3500/J XXII. GP
Eingelangt am 11.10.2005
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind
möglich.
Anfrage
der Abgeordneten Mag. Maier
und GenossInnen
an die Bundesministerin für Justiz
betreffend eBay-Betrug - keine Sicherheit für Kunden?
EBay-Betrug hat in den letzten Jahren enorm zugenommen.
Meist ist der Käufer der
Geschädigte, weil er
seine ersteigerte und bezahlte Ware nicht bekommt - aber es
gibt auch andere Facetten: Unter falschem Namen (Identitätsbetrug) werden bei
eBay Bestellungen getätigt oder Auktionen bestritten und unterschiedlichste
Waren
auf diesen Plattformen ersteigert. So hat
beispielsweise eine unbekannte Person, im
Namen eines 18jährigen Lehrlings aus Hadersdorf/Kamp (NÖ) für diesen sechs
Autos um 168.000,- € ersteigert. Hacker dürften dessen Acount bei eBay
geknackt
haben. Während die meisten Verkäufer in
Folge keine Forderungen geltend
machten, verlangt nun der Verkäufer des Jaguars über seinen Rechtsanwalt eine
Stornogebühr von 8.980,- €. Nach Presseberichten kann dem Lehrling angeblich
niemand helfen:
„Die Polizei kann ihm nicht helfen: Die
Staatsanwaltschaft hat gesagt, dass kein oder
nur ein geringer Schaden entstanden ist. Er hätte das Auto ja um den gleichen
Preis
weiterverkaufen
können, erklärt ein Beamter. Wir können in der Sache leider nichts
mehr tun. Hier müsste sich der Gesetzgeber
etwas überlegen, sagt ein Beamter".
Dies ist kein Einzelfall. Gerade aus Deutschland sind
zahlreiche derartige
Betrugsfälle
bekannt geworden. So hat im Sommer 2005 ein Unbekannter unter dem
Namen
eines eBay-Nutzers aus Iserlohn in mehr als 1000 Auktionen das
Höchstgebot abgegeben. Der materielle Schaden war zwar gering, trotzdem mussten
-
da es mehr als 1000 betroffene Verkäufer gab - deren Auktionen rückgängig
gemacht
werden.
Bekannt ist auch, dass Betrüger zunehmend versuchen zu
Daten von eBay-Kunden
zu gelangen. Bei der
Phishing-Masche (Password fishing) werden beispielsweise
eBay-Kunden per e-mail auf gefälschte, angebliche eBay-Webseiten gelotst. Dort
werden sie aufgefordert eBay-User-ID, Passwort und unter Umständen auch
noch
Adresse
und Kreditkartendaten samt PIN anzugeben.
Bei all diesen geschilderten Fällen ergeben sich eine
Vielzahl von zivil- und
strafrechtlichen Fragen. Bei Verbrauchergeschäften geht es beispielsweise um
die
Anwendbarkeit des
Konsumentenschutzgesetzes, E-Commercegesetzes oder des
Fernabsatzgesetzes sowie bei
Rechtsstreitigkeiten auch um die gerichtliche
Durchsetzung von Ansprüchen (Rechtswahl, Gerichtsstand, etc.). Nichtlieferung
oder
Lieferung von mangelhaften Waren (Gewährleistung), die über eBay erworben
wurden, stellen in den Arbeiterkammer-Konsumentenberatungen die Hauptprobleme
dar.
In der Anfragebeantwortung 2852/AB XXII GP. vom 10.6.2005 betreffend „E-
Commerce-Gesetz (ECG) - Vollziehungsdefizite" haben Sie zu den Fragen neun
und
zehn den Fragestellern folgende Informationen übermittelt:
„Zu 9 und 10:
Das Bundesministerium für Justiz hat
bislang Bezirksverwaltungsbehörden nicht
allgemein über die in der Anfrage
behaupteten „Webdefizite" informiert, weil ihm
solche Defizite generell noch nicht bekannt worden sind. Im Einzelfall
hat das
Bundesministerium für Justiz Bezirksverwaltungsbehörden bei der Vollziehung der
Informationspflichten des E-Commerce-Gesetzes
die erforderliche Hilfestellung
geleistet, und zwar sowohl was die an
das Bundesministerium für Justiz
herangetragenen grenzüberschreitenden Fälle als auch was Detailfragen
zum E-
Commerce-Gesetz in „nationalen" Fällen
angeht.
Unabhängig davon wird
das Bundesministerium für Justiz die Vollziehung des E-
Commerce-Gesetzes
in Zusammenarbeit mit der Konsumentenschutzsektion des
Sozialressorts auch mit den für die Vollziehung der verwaltungsstrafrechtlichen
Bestimmungen dieses Gesetzes zuständigen Ländern erörtern."
Aufgrund der zunehmenden Probleme mit eBay hat sich auch
für Österreich eine
Anlaufstelle im
Internet konstituiert, die Betrugsopfer und Rechtsanwälte
zusammenbringt (www.betrogener.at - Die Anlaufstelle für Österreich).
Die unterzeichneten Abgeordneten richten daher an die Bundesministerin für Justiz
nachstehende
Anfrage:
1.
Ist auch Ihnen der Fall des 18jährigen Lehrlings aus
Hadersdorf/Kamp
bekannt?
2.
Wenn ja, wie beurteilen Sie rechtlich die
Schadenersatzforderung bzw. die
Forderung
auf Zahlung einer Stornogebühr durch den Verkäufer?
3.
Welche strafrechtlichen Bestimmungen sind für die
Beurteilung dieses
geschilderten
Sacherhaltes maßgeblich?
4.
Warum wurde seitens der Staatsanwaltschaft (laut
Presseberichten) nichts
unternommen, auch nicht versucht zur IP-Adresse zu gelangen?
5.
Sehen Sie in Österreich hinsichtlich der im
Einleitungstext geschilderten
(möglichen)
„Betrugsfällen" einen gesetzlichen Handlungsbedarf?
6.
Wenn nein, warum nicht?
7.
Sehen
Sie in der Europäischen Union hinsichtlich der im Einleitungstext
geschilderten (möglichen) Betrugsfällen
einen gesetzlichen Handlungsbedarf
(z.B. Änderung der Fernabsatzrichtlinie bzw. E-Commerce-Richtlinie)?
8.
Wenn
nein, warum nicht?
9.
Wenn ja, gibt es bereits entsprechende Initiativen auf
europäischer Ebene?
Wie sehen diese
konkret aus?
10.
Welche
Rechtssprechung liegt in Österreich zu den im Einleitungstext
geschilderten Problemen vor (Phishing,
Datenklau, Nichtlieferung von Waren,
Bestellungen bzw. Ersteigerungen
ohne Auftrag, etc.)?
11.
Welches Recht ist bei zivilrechtlichen Streitigkeiten
zwischen eBay-Kunden aus
verschiedenen
EU-Mitgliedsländer (z.B. bei Verbrauchergeschäften)
anzuwenden?
12.
Welcher Gerichtsstand ergibt sich bei zivilrechtlichen
Streitigkeiten zwischen e-
Bay-Kunden aus verschiedenen EU-Mitgliedsländer?
13.
Haben Sie, wie in der AB 2852 angekündigt, Fragen der
Vollziehung des E-
Commerce-Gesetzes
mit den Ländern bereits erörtert? Wenn nein, warum
nicht?
14.
Wenn ja, welche Probleme und Maßnahmen wurden dabei
hinsichtlich des
online-Marktplatzes
eBay besprochen?
15.
Sehen Sie Probleme (z.B. Hehlerei) beim Eigentumsnachweis
von Waren (z.B.
PKW),
die auf diesen Versteigerungsplattformen angeboten und versteigert
werden?
16.
In welchen Bereichen werden seitens des
Justizministeriums derzeit die
größten
rechtlichen Probleme bei Versteigerungen bzw. sonstigen
Geschäftsabschlüssen über eBay gesehen?
17.
Entsprechen die aktuellen Allgemeinen
Geschäftsbedingungen von eBay für
Verbrauchergeschäfte
den Bestimmungen des Konsumentenschutzgesetzes,
E-Commerce-Gesetzes
und des Fernabsatzgesetzes?
Wenn nein, in welchen Punkten nicht? Welche Maßnahmen
werden Sie
ergreifen?
18.
Welche Maßnahmen werden Sie ergreifen, dass
österreichische Unternehmen,
die als eBay-Kunden
Waren über eBay verkaufen, die Bestimmungen des E-
Commerce-Gesetzes einhalten?
19.
Welche
Maßnahmen müssten aus Sicht des Ressorts durch eBay selbst
ergriffen werden, um die Rechtssicherheit
für eBay-Kunden zu verbessern?