3504/J XXII. GP

Eingelangt am 11.10.2005
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ANFRAGE

der Abgeordneten Doris Bures, Dr. Kräuter, Lackner

und GenossInnen

an die Bundesministerin für Gesundheit und Frauen

betreffend Wahrnehmung der Aufsichtsrechte und -pflichten aus ASVG und

Arzneimittelgesetz

Da die Mehrheitsfraktionen im Ständigen Unterausschuss des
Rechnungshofausschusses, befasst mit dem Prüfverlangen gemäß § 32e
Abs. 2 GOG der Abgeordneten Dr. Cap und GenossInnen betreffend die
Gebarung der Bundesministerin für Gesundheit und Frauen hinsichtlich der
Wahrnehmung ihrer Aufsichtsrechte und -pflichten in Bezug auf die
Versorgung mit Arzneimitteln unter besonderer Berücksichtigung von
Arzneimittelkosten, des Umgangs mit der Gewährung von sogenannten
„Naturalrabatten", der Zurverfügungstellung von neuesten, hoch innovativen
Arzneimittelspezialitäten für die gesamte Bevölkerung sowie des Vollzugs des
Arzneimittelgesetzes, einen entsprechenden Erhebungsbericht durch die
Bundesministerin für Gesundheit und Frauen verhinderten, richten die
unterzeichneten Abgeordneten an die Bundesministerin für Gesundheit und
Frauen nachstehende

Anfrage:

1.  In welcher Form wurden bzw. werden von Ihnen die gemäß ASVG
normierten Aufsichtsrechte und -pflichten wahrgenommen,
detailliert dargestellt nach Anlassfall, Datum und Maßnahme,
chronologisch geordnet seit Ihrem Amtsantritt?

2.               In welcher Form wurde von Ihnen die Bestimmung des § 55
Arzneimittelgesetz vollzogen und stellt Ihrer Meinung nach die

„Gewährung von Naturalrabatten" eine Verkaufsförderung für
Arzneimittel im Sinne dieser Bestimmung dar?

3.  Wie definieren Sie eine „Prämie geringeren Wertes" im Sinne des

§ 55 Arzneimittelgesetz und fällt Ihrer Meinung nach darunter auch
ein Rabatt in Höhe von 50 % des Verkaufspreises?

4.     Durch welche Verordnungen sind Sie der Ermächtigung gemäß § 55
Abs. 2 Arzneimittelgesetz nachgekommen, wonach die Bundes-
ministerin für Gesundheit und Frauen nähere Bestimmungen
hinsichtlich Art und Umfang des zulässigen Rahmens des
Repräsentationsaufwandes und Wertdefinitionen regeln kann?

5.           Aus welchen Gründen ist es Ihnen nicht gelungen, die Praxis der
Naturalrabatte sofort per Verordnung abzustellen?

6.           Warum wirkten Sie der gängigen Praxis von Naturalrabatten nicht
durch die entsprechende Verordnungsermächtigung entgegen?

7.           Worin begründet sich Ihre Aussage, dass „Naturalrabatte als solches
nicht verboten sind", nicht nur in der Pharmazie üblich seien und
auch der Weiterverkauf legitim sei (Presse vom 9.8.2005) und wie
erklären Sie den Widerspruch zur Regelung des § 55 Arzneimittel-
gesetz?

8.           Wie lautet der Inhalt eines Code of Conduct der - wie von Ihnen
behauptet - Ende dieses Jahres in Kraft treten soll?

9.           Welche konkreten Auswirkungen erwarten Sie sich von der
Zulässigkeit von Geldrabatten?

10.Warum folgen Sie nicht der Intention des Arzneimittelgesetzes und
vollziehen dessen Normen, wonach Zuwendungen an Letztverkäufer
von Medikamenten ausschließlich im Bagatellfall möglich sind?