3494/J XXII. GP
Eingelangt am 29.09.2005
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möglich.
ANFRAGE
der Abgeordneten Weinzinger, Freundinnen und Freunde
an die Bundesministerin für Gesundheit und Frauen
betreffend qualvoller Gifttest an Mäusen zur Bestimmung von Muscheltoxinen
Der
Verzehr von Muscheln kann zu schweren bis tödlichen Vergiftungen führen. Die
Ursache sind Algengifte, welche die Schalentiere aufnehmen und im Gewebe
anreichern.
Zur Bestimmung von Muscheltoxinen wird in
Österreich die Muschelverordnung BGBl. II Nr.
93/1997 bzw. die Kommissionsentscheidung 2002/225/EG herangezogen. Um zu
prüfen, ob
eine Belastung mit
marinen Biotoxinen vorliegt, wird Mäusen ein aufbereiteter Extrakt aus
dem zu untersuchenden Muschelgewebe in die
Bauchhöhle injiziert. Stirbt die Maus, ist der
Nachweis erbracht. Laut Anfragebeantwortung 2492/AB vom 17.03.2005
wurden dafür in
Österreich in den letzten fünf Jahren insgesamt 119 Versuchstiere verwendet.
Abgesehen
vom grausamen Tierversuch ist die Anwendung dieses Gift-Tests an Mäusen
auch wissenschaftlich höchst umstritten. Daher finden in Ländern wie
Neuseeland,
Norwegen und Deutschland nur In-vitro-Tests statt. In Deutschland werden
chemisch-
physikalische Verfahren eingesetzt mit dem
Anspruch, sowohl wissenschaftlich überprüfbare
Methoden als auch das deutsche Tierschutzgesetz anzuwenden, wonach
Tierversuche nur
dann durchzuführen sind, wenn keine
wissenschaftlich zufriedenstellenden, vertretbaren und
praktikablen Alternativen zur Verfügung stehen. Das entspricht auch der
europäischen
Richtlinie zum Schutz von Versuchstieren.
Darüber hinaus ist die Anwendung der chemisch-
physikalischen Messverfahren dem Test an Mäusen überlegen und besser
geeignet, einen
sicheren VerbraucherInnenschutz zu gewährleisten. Im Gegensatz zu diesen
alternativen
Methoden ist der Maus-Test eine nicht nach wissenschaftlichen Kriterien
überprüfte und
genormte Methode und weder validiert noch
validierbar.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende
ANFRAGE:
1.
Wie rechtfertigen Sie, dass zum Schutz der
KonsumentInnen ein Test angewendet
wird, der weder validiert noch validierbar ist?
2.
Werden
Sie im Sinne eines sicheren KonsumentInnenschutzes dafür sorgen, dass
im österreichischen nationalen Referenzlabor ebenfalls das sicherere chemisch-
physikalische Messverfahren anstatt der
Maus-Tests angewendet wird? Wenn nein,
wie begründen Sie das?
3.
Wie viele Muschelvergiftungen gab es in den letzten fünf
Jahren insgesamt und wie
viele davon hatten tödliche Folgen?