3509/J XXII. GP

Eingelangt am 13.10.2005
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfrage

 

der Abgeordneten Maga. Terezija Stoisits, Freundinnen und Freunde
an die Bundesministerin für Justiz

betreffend „Operation Spring"

Am 11. Oktober 2005 wurde auf Einladung von Justizministerin Mag". Karin Gastinger eine
ExpertInnenrunde im Justizministerium einberufen, um nach dem Studium des Dokumentarfilms
„Operation Spring" über die weitere Vorgehensweise der Justiz zu entscheiden.

Im Vorfeld war angekündigt worden, dass ein allfälliger Handlungsbedarf und die Möglichkeiten dazu
„objektiv und seriös" geprüft werden sollten.

Als Ergebnis dieser ExpertInnenrunde wurde am Nachmittag des gleichen Tages bekanntgegeben,
dass die Justizministerin keinen Grund für die Veranlassung der Neuaufnahme der Verfahren sehe.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

ANFRAGE:

1.               Aus welchen Fachbereichen waren die TeilnehmerInnen der ExpertInnenrunde zusammengesetzt?

2.               Wurden VertreterInnen des Menschenrechtsbeirats zu dieser ExpertInnenrunde eingeladen?

 

2.1.    Wenn ja, wer?

2.2.    Wenn nein, warum nicht?

3.    Wurden    VertreterInnen    von    Menschenrechtsorganisationen    zu    dieser   ExpertInnenrunde
eingeladen?

3.1.    Wenn ja, wer?

3.2.    Wenn nein, warum nicht?

4.    Wurden unabhängige ExpertInnen außerhalb des Justizministeriums zu dieser ExpertInnenrunde
eingeladen?

4.1.    Wenn ja, wer?

4.2.    Wenn nein, warum nicht?

5.    Haben an dieser ExpertInnenrunde Personen teilgenommen, die mit den Ermittlungen oder den
Strafverfahren gegen die Beschuldigten bei Operation Spring auf irgendeine Weise in Berührung
gekommen waren?

5.1.    Wenn ja, welche Positionen hatten diese Personen im Zusammenhang mit den Ermittlungen
oder den Strafverfahren?

5.2.    Wenn nein, hatten die TeilnehmerInnen der ExpertInnenrunde Gelegenheit, solche Personen
zu befragen?

6.               Wie war der Ablauf der „objektiv und seriös" erfolgten Überprüfung der ExpertInnenrunde?

7.               Welche   Kriterien   wurden   für   die   Überprüfung,   ob   Gründe   für   eine   Neuaufnahme   der
Strafverfahren bestehen, herangezogen?

8.               Wie lange hat sich die ExpertInnenrunde mit der Nachprüfung der Ereignisse rund um Operation
Spring auseinandergesetzt?

9.               Wurden alle Akten aller Strafverfahren im Zusammenhang mit Operation Spring von allen
TeilnehmerInnen der ExpertInnenrunde gesichtet?

 

9.1.   Wenn ja, wann?

9.2.   Wenn nein, warum nicht?

10.  Wurde den TeilnehmerInnen der ExpertInnenrunde die Möglichkeit weitergehender Nachprüfung
eingeräumt?

10.1.                                             Wenn  ja,   auf welche   Weise   und   zu   welchen   Ergebnissen   hat   eine   solche
weitergehende Nachprüfung geführt?

10.2.                                             Wenn nein, warum nicht?

 

11.         Waren alle TeilnehmerInnen der ExpertInnenrunde der Ansicht, dass kein Handlungsbedarf
seitens der Justizministerin bestehe?

12.         Gab es nicht zumindest Zweifel an der Vorgehensweise der Justiz bei Operation Spring unter den
TeilnehmerInnen der ExpertInnenrunde?

13.         Gibt es einen Abschlussbericht der ExpertInnenrunde?

 

13.1.                                             Wenn ja, ist er öffentlich zugänglich?

13.2.                                             Wenn er nicht öffentlich zugänglich ist, warum nicht?

13.3.                                             Wenn es keinen Abschlussbericht der ExpertInnenrunde gibt, warum nicht?

 

14.         Können Sie in etwa abschätzen, mit welchen Kosten und welchem Aufwand ein Antrag auf
Wiederaufnahme für eine im Zuge von Operation Spring verurteilte Person im Durchschnitt
verbunden wäre?

15.         Können Sie sich vorstellen, das Weisungsrecht der Justizministerin oder des Justizministers
künftig gesetzlich abzuschaffen?

 

15.1.                                             Wenn nein, warum nicht?

15.2.                       In  welchen   Situationen  würden  Sie  von  Ihrem  Weisungsrecht  gegenüber  den
Staatsanwaltschaften Gebrauch zu machen?