3508/J XXII. GP

Eingelangt am 12.10.2005
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Anfrage

der Abgeordneten Mag. Johann Maier

und GenossInnen

an die Bundesministerin für Soziale Sicherheit, Generationen und Konsumentenschutz

betreffend „Unterschiedliche Prüfpraxis bei Sozialversicherungsträger

(Gebietskrankenkasse)"

Die österreichischen Gebietskrankenkassen haben bei SV-Beitragsprüfungen in den letzten
Jahren bei einzelnen Branchen bundesländerweise unterschiedliche Prüfpraktiken entwickelt.
Dies gilt beispielsweise für die Transportwirtschaft, Gastronomie und Bauwirtschaft.

Die unterzeichneten Abgeordneten richten daher an die Bundesministerin für Soziale Sicherheit,
Generationen und Konsumentenschutz nachstehende Anfrage

Anfrage:

1.                    Wie viele Transportunternehmen wurden im Jahr 2004 und im 1 .Halbjahr 2005 einer SV-
Beitragsprüfung unterzogen (Aufschlüsselung nach den einzelnen Gebietskrankenkassen)?

2.                    Wie hoch war die Summe der nachverrechneten Beiträge und wie viele ArbeitnehmerInnen
waren davon betroffen (Aufschlüsselung nach den einzelnen Gebietskrankenkassen)?

3.                    In wie vielen Betrieben mussten wegen der Nichtvorlage der Arbeitszeitaufzeichnungen
Schätzungen etc. vorgenommen werden (Aufschlüsselung nach den einzelnen
Gebietskrankenkassen)?

4.         In wie vielen Betrieben wurde wegen Nichtvorlage oder lückenhaft vorgelegter
Arbeitszeitaufzeichnungen, als Grundlage für die Beitragsnachverrechnung die
Höchstbemessungsgrundlage angewandt (Aufschlüsselung nach den einzelnen
Gebietskrankenkassen)?

5.                    Wie viele gastgewerbliche Unternehmen (Gastwirtschafts- und Beherbergungsbetriebe)
wurden im Jahr 2004 und im 1.Halbjahr 2005 einer SV-Beitragsprüfung unterzogen
(Aufschlüsselung nach den einzelnen Gebietskrankenkassen)?


6.                    Wie hoch war die Summe der nachverrechneten Beiträge und wie viele ArbeitnehmerInnen
waren davon betroffen (Aufschlüsselung nach den einzelnen Gebietskrankenkassen)?

7.                    In wie vielen Betrieben mussten wegen der Nichtvorlage der Arbeitszeitaufzeichnungen
Schätzungen etc. vorgenommen werden (Aufschlüsselung nach den einzelnen
Gebietskrankenkassen)?

8.                    In wie vielen Betrieben wurde wegen Nichtvorlage oder lückenhaft vorgelegter
Arbeitszeitaufzeichnungen, als Grundlage für die Beitragsnachverrechnung die
Höchstbemessungsgrundlage angewandt (Aufschlüsselung nach den einzelnen
Gebietskrankenkassen)?

9.                    Wie viele Bauunternehmen (inkl. Baunebengewerbe) wurden im Jahr 2004 und im

1 .Halbjahr 2005 einer SV-Beitragsprüfung unterzogen (Aufschlüsselung nach den einzelnen
Gebietskrankenkassen)?

10.             Wie hoch war die Summe der nachverrechneten Beiträge und wie viele ArbeitnehmerInnen
waren davon betroffen (Aufschlüsselung nach den einzelnen Gebietskrankenkassen)?

11.             In wie vielen Betrieben mussten wegen der Nichtvorlage der Arbeitszeitaufzeichnungen
Schätzungen etc. vorgenommen werden (Aufschlüsselung nach den einzelnen
Gebietskrankenkassen)?

12.             In wie vielen Betrieben wurde wegen Nichtvorlage oder lückenhaft vorgelegter
Arbeitszeitaufzeichnungen, als Grundlage für die Beitragsnachverrechnung die
Höchstbemessungsgrundlage angewandt (Aufschlüsselung nach den einzelnen
Gebietskrankenkassen)?

13.             Halten Sie es für sinnvoll, wenn Gebietskrankenkassen unterschiedlich prüfen, d.h.
unterschiedliche Prüfstandards in den einzelnen Bundesländern angewandt werden?