3525/J XXII. GP
Eingelangt am 19.10.2005
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ANFRAGE
der Abgeordneten Mag. Ruth Becher
und GenossInnen
an die Bundesministerin für Bildung, Wissenschaft und Kultur
betreffend Dr. Korpan
Aus der Anfragebeantwortung 2913/AB (XXII. GP), zu den Vorgängen um Herrn Univ.-Prof. Dr. med. Nikolai N. Korpan, ergeben sich eine Menge zusätzliche Fragen.
Die unterzeichneten Abgeordneten richten daher an die Bundesministerin für Bildung, Wissenschaft und Kultur nachstehende
Anfrage:
1. In seiner Homepage
(http://www.cryosurgery.at), die auch seinen Lebenslauf enthält, gibt Dr.
Korpan an, „sub auspiciis praesidentis“ und „summa
cum laude“ promoviert worden zu sein. Ist Ihnen bekannt, ob es in der Ukraine
ein derartiges Bewertungssystem wie in Österreich gibt?
2. Ist es, unter
Beachtung der einschlägigen Bestimmungen, möglich, gleichzeitig „summa cum laude“
und „sub auspiciis praesidentis“ zu promovieren?
3. Gibt es
Vereinbarungen oder Abkommen mit der Ukraine, wonach eine Gleichwertigkeit in
der Anerkennung einer Promotion „summa cum laude“ oder „sub auspiciis
praesidentis“ besteht?
4. Können Sie angeben,
welches Stipendium Dr. Korpan erhielt und welchen Forschungszweck es erfüllte?
a.) Wie
hoch war das Gesamtstipendium, das die Republik Österreich für Herrn Korpan
(inkl. aller sonstigen Kosten) aufgewendet hat?
b.)
Was
war seine genaue Aufgabe im Rahmen dieses Stipendiums?
c.)
Wurden
dem Stipendiaten Dr. Korpan auch Wohnräume und sonstige Infrastrukturen zur
Verfügung gestellt?
d.) Wenn ja, bitte um
detaillierte Angabe, um welche Infrastrukturen in welchem Geldwert es sich
dabei gehandelt hat?
5. Welchen Geldeswert
hatte das Stipendium gesamt und pro Monat?
6. Welche
wissenschaftlichen Erkenntnisse konnten im Rahmen dieses Stipendiums von Dr.
Korpan erzielt werden?
a.) wurden
diese Arbeiten publiziert?
b.) Wenn ja, nennen Sie
bitte Journal, Titel und Erscheinungsdatum
7. Gibt es diese Art von
Stipendium, wie von Dr. Korpan in Anspruch genommen, für Personen aus Mittel-
und Osteuropa noch immer?
a.) Wenn
ja, wie viele Studenten haben ein solches Stipendium von 1985 bis heute
erhalten? (Aufgelistet nach Anzahl / Jahr und gesamt)
b.) Wenn
nein, wann wurde dieses Stipendium abgeschafft?
c.) Wenn
nein, warum wurde es abgeschafft?
d.) Welche
Studenten, welcher Fakultäten erhielten diese Stipendien (bitte um Gliederung
nach Fakultäten, Anzahl der Studenten, Herkunftsländern und zugeordneter
Stipendienhöhe)?
8.
Welche
österreichischen und ausländischen Professoren waren im Rahmen des
Forschungsauftrages von Dr. Korpan involviert?
9.
Wie
wurde vom Ministerium bzw. von den zuständigen Stellen der Erfolg oder der
Nichterfolg des Stipendiums evaluiert?
10.
Warum
wurde das Stipendium von Dr. Korpan um drei Monate verlängert?
11.
War
der Forschungsauftrag im Rahmen des Stipendiums von Dr. Korpan ein rein
theoretischer oder war Dr. Korpan auch in die Behandlung von Patienten
involviert?
a.)
Wenn
er PatientInnen behandelte, tat er dies als Turnusarzt, in eigenständiger
Verantwortung als Facharzt oder nahm er nur an Visiten ohne eigenes ärztliches
Handeln teil, um „ Material“ für seine Forschungstätigkeit zu gewinnen?
b.)
Wer
war für seine Zuteilung an die verschiedenen Abteilungen verantwortlich?
c.)
War
er unfallversichert?
d.)
War
er haftpflichtversichert?
e.)
Wer
war für eventuelle Schäden bei PatientInnen verantwortlich?
12.
Dr.
Korpan gibt auf seiner Homepage an, dass er vor allem in Ostösterreich tätig
war. Weshalb erfolgte seine Nostrifikation an der Universität Innsbruck, also
in Westösterreich?
13.
Erfolgte
die Nostrifikation von Dr. Korpan in Innsbruck durch entsprechende Prüfungen
oder wurde Studium und Promotion einer universitären Einrichtung in der Ukraine
als unserem Studium voll gleichwertig anerkannt?
14.
Wie
gestaltet sich in der üblicherweise der Ablauf einer Nostrifikation eines im
Ausland erworbenen Doktorats an einer medizinischen Universität in Österreich?
a)
Bei
Herkunft aus Europa (gegliedert in EU- und Nicht-EU-Staaten),bzw. ehemaligen
Ostblockstaaten (falls unterschiedlich detailliert angeführt)
b)
bei
Herkunft aus den USA und Kanada,
c)
bei
Herkunft aus Südamerika,
d)
bei
Herkunft aus Lateinamerika
e)
bei
Herkunft aus Australien
f)
bei
Herkunft aus Asien
g)
bei
Herkunft aus Afrika
15.
Gibt
es in Analogie zur Vorgangsweise bei Dr. Korpan noch Personen aus anderen
Ländern, denen das Doktorat im Jahr 1992 ohne weitere Prüfungen anerkannt
wurde? (Bitte um vollständige Aufzählung nach Anzahl und Ländern geordnet)
a.) Wie
viele medizinische Doktorate, aus welchen Herkunftsländern, von welchen
Medizinern wurden ohne Prüfung im Zeitraum 1980 bis 2000 nostrifiziert?
16.
Welche
Prüfungen waren im Zeitraum zwischen 1980 bis 2000 für ausländische Mediziner
verpflichtend?
17.
Wie
viele Mediziner suchten zwischen 1980-2005 um Nostrifizierung an? (Bitte
gegliedert nach Anzahl, Jahr des Ansuchens -bzw Jahr der Anerkennung oder der
Ablehnung, Anzahl, Jahr, Land der Prüfungslosen, Anzahl und Art der
abzulegenden Prüfungen, Bekanntgabe des Prüfungserfolges und der Anzahl der
Wiederholungen mit Angabe der Herkunftsländer)
18.
Wie
viele wurden nostrifiziert, wie viele abgelehnt? (Bitte gegliedert nach Anzahl,
Jahr des Ansuchens -bzw Jahr der Anerkennung oder der Ablehnung, Anzahl, Jahr,
Land der Prüfungslosen, Anzahl und Art der abzulegenden Prüfungen, Bekanntgabe
des Prüfungserfolges und der Anzahl der Wiederholungen mit Angabe der
Herkunftsländer)
19.
Werden
derzeit auch Doktorate ausländischer Fakultäten ohne weitere Prüfungen anerkannt
oder muss bei der Nostrifizierung das Wissen entsprechend durch Prüfungen oder
in einer sonst geeigneten Weise belegt werden?
20.
Wer
war in den Nostrifizierungsvorgang von Dr. Korpan an der Universität Innsbruck
involviert?
21.
Was
sind die durchschnittlichen Fristenläufe bei der Nostrifizierung nach
Beendigung eines Stipendiums?
22.
Können
Sie konkrete Beispiele nennen, bei denen die Nostrifizierung in einem ähnlich
raschen Zeitrahmen erfolgte, wie dies bei Dr. Korpan der Fall war?
23.
Geben
Sie bitte an, welche Leiter welcher universitären Einrichtung negative bzw.
positive Stellungnahmen im Nostrifizierungsverfahren bzw. im
Staatsbürgerschafts-verfahren von Dr. Korpan abgegeben haben?
24.
Nennen
Sie bitte die besonderen bzw. herausragenden wissenschaftlichen Leistungen von
Dr. Korpan, aufgrund derer eine positive Bewertung einer medizinischen Fakultät
für das des Staatsbürgerschaftsverfahren erfolgte?
25.
Gibt
es Ihres Wissens nach auch andere Personen, die für hervorragende
wissenschaftliche Leistungen die Staatsbürgerschaft erhalten haben, ohne dass
die betreffenden Personen an einem österreichischen oder ausländischen
Universitätsinstitut (oder einer vergleichbaren Einrichtung) entsprechende wissenschaftliche
Arbeiten und Leistungen erbracht haben bzw. an eine Universität berufen wurden?
26.
Warum
benötigte das Innenministerium ein Gutachten des BM für Bildung, Wissenschaft
und Kultur?
a.) Kann
das Innenministerium nicht von sich aus einen Antrag auf frühe Zuerkennung der
österreichischen Staatsbürgerschaft initiieren?
27.
In
der erwähnten Anfragebeantwortung führen Sie aus, dass auch in Österreich eine
Diagnostik bei Dioxinvergiftungen möglich gewesen wäre. Im Gegenteil dazu haben
die behandelnden Ärzte in diesem Aufsehen erregenden internationalen Fall
behauptet, dass eine entsprechende Diagnostik an einer österreichischen
Einrichtung nicht möglich gewesen wäre. Werden Sie zu diesem Widerspruch
öffentlich Stellung nehmen, weil durch die erwähnten Aussagen der Standard und
die Leistungsfähigkeit entsprechender Einrichtungen in Österreich in Misskredit
gebracht wurden?
28.
Im
Sinne der einschlägigen Bestimmungen, darf ein im Ausland erworbener
Professorentitel in Österreich nur unter Beisetzung der verleihenden
Institution des betreffenden Staates getragen werden. Wie gedenken Sie
vorzugehen, da Dr. Korpan dies in jedem Fall und zu jeder Zeit (siehe Homepage
und diverse Publikationen) unterlassen hat?
29.
Dr.
Korpan gibt auf seiner Homepage an, dass er im Zeitraum von September 1994 bis
August 2000 in Österreich arbeitete, aber gleichzeitig auch als Professor der
Chirurgie an der Universität Uschgorod in der Ukraine tätig war. Halten Sie es
für durchführbar, wie von Dr. Korpan angegeben, an zwei so weit auseinander
liegenden Orten gleichzeitig dem chirurgischen Beruf und wissenschaftlich tätig
gewesen zu sein?
30.
Ist
es nicht wahrscheinlich, dass mit dem Führen eines hohen, schwierig und
aufwändig zu erwerbenden akademischen Titel (wie Univ.Prof.) potentiellen
PatientInnen besondere Kompetenz zu suggerieren mit dieser Qualifikationen das
Vertrauen suchender PatientInnen zu erringen und dieses im wirtschaftlichen
Sinn (je höher die Qualifikation desto mehr PatientInnen und desto höher das
Honorar) zu nützen?
a.) Wenn
ja, welche Maßnahmen werden Sie daher in der Causa Dr. Korpan setzen, der
offensichtlich durch unrechtmäßige Angaben, möglicherweise sogar durch das
unrechtmäßige Führen eines akademischen Titels, im Sinne des § 146 StGB einen
persönlichen oder materiellen Vorteil daraus zu ziehen beabsichtigte?
31.
Ist
Ihnen bekannt, ob Dr. Korpan über eine Doppelstaatsbürgerschaft (Österreich und
Ukraine) verfügt?
32.
Haben
Sie im Sinne Ihrer Aufsichtspflicht eine Überprüfung der Leistungen und
Qualifikation von Dr. Korpan veranlasst?
33.
Welche
gesetzlichen Möglichkeiten haben Sie, um das unrechtmäßige Tragen von
akademischen Titeln zu verhindern?
34.
Welche
Strafmöglichkeit gibt es für das, nach unserer Gesetzeslage unrechtmäßige
führen von akademischen Titeln?
35.
Bedeutet
für Sie der Titel eines Universitätsprofessors ein besonderes
Qualitätskennzeichen, der als solcher streng zu schützen ist?