3502/J XXII. GP

Eingelangt am 11.10.2005
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

ANFRAGE

der Abgeordneten Mag. Ruth Becher, Mag. Christine Lapp

und GenossInnen

an die Bundesministerin für soziale Sicherheit, Generationen und Konsumentenschutz

betreffend drohende Schließung des Beschäftigungsprojektes SANspeed

SANspeed, ein Beschäftigungsprojekt der Volkshilfe Beschäftigung für Menschen mit
Behinderungen, steht vor der Schließung. 42 Beschäftigten droht damit der Verlust ihrer
Arbeitsplätze. 30 davon sind Menschen mit Behinderungen, die bei SANspeed in den
verschiedensten Bereichen, wie der Reparatur, Recycling, Transport, Wartung und
Instandhaltung sowie Entsorgung von Heilbehelfen und Reinigung von Matratzen, zum
Einsatz kommen. Grund für die Schließung ist das Vorhaben des Bundessozialamtes,
Landesstelle Wien, die Förderung einzustellen und mit 2006 den Betrieb, der in Wien-
Donaustadt und -Leopoldstadt angesiedelten, sozialökonomischen Initiative einzustellen.

Diesem Plan des in Ihre Ressortverantwortlichkeit fallenden Bundessozialamtes muss auf das
allerschärfste entgegengetreten werden. Es ist nicht einzusehen, warum das 2001 ins Leben
gerufene Projekt, dessen Ziel die Beschäftigung, Qualifizierung und anschließende
Vermittlung erwerbsloser Menschen mit Behinderungen in den ersten Arbeitsmarkt ist, nun
seine Pforten schließen muss. Der Verweis auf zu hohe Kosten kann in jedem Fall nicht als
Schließungsgrund vorgebracht werden. Entsprechen doch die Kennzahlen des letzten
Geschäftsjahres jenen in den Förderverträgen. So gelang es der Geschäftsführung von
SANspeed, die Eigenerlöse von 31.000 Euro im Jahr 2003 auf 174.000 Euro im Jahr 2004 zu
erhöhen. Damit konnten die geplanten Erlöse um 62.000 Euro übertroffen werden. Für 2005
wird eine weitere Steigerung um 56.000 auf 230.000 Euro in Aussicht genommen.

Diese positive Entwicklung liegt vor allem darin begründet, dass es in zwei Bereichen, in dem
Menschen mit Behinderung zum Einsatz kommen, der Matratzenreinigung und -desinfektion
nach Spitalstandard und der Reparatur und Ersatzteilversand von Staubsaugern der Firma
Dyson, zu beträchtlichen Steigerungen gekommen ist. Auch im Hinblick auf die Vermittlung
der   in   SANspeed   beschäftigten   Mitarbeiterinnen   mit   Behinderungen   in   den   ersten


Arbeitsmarkt konnte die Betriebsleitung die Vereinbarungen erreichen. Von Jänner bis Juli
2005 wurde das Vermittlungsziel von sieben Personen sogar um eine übertroffen.

Geht es nach dem Bundessozialamt, Landesstelle Wien, soll mit diesem erfolgreichen
Beschäftigungsprogramm für Menschen mit Behinderungen Schluss sein. 30
Transitarbeitplätze sind davon betroffen.

Da dies eine im Sinne der Integration von Menschen mit Behinderungen in den Arbeitsmarkt
unverantwortliche Maßnahme darstellen würde, richten die unterzeichneten Abgeordneten an
die Bundesministerin für soziale Sicherheit, Generationen und Konsumentenschutz
nachstehende

Anfrage:

1.  Werden Sie sich für eine Weiterführung des Beschäftigungsprojektes SANspeed
einsetzen? Mit anderen Worten: Werden Sie auch weiterhin das Beschäftigungsprojekt
SANspeed mit welchen Beträgen pro Jahr fördern, sodass die 42 Arbeitsplätze, von
denen 30 Transitarbeitsplätze für Menschen mit Behinderungen sind, erhalten bleiben?

2.              Wenn ja,  wie  begründen  Sie  Ihre,  vom  Bundessozialamt,  Landesstelle  Wien,
abweichende Entscheidung und wie sehen Ihre weiteren Schritte diesbezüglich aus?

3.              Wenn nein, welche Gründe können Sie anführen, die eine Schließung von SANspeed
in Zeiten stetig steigender Arbeitslosenzahlen rechtfertigen?

4.              Wie lässt sich die Schließung von SANspeed angesichts des erklärten Ziels des
Bundessozialamtes, Landesstelle Wien, die Integrationschancen für Menschen mit
Behinderung am Arbeitsmarkt erhöhen zu wollen, vereinbaren?

 

 

5.              Gibt es Pläne, den bei SANspeed beschäftigten Mitarbeiterinnen Arbeitsplätze im
Rahmen   anderer  Beschäftigungsprojekte  für  Menschen  mit  Behinderungen  zur
Verfügung zu stellen?


6.             Wenn   ja,   wann   erhalten   diese   darüber   Bescheid   und   welches   alternative
Beschäftigungsprojekt haben Sie diesbezüglich ins Auge gefasst?

7.             Wann können die vormals bei SANspeed beschäftigten 30 Mitarbeiterinnen mit
Behinderungen ihren Dienst in dem von Ihnen unter Frage 6 genannten Betrieb
antreten?