem wurde dieses Konzept erarbeitet? Welche BildungsexpertInnen wirkten dabei mit? (bitte möglichst genaue Angabe)

 

2)     Im September 2005 erscheint nach Angaben des Ministeriums ein Leitfaden für die Tagesbetreuung.

a)       Von wem wurde dieser Leitfaden erstellt?

b)       In welcher Auflage wurde dieser erstellt?

c)        Mit welchen Kosten ist die Erstellung dieses Leitfadens verbunden?

d)       In welcher Form wird dieser Leitfaden den Schulen zur Verfügung gestellt? Wie viele Schulen erhalten einen solchen Leitfaden?

e)       Was beinhaltet dieser Leitfaden?

 

3)   Die Aufteilung der Mittel erfolgt nach Angaben des Ministeriums prinzipiell auf Basis des Bevölkerungsschlüssels.

a)     Wird bei der Verteilung der Mittel der jeweilige Bedarf an Betreuungsplätzen nicht berücksichtigt?

b)     Was erwägen Sie zu unternehmen, wenn in bestimmten Ländern ein viel höherer Bedarf an Betreuungsplätzen besteht als in anderen?

c)      Was passiert mit den (bei geringen Bedarf) nicht ausgelasteten Mitteln? Können die Länder mit einem besonders hohem Bedarf Anspruch auf diese erheben?

 

4)   Wie viele zusätzliche Betreuungsplätze könnten mit 800.000 Euro finanziert werden?

 

5)   Wie viele zusätzliche LehrerInnenstunden könnten mit 800.000 Euro finanziert werden?