3506/J XXII. GP

Eingelangt am 12.10.2005
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ANFRAGE

 

 

des Abgeordneten Pilz, Freundinnen und Freunde

 

an die Bundesministerin für Inneres

 

betreffend Parksünder Strache

 

 

„Mein Erlebnis ist an sich klein und unbedeutend, beunruhigt mich jedoch wegen einer mutmaßlichen höheren Toleranz der Polizeibehörden gegenüber Parkvergehen, sofern diese von FPÖ-Wahlwerbenden begangen werden.
 
Als ich am 6. Oktober sehr spät mit dem Fahrrad von der Arbeit heimfuhr (es war kurz nach drei Uhr), fand ich den Gürtelradweg vor der U6-Station Nussdorferstraße über die volle Breite verparkt und solcherart blockiert von einem Kleinbus mit der Nummer W 12762 M und der Aufschrift "h.c.strache" und "Wahl 1. Oktober". Der Radweg ist in diesem Bereich benutzungspflichtig und auf einer Seite von einem Metallzaun, auf der anderen Seite von einem Gleiskörper begrenzt, den man mit dem Rad nicht befahren darf.
 
Wie immer, wenn ich einen benutzungspflichtigen Radweg, den ich entlang fahre, vollständig blockiert finde, rief ich den Polizeinotruf. (An sich habe ich immer ein höchst schlechtes Gewissen, wegen einer Kleinigkeit die Notrufnummer zu wählen, aber auf dem Wachzimmer, auf dem ich seinerzeit einmal nachgefragt habe, sagte man mir, dass dies die korrekte Vorgehensweise sei und dass es keine gesonderte Nummer für weniger wichtige Fälle gebe.)
 
Auch diesmal kam nach sehr kurzer Zeit ein Streifenwagen. Normalerweise (wie gesagt, ich erlebe leider öfter unpassierbar verparkte Radwege) steigen in diesem Fall die Polizisten aus und stellen ein Strafmandat aus, einmal wurde sogar ein Fahrzeug abgeschleppt (vielleicht war der handelnde Beamte selber Radfahrer). Heute war das jedoch anders, die Beamten fuhren unverrichteter Dinge wieder ab. Ich rief daraufhin noch einmal beim Polizeinotruf an, und der Herr, mit dem ich diesmal sprach, meinte, eine FPÖ-Aufschrift sei normalerweise kein Grund für bevorzugte Behandlung, und er werde noch einmal einen Wagen vorbeischicken.
 
Leider war ich schon zu müde, die weitere Entwicklung selbst abzuwarten, aber es würde mich brennend interessieren, die den Ausgang und vor allem den Grund dafür zu erfahren, dass einer von vielen korrekt beamtshandelten Falschparkern so demonstrativ bevorzugt behandelt wurde. Vielleicht haben Sie die Möglichkeit beim Innenministerium erforschen, ob es für Parteifahrzeuge generell besondere Richtlinien gibt oder ob man einer bestimmten Partei angehören muss, um unbehelligt Bestimmungen der StVO zuwiderhandeln zu können.“

 

 

Das ist natürlich eine Frage, die uns alle interessiert. Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

 

 

ANFRAGE:

 

 

  1. Genießen Wiener Freiheitliche und ihre Autos auf Radwegen Falschparkimmunität?

 

  1. Auf welcher Rechtsgrundlage weigerte sich der Beamte, gegen den freiheitlichen Falschparker vorzugehen?

 

  1. Werden Sie dafür sorgen, dass Freiheitliche, solange es sie gibt, im Straßenverkehr wie normale BewohnerInnen Wiens behandelt werden?

 

  1. Was werden Sie gegen Straches Duell um den Radweg unternehmen?