3502/J XXII. GP
Eingelangt am 11.10.2005
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind
möglich.
ANFRAGE
der Abgeordneten Mag. Ruth Becher, Mag. Christine Lapp
und GenossInnen
an die Bundesministerin für soziale Sicherheit, Generationen und Konsumentenschutz
betreffend drohende Schließung des Beschäftigungsprojektes SANspeed
SANspeed, ein Beschäftigungsprojekt der
Volkshilfe Beschäftigung für Menschen mit
Behinderungen, steht vor der Schließung. 42 Beschäftigten droht damit der
Verlust ihrer
Arbeitsplätze. 30 davon sind Menschen mit
Behinderungen, die bei SANspeed in den
verschiedensten Bereichen, wie der
Reparatur, Recycling, Transport, Wartung und
Instandhaltung sowie Entsorgung von
Heilbehelfen und Reinigung von Matratzen, zum
Einsatz kommen. Grund für die
Schließung ist das Vorhaben des Bundessozialamtes,
Landesstelle Wien, die Förderung
einzustellen und mit 2006 den Betrieb, der in Wien-
Donaustadt und -Leopoldstadt
angesiedelten, sozialökonomischen Initiative einzustellen.
Diesem Plan des in Ihre
Ressortverantwortlichkeit fallenden Bundessozialamtes muss auf das
allerschärfste entgegengetreten werden. Es ist nicht einzusehen, warum das 2001
ins Leben
gerufene
Projekt, dessen Ziel die Beschäftigung, Qualifizierung und anschließende
Vermittlung
erwerbsloser Menschen mit Behinderungen in den ersten Arbeitsmarkt ist, nun
seine Pforten schließen muss. Der Verweis
auf zu hohe Kosten kann in jedem Fall nicht als
Schließungsgrund vorgebracht werden.
Entsprechen doch die Kennzahlen des letzten
Geschäftsjahres jenen in den
Förderverträgen. So gelang es der Geschäftsführung von
SANspeed, die Eigenerlöse von 31.000
Euro im Jahr 2003 auf 174.000 Euro im Jahr 2004 zu
erhöhen. Damit konnten die geplanten Erlöse um 62.000 Euro übertroffen
werden. Für 2005
wird eine weitere Steigerung um 56.000 auf
230.000 Euro in Aussicht genommen.
Diese positive Entwicklung liegt vor
allem darin begründet, dass es in zwei Bereichen, in dem
Menschen
mit Behinderung zum Einsatz kommen, der Matratzenreinigung und -desinfektion
nach
Spitalstandard und der Reparatur und Ersatzteilversand von Staubsaugern der
Firma
Dyson,
zu beträchtlichen Steigerungen gekommen ist. Auch im Hinblick auf die
Vermittlung
der in SANspeed
beschäftigten
Mitarbeiterinnen
mit
Behinderungen in den ersten
Arbeitsmarkt konnte
die Betriebsleitung die Vereinbarungen erreichen. Von Jänner bis Juli
2005 wurde das
Vermittlungsziel von sieben Personen sogar um eine übertroffen.
Geht es nach dem Bundessozialamt,
Landesstelle Wien, soll mit diesem erfolgreichen
Beschäftigungsprogramm für Menschen mit
Behinderungen Schluss sein. 30
Transitarbeitplätze sind davon betroffen.
Da dies eine im Sinne der Integration von Menschen mit
Behinderungen in den Arbeitsmarkt
unverantwortliche Maßnahme darstellen würde,
richten die unterzeichneten Abgeordneten an
die Bundesministerin für soziale
Sicherheit, Generationen und Konsumentenschutz
nachstehende
Anfrage:
1.
Werden Sie sich für eine Weiterführung des
Beschäftigungsprojektes SANspeed
einsetzen?
Mit anderen Worten: Werden Sie auch weiterhin das Beschäftigungsprojekt
SANspeed
mit welchen Beträgen pro Jahr fördern, sodass die 42 Arbeitsplätze, von
denen
30 Transitarbeitsplätze für Menschen mit Behinderungen sind, erhalten bleiben?
2.
Wenn ja,
wie begründen Sie Ihre, vom Bundessozialamt, Landesstelle Wien,
abweichende
Entscheidung und wie sehen Ihre weiteren Schritte diesbezüglich aus?
3.
Wenn nein, welche Gründe können Sie anführen, die eine
Schließung von SANspeed
in Zeiten stetig
steigender Arbeitslosenzahlen rechtfertigen?
4.
Wie lässt sich die Schließung von SANspeed angesichts des
erklärten Ziels des
Bundessozialamtes,
Landesstelle Wien, die Integrationschancen für Menschen mit
Behinderung am
Arbeitsmarkt erhöhen zu wollen, vereinbaren?
5.
Gibt es Pläne, den bei SANspeed beschäftigten
Mitarbeiterinnen Arbeitsplätze im
Rahmen anderer Beschäftigungsprojekte
für Menschen mit Behinderungen
zur
Verfügung
zu stellen?
6.
Wenn
ja, wann erhalten diese darüber
Bescheid und welches alternative
Beschäftigungsprojekt
haben Sie diesbezüglich ins Auge gefasst?
7.
Wann können die vormals bei SANspeed beschäftigten 30
Mitarbeiterinnen mit
Behinderungen
ihren Dienst in dem von Ihnen unter Frage 6 genannten Betrieb
antreten?