3498/J XXII. GP
Eingelangt am 07.10.2005
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind
möglich.
Anfrage
der Abgordneten Maga Christine Muttonen
und GenossInnen
an den Bundeskanzler
betreffend Bericht zur Wörtherseebühne
Seit
1. Oktober 2005 müsste der Kunstsektion ein ausführlicher Tätigkeitsbericht
(einschließlich Dokumentation des künstlerischen Erfolgs und Bilanz) der
Wörthersee-Festspiele GmbH für das Jahr 2004 vorliegen („als Nachweisfrist zur
jährlichen Tätigkeit wurde jeweils der 1. Oktober des folgenden Kalenderjahres
vereinbart, somit für die Tätigkeit 2004
der 1. Oktober 2005, 3110/AB). Nachdem in
der zitierten AB auf mehrere Fragen mit dem Hinweis auf noch nicht
vorliegende
Berichte und Bilanzen nicht eingegangen wurde, ist also nun davon auszugehen,
dass die fehlenden Antworten zum jetzigen Zeitpunkt möglich sein müssten.
Die unterzeichneten Abgeordneten richten daher an den
Bundeskanzler
nachstehende
Anfrage:
1.
Wurde dem BKA der Bericht für das Jahr 2004 von der
Wörtherseefestspiele
GmbH termingerecht
mit 1. Oktober 2005 vorgelegt?
2.
Falls ja, beinhaltet dieser Bericht für 2004 sowohl
einen Tätigkeitsbericht, als
auch die
Dokumentation des künstlerischen Erfolgs und die Bilanz für das
Jahr 2004?
3.
Wurden der Bericht für 2004 sowie die Bilanz 2004
bereits durch das BKA
überprüft? Wenn ja,
was sind die wesentlichsten Resultate?
4.
War die Wörtherseebühne zum Zeitpunkt der Antragstellung
bezüglich
Bundesförderung
bereits verschuldet? Wenn ja, in welchem Ausmaß?
5.
Ist aus der Bilanz 2004 ersichtlich, ob die Förderung
des Bundes zur
Abdeckung vorhandener
Schulden verwendet wurde?
6.
Wurde
die vom Bund zur Verfügung gestellte Förderung von 1,6 Mio €
zweckmäßig verwendet oder wurde durch die
Verwendung für eine einmalige
Abgangsdeckung 2004 gegen den Fördervertrag verstoßen? Wenn ja, welche
Konsequenzen wird das BKA daraus ziehen?
7.
Beinhaltet
der Tätigkeitsbericht für 2004/die Bilanz 2004 eine
Planungsrechnung bzw. eine Vorschau für die
Jahre 2005-2008? Garantiert
das Land Kärnten einen Spielbetrieb für diese Zeit?
8.
Ist
beabsichtigt, diesen Bericht zu publizieren?