3504/J XXII. GP
Eingelangt am 11.10.2005
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ANFRAGE
der Abgeordneten Doris Bures, Dr. Kräuter, Lackner
und GenossInnen
an die Bundesministerin für Gesundheit und Frauen
betreffend Wahrnehmung der Aufsichtsrechte und -pflichten aus ASVG und
Arzneimittelgesetz
Da die Mehrheitsfraktionen im Ständigen Unterausschuss
des
Rechnungshofausschusses,
befasst mit dem Prüfverlangen gemäß § 32e
Abs.
2 GOG der Abgeordneten Dr. Cap und GenossInnen betreffend die
Gebarung
der Bundesministerin für Gesundheit und Frauen hinsichtlich der
Wahrnehmung
ihrer Aufsichtsrechte und -pflichten in Bezug auf die
Versorgung
mit Arzneimitteln unter besonderer Berücksichtigung von
Arzneimittelkosten,
des Umgangs mit der Gewährung von sogenannten
„Naturalrabatten",
der Zurverfügungstellung von neuesten, hoch innovativen
Arzneimittelspezialitäten
für die gesamte Bevölkerung sowie des Vollzugs des
Arzneimittelgesetzes,
einen entsprechenden Erhebungsbericht durch die
Bundesministerin
für Gesundheit und Frauen verhinderten, richten die
unterzeichneten
Abgeordneten an die Bundesministerin für Gesundheit und
Frauen
nachstehende
Anfrage:
1.
In
welcher Form wurden bzw. werden von Ihnen die gemäß ASVG
normierten Aufsichtsrechte und -pflichten
wahrgenommen,
detailliert dargestellt nach Anlassfall, Datum und Maßnahme,
chronologisch geordnet seit Ihrem Amtsantritt?
2.
In welcher Form wurde von Ihnen die Bestimmung des § 55
Arzneimittelgesetz
vollzogen und stellt Ihrer Meinung nach die
„Gewährung von Naturalrabatten" eine
Verkaufsförderung für
Arzneimittel
im Sinne dieser Bestimmung dar?
3. Wie definieren Sie eine „Prämie geringeren Wertes" im Sinne des
§ 55 Arzneimittelgesetz und fällt Ihrer Meinung nach
darunter auch
ein Rabatt in Höhe von 50 % des Verkaufspreises?
4.
Durch welche Verordnungen sind Sie der Ermächtigung gemäß
§ 55
Abs. 2 Arzneimittelgesetz nachgekommen, wonach die Bundes-
ministerin
für Gesundheit und Frauen nähere Bestimmungen
hinsichtlich
Art und Umfang des zulässigen Rahmens des
Repräsentationsaufwandes
und Wertdefinitionen regeln kann?
5.
Aus welchen Gründen ist es Ihnen nicht gelungen, die
Praxis der
Naturalrabatte
sofort per Verordnung abzustellen?
6.
Warum wirkten Sie der gängigen Praxis von Naturalrabatten
nicht
durch
die entsprechende Verordnungsermächtigung entgegen?
7.
Worin begründet sich Ihre Aussage, dass „Naturalrabatte
als solches
nicht
verboten sind", nicht nur in der Pharmazie üblich seien und
auch
der Weiterverkauf legitim sei (Presse vom 9.8.2005) und wie
erklären Sie den Widerspruch zur Regelung des § 55 Arzneimittel-
gesetz?
8.
Wie lautet der Inhalt eines Code of Conduct der - wie von
Ihnen
behauptet
- Ende dieses Jahres in Kraft treten soll?
9.
Welche konkreten Auswirkungen erwarten Sie sich von der
Zulässigkeit
von Geldrabatten?
10.Warum folgen Sie
nicht der Intention des Arzneimittelgesetzes und
vollziehen
dessen Normen, wonach Zuwendungen an Letztverkäufer
von Medikamenten ausschließlich im Bagatellfall möglich sind?