3518/J XXII. GP

Eingelangt am 13.10.2005
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfrage

 

der Abgeordneten Mag. Johann Maier

und GenossInnen

an die Bundesministerin für Inneres

betreffend eBay-Betrug - keine Sicherheit für Kunden?

EBay-Betrug hat in den letzten Jahren enorm zugenommen. Meist ist der Käufer der
Geschädigte, weil er seine ersteigerte und bezahlte Ware nicht bekommt - aber es
gibt auch andere Facetten: Unter falschem Namen (Identitätsbetrug) werden bei
eBay Bestellungen getätigt oder Auktionen bestritten und unterschiedlichste Waren
auf diesen Plattformen ersteigert. So hat beispielsweise eine unbekannte Person, im
Namen eines 18jährigen Lehrlings aus Hadersdorf/Kamp (NÖ) für diesen sechs
Autos um 168.000,- € ersteigert. Hacker dürften dessen Acount bei eBay geknackt
haben. Während die meisten Verkäufer in Folge keine Forderungen geltend
machten, verlangte nun der Verkäufer des Jaguars über seinen Rechtsanwalt eine
Stornogebühr von 8.980,- €. Nach Presseberichten kann dem Lehrling angeblich
niemand helfen:

„Die Polizei kann ihm nicht helfen: Die Staatsanwaltschaft hat gesagt, dass kein oder
nur ein geringer Schaden entstanden ist. Er hätte das Auto ja um den gleichen Preis
weiterverkaufen können, erklärt ein Beamter. Wir können in der Sache leider nichts
mehr tun. Hier müsste sich der Gesetzgeber etwas überlegen, sagt ein Beamter".

Dies ist kein Einzelfall. Gerade aus Deutschland sind zahlreiche derartige
Betrugsfälle bekannt geworden. So hat im Sommer 2005 ein Unbekannter unter dem
Namen eines eBay-Nutzers aus Iserlohn in mehr als 1000 Auktionen das
Höchstgebot abgegeben. Der materielle Schaden war zwar gering, trotzdem mussten
- da es mehr als 1000 betroffene Verkäufer gab - deren Auktionen rückgängig
gemacht werden.

Bekannt ist auch, dass Betrüger zunehmend versuchen zu Daten von eBay-Kunden
zu gelangen. Bei der Phishing-Masche (Password fishing) werden beispielsweise
eBay-Kunden per e-mail auf gefälschte, angebliche eBay-Webseiten gelotst. Dort


werden sie aufgefordert eBay-User-ID, Passwort und unter Umständen auch noch
Adresse und Kreditkartendaten samt PIN anzugeben

Bei all diesen geschilderten Fällen ergeben sich eine Vielzahl von zivil- und
strafrechtlichen Fragen. Bei Verbrauchergeschäften geht es beispielsweise um die
Anwendbarkeit des Konsumentenschutzgesetzes, E-Commercegesetzes oder des
Fernabsatzgesetzes sowie bei Rechtsstreitigkeiten auch um die gerichtliche
Durchsetzung von Ansprüchen (Rechtswahl, Gerichtsstand, etc.). Nichtlieferung oder
Lieferung von mangelhaften Waren (Gewährleistung), die über eBay erworben
wurden, stellen in den Arbeiterkammer-Konsumentenberatungen die Hauptprobleme
dar.

Aufgrund der zunehmenden Probleme mit eBay hat sich auch für Österreich eine
Anlaufstelle im Internet konstituiert, die Betrugsopfer und Rechtsanwälte
zusammenbringt (www.betrogener.at - Die Anlaufstelle für Österreich). Unbekannt ist
allerdings, wie viele und welche Strafanzeigen erstattet sowie diese bei Gericht
erledigt wurden.

Die unterzeichneten Abgeordneten richten daher an die Bundesministerin für Inneres
nachstehende

Anfrage:

1.   Sind Ihnen die im Einleitungstext geschilderten strafrechtlichen
Problemstellungen bekannt?

Wenn ja, was wurde durch das Ressort bisher unternommen?

2.             Ist auch Ihnen der Fall des 18jährigen Lehrlings aus Hadersdorf/Kamp
bekannt?

3.             Welche strafrechtlichen Bestimmungen sind für die Beurteilung dieses
geschilderten Sacherhaltes maßgeblich?

4.             Warum wurde seitens der Staatsanwaltschaft und der Sicherheitsbehörden
(Exekutive) laut Presseberichten nichts unternommen, auch nicht versucht zur
IP-Adresse zu gelangen?


5.             Sehen Sie in Österreich hinsichtlich der im Einleitungstext geschilderten
(möglichen) „Betrugsfällen" einen gesetzlichen Handlungsbedarf?

6.             Wenn nein, warum nicht?

7.             Sehen Sie in der Europäischen Union hinsichtlich der im Einleitungstext
geschilderten (möglichen) „Betrugsfällen" einen gesetzlichen Handlungsbedarf
(z.B. Änderung der Fernabsatzrichtlinie bzw. E-Commerce-Richtlinie)?

8.             Wenn nein, warum nicht?

9.             Wenn ja, gibt es bereits entsprechende Initiativen auf europäischer Ebene?
Wie sehen diese konkret aus?

10.     Welche Rechtssprechung liegt in Österreich zu den im Einleitungstext
geschilderten Problemen vor (Phishing, Datenklau, Nichtlieferung von Waren,
Bestellungen bzw. Ersteigerungen ohne Auftrag, etc.)?

11 .Sehen Sie Probleme (z.B. Hehlerei) beim Eigentumsnachweis von Waren (z.B.
PKW), die auf diesen Versteigerungsplattformen angeboten und versteigert
werden?

12.    Wie viele Strafanzeigen, die derartige Betrugsfälle (s. Einleitungstext) betrafen,
wurden 2002, 2003 und 2004 erstattet? (Aufschlüsselung auf Jahre)
Welche Sachverhalte wurden zur Anzeige gebracht?

13.    Wie viele dieser Anzeigen betrafen Betrugsfälle bei eBay?

14.    In welchen Bereichen werden seitens des Innenministeriums derzeit die
größten strafrechtlichen Probleme bei Versteigerungen bzw. sonstigen
Geschäftsabschlüssen über das Internet gesehen?

Um welche strafrechtlichen Probleme geht es dabei?

15. Wie funktioniert die diesbezügliche internationale Zusammenarbeit zwischen
den Sicherheitsbehörden (z.B. Interpol)?