3508/J XXII. GP
Eingelangt am 12.10.2005
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möglich.
Anfrage
der Abgeordneten Mag. Johann Maier
und GenossInnen
an die Bundesministerin für Soziale Sicherheit, Generationen und Konsumentenschutz
betreffend „Unterschiedliche Prüfpraxis bei Sozialversicherungsträger
(Gebietskrankenkasse)"
Die
österreichischen Gebietskrankenkassen haben bei SV-Beitragsprüfungen in den
letzten
Jahren bei einzelnen Branchen
bundesländerweise unterschiedliche Prüfpraktiken entwickelt.
Dies gilt beispielsweise für die Transportwirtschaft, Gastronomie und
Bauwirtschaft.
Die unterzeichneten Abgeordneten richten daher an die
Bundesministerin für Soziale Sicherheit,
Generationen und
Konsumentenschutz nachstehende Anfrage
Anfrage:
1.
Wie viele Transportunternehmen wurden im Jahr 2004 und
im 1 .Halbjahr 2005 einer SV-
Beitragsprüfung unterzogen (Aufschlüsselung nach den einzelnen
Gebietskrankenkassen)?
2.
Wie hoch war die Summe der nachverrechneten Beiträge und
wie viele ArbeitnehmerInnen
waren davon betroffen
(Aufschlüsselung nach den einzelnen Gebietskrankenkassen)?
3.
In wie vielen Betrieben mussten wegen der Nichtvorlage
der Arbeitszeitaufzeichnungen
Schätzungen etc.
vorgenommen werden (Aufschlüsselung nach den einzelnen
Gebietskrankenkassen)?
4.
In wie vielen Betrieben wurde wegen Nichtvorlage oder
lückenhaft vorgelegter
Arbeitszeitaufzeichnungen, als Grundlage für die Beitragsnachverrechnung die
Höchstbemessungsgrundlage angewandt (Aufschlüsselung nach den einzelnen
Gebietskrankenkassen)?
5.
Wie viele gastgewerbliche Unternehmen (Gastwirtschafts-
und Beherbergungsbetriebe)
wurden im Jahr 2004
und im 1.Halbjahr 2005 einer SV-Beitragsprüfung unterzogen
(Aufschlüsselung nach den einzelnen Gebietskrankenkassen)?
6.
Wie hoch war die Summe der nachverrechneten Beiträge und
wie viele ArbeitnehmerInnen
waren davon betroffen
(Aufschlüsselung nach den einzelnen Gebietskrankenkassen)?
7.
In wie vielen Betrieben mussten wegen der Nichtvorlage
der Arbeitszeitaufzeichnungen
Schätzungen etc.
vorgenommen werden (Aufschlüsselung nach den einzelnen
Gebietskrankenkassen)?
8.
In wie vielen Betrieben wurde wegen Nichtvorlage oder
lückenhaft vorgelegter
Arbeitszeitaufzeichnungen, als Grundlage für die Beitragsnachverrechnung die
Höchstbemessungsgrundlage angewandt (Aufschlüsselung nach den einzelnen
Gebietskrankenkassen)?
9.
Wie
viele Bauunternehmen (inkl. Baunebengewerbe) wurden im Jahr 2004 und im
1 .Halbjahr 2005 einer SV-Beitragsprüfung unterzogen
(Aufschlüsselung nach den einzelnen
Gebietskrankenkassen)?
10.
Wie hoch war die Summe der nachverrechneten Beiträge und
wie viele ArbeitnehmerInnen
waren davon betroffen
(Aufschlüsselung nach den einzelnen Gebietskrankenkassen)?
11.
In wie vielen Betrieben mussten wegen der Nichtvorlage
der Arbeitszeitaufzeichnungen
Schätzungen etc.
vorgenommen werden (Aufschlüsselung nach den einzelnen
Gebietskrankenkassen)?
12.
In wie vielen Betrieben wurde wegen Nichtvorlage oder
lückenhaft vorgelegter
Arbeitszeitaufzeichnungen, als Grundlage für die Beitragsnachverrechnung die
Höchstbemessungsgrundlage
angewandt (Aufschlüsselung nach den einzelnen
Gebietskrankenkassen)?
13.
Halten
Sie es für sinnvoll, wenn Gebietskrankenkassen unterschiedlich prüfen, d.h.
unterschiedliche Prüfstandards in den
einzelnen Bundesländern angewandt werden?