3496/J XXII. GP
Eingelangt am 29.09.2005
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind
möglich.
ANFRAGE
der Abgeordneten Weinzinger, Krainer, Freundinnen und
Freunde
an die
Bundesministerin für Bildung, Wissenschaft & Kultur
betreffend Warnung vor TierschutzlehrerInnen
Ein
Schreiben von Ihrem Ressort vom 6. September 2005 an alle Landesschulräte
und den Stadtschulrat von Wien warnt
indirekt davor, den Verein gegen Tierfabriken
für Vorträge zum Thema Tierschutz an Schulen heranzuziehen. Argumentiert
wird
damit, dass dieser Verein zwar von Ihrem Ministerium approbierte
Unterrichtsmittel
habe, nicht aber Adressat dieser Eignungserklärung sei. In diesem Schreiben
wird
es unter Hinweis auf § 17 SchUG den LehrerInnen zwar freigestellt, zu
speziellen
Themen externe Personen einzuladen,
allerdings auf die Verpflichtung hingewiesen,
sich zuvor von der Kompetenz und den Absichten der Eingeladenen zu überzeugen
und einen indoktrinationsfreien Unterricht anzubieten. Weiters wird
ausdrücklich auf
ein laufendes Projekt der Veterinärmedizinischen Universität Wien und
der
Österreichischen Tierärztekammer
hingewiesen.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende
ANFRAGE:
1.
Was
sollte mit diesem Schreiben erreicht werden?
2.
Mit welcher Begründung wird indirekt (mit dem Hinweis auf
Kompetenz,
Absichten und
Indoktrination) vor den LehrerInnen des Vereins gegen
Tierfabriken gewarnt?
3.
Halten Sie die LehrerInnen dieses Vereins für
inkompetent? Wenn ja, mit
welcher Begründung?
4.
Welche Absichten unterstellen Sie den LehrerInnen des
Vereins gegen
Tierfabriken?
5.
Welche Arten und Formen der Indoktrination unterstellen
Sie den LehrerInnen
des Vereins gegen
Tierfabriken?
6.
Stimmt es, dass vor ca. drei Jahren von Ihrem Ressort
genehmigte Malhefte
vom österreichischen Jagdverband an alle Schulen versandt wurden mit der
Aufforderung, diese weiter zu verteilen? Wenn ja, wie lässt sich das mit der
Verpflichtung zu
einem indoktrinationsfreien Unterricht vereinbaren?
7.
Die Schulen werden regelmäßig mit Pro-Jagd-Material (z.B.
Bilderbücher und
Malhefte) versorgt.
Ist Ihnen dieser Umstand bekannt? Unterstützen und
genehmigen Sie die Verteilung dieses Materials? Wenn ja, mit welcher
Begründung?
8.
Das Projekt „Ernährungsdetektive", an dem 150
Wiener Schulklassen
teilnahmen, wurden von den Firmen Mc Donald's und Danone Österreich
gesponsert (sh
Ihre Anfragebeantwortung 2930/AB vom 27.06.2005).
a. Wie viel Geld wurde von diesen Firmen für welchen
Zweck zur
Verfügung gestellt?
b. Welche sonstigen Leistungen oder Materialien
wurden von diesen
Firmen zur Verfügung gestellt?
c. Inwiefern und in welcher Weise wurde bei diesem
Ernährungsprojekt
auf tierschutzrelevante Themen eingegangen?
d. Welche
Gegenleistungen (Möglichkeiten der Produktwerbung und
Public Relation etc.) wurden diesen Firmen geboten bzw. welches
Interesse hatten diese Unternehmen am
Sponsoring dieses Projekts?
e. Wie lässt sich Produktwerbung mit einem
indoktrinationsfreien
Unterricht vereinbaren?