3494/J XXII. GP

Eingelangt am 29.09.2005
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ANFRAGE

der Abgeordneten Weinzinger, Freundinnen und Freunde

an die Bundesministerin für Gesundheit und Frauen

betreffend qualvoller Gifttest an Mäusen zur Bestimmung von Muscheltoxinen

Der Verzehr von Muscheln kann zu schweren bis tödlichen Vergiftungen führen. Die
Ursache sind Algengifte, welche die Schalentiere aufnehmen und im Gewebe anreichern.
Zur Bestimmung von Muscheltoxinen wird in Österreich die Muschelverordnung BGBl.
II Nr.
93/1997 bzw. die Kommissionsentscheidung 2002/225/EG herangezogen. Um zu prüfen, ob
eine Belastung mit marinen Biotoxinen vorliegt, wird Mäusen ein aufbereiteter Extrakt aus
dem zu untersuchenden Muschelgewebe in die Bauchhöhle injiziert. Stirbt die Maus, ist der
Nachweis erbracht. Laut Anfragebeantwortung 2492/AB vom 17.03.2005 wurden dafür in
Österreich in den letzten fünf Jahren insgesamt 119 Versuchstiere verwendet.

Abgesehen vom grausamen Tierversuch ist die Anwendung dieses Gift-Tests an Mäusen
auch wissenschaftlich höchst umstritten. Daher finden in Ländern wie Neuseeland,
Norwegen und Deutschland nur In-vitro-Tests statt. In Deutschland werden chemisch-
physikalische Verfahren eingesetzt mit dem Anspruch, sowohl wissenschaftlich überprüfbare
Methoden als auch das deutsche Tierschutzgesetz anzuwenden, wonach Tierversuche nur
dann durchzuführen sind, wenn keine wissenschaftlich zufriedenstellenden, vertretbaren und
praktikablen Alternativen zur Verfügung stehen. Das entspricht auch der europäischen
Richtlinie zum Schutz von Versuchstieren. Darüber hinaus ist die Anwendung der chemisch-
physikalischen Messverfahren dem Test an Mäusen überlegen und besser geeignet, einen
sicheren VerbraucherInnenschutz zu gewährleisten. Im Gegensatz zu diesen alternativen
Methoden ist der Maus-Test eine nicht nach wissenschaftlichen Kriterien überprüfte und
genormte Methode und weder validiert noch validierbar.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

ANFRAGE:

1.              Wie rechtfertigen Sie, dass zum Schutz der KonsumentInnen ein Test angewendet
wird, der weder validiert noch validierbar ist?

2.              Werden Sie im Sinne eines sicheren KonsumentInnenschutzes dafür sorgen, dass
im österreichischen nationalen Referenzlabor ebenfalls das sicherere chemisch-
physikalische Messverfahren anstatt der Maus-Tests angewendet wird? Wenn nein,
wie begründen Sie das?

3.              Wie viele Muschelvergiftungen gab es in den letzten fünf Jahren insgesamt und wie
viele davon hatten tödliche Folgen?