3495/J XXII. GP

Eingelangt am 29.09.2005
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

ANFRAGE

der Abgeordneten Weinzinger, Freundinnen und Freunde

an die Bundesministerin für Bildung, Wissenschaft & Kultur

betreffend qualvoller Gifttest an Mäusen zur Bestimmung von Muscheltoxinen

Zur Bestimmung von Muscheltoxinen wird in Österreich die Muschelverordnung BGBl. II Nr.
93/1997 bzw. die Kommissionsentscheidung 2002/225/EG herangezogen. Um zu prüfen, ob
eine Belastung mit marinen Biotoxinen vorliegt, wird Mäusen ein aufbereiteter Extrakt aus
dem zu untersuchenden Muschelgewebe in die Bauchhöhle injiziert. Stirbt die Maus, ist der
Nachweis erbracht. Laut Anfragebeantwortung 2492/AB vom 17.03.2005 wurden dafür in
Österreich in den letzten fünf Jahren insgesamt 119 Versuchstiere verwendet.

Abgesehen vom grausamen Tierversuch ist die Anwendung dieses Gift-Tests an Mäusen
auch wissenschaftlich höchst umstritten. Daher finden in Ländern wie Neuseeland,
Norwegen und Deutschland nur In-vitro-Tests statt. In Deutschland werden chemisch-
physikalische Verfahren eingesetzt mit dem Anspruch, sowohl wissenschaftlich überprüfbare
Methoden als auch das deutsche Tierschutzgesetz anzuwenden, wonach Tierversuche nur
dann durchzuführen sind, wenn keine wissenschaftlich zufriedenstellenden, vertretbaren und
praktikablen Alternativen zur Verfügung stehen. Das entspricht auch der europäischen
Richtlinie zum Schutz von Versuchstieren. Darüber hinaus ist die Anwendung der chemisch-
physikalischen Messverfahren dem Test an Mäusen überlegen und besser geeignet, einen
sicheren VerbraucherInnenschutz zu gewährleisten. Im Gegensatz zu diesen alternativen
Methoden ist der Maus-Test eine nicht nach wissenschaftlichen Kriterien überprüfte und
genormte Methode und weder validiert noch validierbar.

Hinsichtlich der Bestimmung von Muscheltoxinen gibt es nicht nur zwei widersprüchliche EU-
Regelungen (die EU-Tierversuchsrichtlinie 89/609/EWG und die Kommissionsentscheidung
2002/225/EG) sondern auch den Widerspruch zum österreichischen Tierversuchsgesetz,
das Tierversuche verbietet, wenn sinnvolle Alternativen vorhanden sind oder die Methoden
nicht validiert sind.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

ANFRAGE:

1.             Wie rechtfertigen Sie, dass diese nicht validierte Methode weiterhin - entgegen den
Bestimmungen des Tierversuchsgesetzes - durchgeführt wird?

2.             Wie lassen sich die Gifttests an Mäusen zur Bestimmung von Muscheltoxinen mit
dem Tierversuchsgesetz vereinbaren, wonach Tierversuche nur dann durchzuführen
sind, wenn keine tierversuchsfreien Alternativen zur Verfügung stehen?

3.             Aus der Anfragebeantwortung 2492/AB vom 15. März 2005 geht hervor, dass in
Österreich immer noch die Maustests gemacht werden. Beabsichtigen Sie, diese
grausamen und sinnlosen Tierversuche weiterhin zu genehmigen oder werden Sie
dafür sorgen, dass sie durch tierversuchsfreie Methoden ersetzt werden?

 


4.              Laut Anfragebeantwortung 2492/AB hat das BMBWK im letzten Jahrzehnt für
Projekte zur Förderung von Ersatzmethoden zum Tierversuch 2,3 Mio. € eingesetzt.
Halten Sie das im Hinblick auf diesen langen Zeitraum für ausreichend? Wie viele
Mittel werden im Sinne des Entschließungsantrages E85-NR/XXII.GP heuer und im
nächsten Jahr für Alternativmethoden zum Tierversuch zur Verfügung gestellt?

5.              Welche Maßnahmen werden Sie auf EU-Ebene ergreifen, damit die Entscheidung
der Kommission 2002/225/EG mit den Bestimmungen der EU-Tierversuchsrichtlinie
89/609/EWG in Einklang gebracht wird?