3500/J XXII. GP

Eingelangt am 11.10.2005
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfrage

der Abgeordneten Mag. Maier

und GenossInnen

an die Bundesministerin für Justiz

betreffend eBay-Betrug - keine Sicherheit für Kunden?

EBay-Betrug hat in den letzten Jahren enorm zugenommen. Meist ist der Käufer der
Geschädigte, weil er seine ersteigerte und bezahlte Ware nicht bekommt - aber es
gibt auch andere Facetten: Unter falschem Namen (Identitätsbetrug) werden bei
eBay Bestellungen getätigt oder Auktionen bestritten und unterschiedlichste Waren
auf diesen Plattformen ersteigert. So hat beispielsweise eine unbekannte Person, im
Namen eines 18jährigen Lehrlings aus Hadersdorf/Kamp (NÖ) für diesen sechs
Autos um 168.000,- € ersteigert. Hacker dürften dessen Acount bei eBay geknackt
haben. Während die meisten Verkäufer in Folge keine Forderungen geltend
machten, verlangt nun der Verkäufer des Jaguars über seinen Rechtsanwalt eine
Stornogebühr von 8.980,- €. Nach Presseberichten kann dem Lehrling angeblich
niemand helfen:

„Die Polizei kann ihm nicht helfen: Die Staatsanwaltschaft hat gesagt, dass kein oder
nur ein geringer Schaden entstanden ist. Er hätte das Auto ja um den gleichen Preis
weiterverkaufen können, erklärt ein Beamter. Wir können in der Sache leider nichts
mehr tun. Hier müsste sich der Gesetzgeber etwas überlegen, sagt ein Beamter".

Dies ist kein Einzelfall. Gerade aus Deutschland sind zahlreiche derartige
Betrugsfälle bekannt geworden. So hat im Sommer 2005 ein Unbekannter unter dem
Namen eines eBay-Nutzers aus Iserlohn in mehr als 1000 Auktionen das
Höchstgebot abgegeben. Der materielle Schaden war zwar gering, trotzdem mussten
- da es mehr als 1000 betroffene Verkäufer gab - deren Auktionen rückgängig
gemacht werden.

Bekannt ist auch, dass Betrüger zunehmend versuchen zu Daten von eBay-Kunden
zu gelangen. Bei der Phishing-Masche (Password fishing) werden beispielsweise
eBay-Kunden per e-mail auf gefälschte, angebliche eBay-Webseiten gelotst. Dort


werden sie aufgefordert eBay-User-ID, Passwort und unter Umständen auch noch
Adresse und Kreditkartendaten samt PIN anzugeben.

Bei all diesen geschilderten Fällen ergeben sich eine Vielzahl von zivil- und
strafrechtlichen Fragen. Bei Verbrauchergeschäften geht es beispielsweise um die
Anwendbarkeit des Konsumentenschutzgesetzes, E-Commercegesetzes oder des
Fernabsatzgesetzes sowie bei Rechtsstreitigkeiten auch um die gerichtliche
Durchsetzung von Ansprüchen (Rechtswahl, Gerichtsstand, etc.). Nichtlieferung oder
Lieferung von mangelhaften Waren (Gewährleistung), die über eBay erworben
wurden, stellen in den Arbeiterkammer-Konsumentenberatungen die Hauptprobleme
dar.

In der Anfragebeantwortung 2852/AB XXII GP. vom 10.6.2005 betreffend „E-
Commerce-Gesetz (ECG) - Vollziehungsdefizite" haben Sie zu den Fragen neun und
zehn den Fragestellern folgende Informationen übermittelt:

„Zu 9 und 10:

Das Bundesministerium für Justiz hat bislang Bezirksverwaltungsbehörden nicht
allgemein über die in der Anfrage behaupteten „Webdefizite" informiert, weil ihm
solche Defizite generell noch nicht bekannt worden sind. Im Einzelfall hat das
Bundesministerium für Justiz Bezirksverwaltungsbehörden bei der Vollziehung der
Informationspflichten des E-Commerce-Gesetzes die erforderliche Hilfestellung
geleistet, und zwar sowohl was die an das Bundesministerium für Justiz
herangetragenen grenzüberschreitenden Fälle als auch was Detailfragen zum E-
Commerce-Gesetz in „nationalen" Fällen angeht.

Unabhängig davon wird das Bundesministerium für Justiz die Vollziehung des E-
Commerce-Gesetzes in Zusammenarbeit mit der Konsumentenschutzsektion des
Sozialressorts auch mit den für die Vollziehung der verwaltungsstrafrechtlichen
Bestimmungen dieses Gesetzes zuständigen Ländern erörtern."

Aufgrund der zunehmenden Probleme mit eBay hat sich auch für Österreich eine
Anlaufstelle im Internet konstituiert, die Betrugsopfer und Rechtsanwälte
zusammenbringt
(www.betrogener.at - Die Anlaufstelle für Österreich).

Die unterzeichneten Abgeordneten richten daher an die Bundesministerin für Justiz


nachstehende

Anfrage:

1.           Ist auch Ihnen der Fall des 18jährigen Lehrlings aus Hadersdorf/Kamp
bekannt?

2.           Wenn ja, wie beurteilen Sie rechtlich die Schadenersatzforderung bzw. die
Forderung auf Zahlung einer Stornogebühr durch den Verkäufer?

3.           Welche strafrechtlichen Bestimmungen sind für die Beurteilung dieses
geschilderten Sacherhaltes maßgeblich?

4.           Warum wurde seitens der Staatsanwaltschaft (laut Presseberichten) nichts
unternommen, auch nicht versucht zur IP-Adresse zu gelangen?

5.           Sehen Sie in Österreich hinsichtlich der im Einleitungstext geschilderten
(möglichen) „Betrugsfällen" einen gesetzlichen Handlungsbedarf?

6.           Wenn nein, warum nicht?

7.           Sehen Sie in der Europäischen Union hinsichtlich der im Einleitungstext
geschilderten (möglichen) Betrugsfällen einen gesetzlichen Handlungsbedarf
(z.B. Änderung der Fernabsatzrichtlinie bzw. E-Commerce-Richtlinie)?

8.           Wenn nein, warum nicht?

9.           Wenn ja, gibt es bereits entsprechende Initiativen auf europäischer Ebene?
Wie sehen diese konkret aus?

10.   Welche Rechtssprechung liegt in Österreich zu den im Einleitungstext
geschilderten Problemen vor (Phishing, Datenklau, Nichtlieferung von Waren,
Bestellungen bzw. Ersteigerungen ohne Auftrag, etc.)?

11.   Welches Recht ist bei zivilrechtlichen Streitigkeiten zwischen eBay-Kunden aus
verschiedenen EU-Mitgliedsländer (z.B. bei Verbrauchergeschäften)
anzuwenden?

12.   Welcher Gerichtsstand ergibt sich bei zivilrechtlichen Streitigkeiten zwischen e-
Bay-Kunden aus verschiedenen EU-Mitgliedsländer?


13.   Haben Sie, wie in der AB 2852 angekündigt, Fragen der Vollziehung des E-
Commerce-Gesetzes mit den Ländern bereits erörtert? Wenn nein, warum
nicht?

14.   Wenn ja, welche Probleme und Maßnahmen wurden dabei hinsichtlich des
online-Marktplatzes eBay besprochen?

15.   Sehen Sie Probleme (z.B. Hehlerei) beim Eigentumsnachweis von Waren (z.B.
PKW), die auf diesen Versteigerungsplattformen angeboten und versteigert
werden?

16.   In welchen Bereichen werden seitens des Justizministeriums derzeit die
größten rechtlichen Probleme bei Versteigerungen bzw. sonstigen
Geschäftsabschlüssen über eBay gesehen?

17.   Entsprechen die aktuellen Allgemeinen Geschäftsbedingungen von eBay für
Verbrauchergeschäfte den Bestimmungen des Konsumentenschutzgesetzes,
E-Commerce-Gesetzes und des Fernabsatzgesetzes?

Wenn nein, in welchen Punkten nicht? Welche Maßnahmen werden Sie
ergreifen?

18.   Welche Maßnahmen werden Sie ergreifen, dass österreichische Unternehmen,
die als eBay-Kunden Waren über eBay verkaufen, die Bestimmungen des E-
Commerce-Gesetzes einhalten?

19.   Welche Maßnahmen müssten aus Sicht des Ressorts durch eBay selbst
ergriffen werden, um die Rechtssicherheit für eBay-Kunden zu verbessern?