3527/J XXII. GP

Eingelangt am 19.10.2005
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfrage

der Abgeordneten Steier

und GenossInnen

an den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft

betreffend Elektroaltgeräte (EAG) und Fragen zu deren Sammelsystemen

In Österreich fallen nach Angaben des BMLFUW jährlich über 100.000 Tonnen
Elektroaltgeräte (EAG) an -Tendenz steigend: die jährliche Zunahme an EAG wird
mit 3-5% angenommen (Mengenschätzung für 2005:
124.638 Tonnen;
Verwertungsmöglichkeit für ausgewählte Fraktionen aus der Demontage von
Elektroaltgeräten, 2001)

Die Sammlung von Elektroaltgeräten - die bisher von Gemeinden und
Abfallverbänden durchgeführt wurde - hat durch die Umsetzung von 2 EU-Richtlinien
(Richtlinie 2002/96/EG über Elektro- und Elektronik-Altgeräte idF der Richtlinie
2003/108/EG und Richtlinie 2002/95/EG zur Beschränkung der Verwendung
bestimmter gefährlicher Stoffe in Elektro- und Elektronikgeräten) in das
Abfallwirtschaftsgesetz und die Elektroaltgeräteverordnung (EAG-VO; Verordnung
über die Abfallvermeidung, Sammlung und Behandlung von elektrischen und
elektronischen Altgeräten, BGBl.
II Nr. 121/2005) ab 13.8.2005 einige
Veränderungen erfahren:

Im Rahmen der „Produzentenverantwortung“ sind Hersteller und Importeure für die
umweltgerechte Verwertung und Behandlung der gesammelten Altgeräte
verantwortlich; umweltgefährdende Bestandteile von EAG müssen einer speziellen
Behandlung zugeführt werden. Für Altgeräte sind Verwertungsquoten vorgegeben;
die EAG-VO sieht ein Sammelziel von mindestens 4 kg Elektroaltgeräte pro
Einwohner und Jahr bis Ende 2006 vor.

Elektroaltgeräte aus privaten Haushalten können von den KonsumentInnen
kostenlos bei den Sammelstellen der Gemeinden abgegeben werden; weiters wurde
eine 1:1-Rücknahmeverpflichtung des Handels (Verkaufsfläche > 150 m2)
vorgesehen, wenn gleichzeitig ein gleichartiges Neugerät gekauft wird.

Hersteller und Importeure von Elektro- und Elektronikgeräten müssen sich
registrieren und selber oder über die Teilnahme an einem kontrollierten Sammel- und
Verwertungssystem für die Abholung und Wiederverwertung bzw. sachgemäße
Entsorgung der gesammelten Geräte sorgen.

Diese Sammel- und Verwertungssysteme werden vom Umweltministerium unter
Beiziehung einer Koordinierungsstelle kontrolliert und koordiniert. Die gemäß § 29
AWG 2002 genehmigten Sammel- und Verwertungssysteme für haushaltsnah- und
gewerblich anfallende Elektroaltgeräte sind (Stand 10.8.2005):

-          die ERA Elektro Recycling Austria GmbH (alle Kategorien)

-          die EVA Erfassen und Verwerten von Altstoffen GmbH (alle Kategorien)

-          die European Recycling Plattform SAS (ERP) (alle Kategorien ausser
Gasentladungslampen)


-          die UFH Elektroaltgeräte System Betreiber GmbH (alle Kategorien ausser
Gasentladungslampen)

-          die UFH Altlampen Systembetreiber GmbH (Gasentladungslampen)

Die ERA GmbH ist laut Angaben auf der ERA-Homepage (www.eragmbh.at) eine
Tochtergesellschaft der ARA System-Unternehmen ARA AG und der ARGEV, wobei
zu 49% der ERA-Verein, zu 25,5% die ARA AG sowie zu 25,5% die ARGEV GmbH
beteiligt sind. Als Grundprinzipien der ERA werden u.a der „Non Profit-Status", die
konsequente Vermeidung von Quersubventionen, die Behandlung aller Kunden nach
den gleichen Prinzipien sowie die Mitbestimmung der betroffenen Wirtschaft
angeführt. Weiters wird auf die Nutzung von System- und Marktsynergien aus dem
ARA-System hingewiesen. Die enge Verquickung mit dem ARA-System („Kunden von
A
RA und ERA bekommen sowohl Verpackungs- wie auch Elektroaltgeräte-Entsorgung aus
einer Hand
", Trennt 07.2005) wirft die Frage auf, ob die ERA nicht einen enormen
Start- und damit Wettbewerbsvorteil anderen Sammelsystemen gegenüber
aufzuweisen hat.

Das UFH, welches über die UFH Elektroaltgeräte System Betreiber GmbH und die
UFH Altlampen Systembetreiber GmbH ebenfalls zwei genehmigte Sammelsysteme
betreibt, ist zuletzt über die Ereignisse rund um das „Kühlgerätepickerl" und dessen
Rückzahlaktion in die Schlagzeilen gekommen. Auf der UFH-Homepage
(http://www.ufh.at/content.php?id=1206) ist nachzulesen, dass das UFH -
Umweltforum Haushalt
„bedingt durch seine Aktivitäten im Bereich der Kühlgeräte-
Entsorgung seit mehr als zehn Jahren österreichweit mit Sammelstellen zusammen (arbeitet)
und ein ausgereiftes und effizientes Logistiksystem aufgebaut (hat). Außerdem kann das
UFH für die Behandlung, Verwertung und umweltgerechte Entsorgung von Elektroaltgeräten
auf Spezialisten zurückgreifen, mit denen ebenfalls seit vielen Jahren eine gute
Zusammenarbeit besteht."

Expertenschätzungen zufolge parken in der UFH-Stiftung rund 49 Mio € Rücklagen
aus Kühlgerätepickerl; davon dürften auch nach Abschluss der
Rückzahlungsaktionen an die KonsumentInnen immer noch rund 20 Mio € übrig
bleiben. Auch bei den beiden Sammelsystemen des UFH stellt sich die Frage nach
der Herkunft der Mittel für die Stammeinlage für die Gesellschaften und dem
möglichen Wettbewerbsvorteil anderen Systemen gegenüber.

Die unterzeichneten Abgeordneten richten daher an den Bundesminister für Land-
und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft nachstehende

Anfrage:

1.            zur ERA: Als ERA-Vereins-Mitglieder sind auf der Homepage eine Reihe von
Unternehmen (wie Conrad Electronic, Cosmos , Eduscho, Media-Saturn,
Neckermann, Niedermeyer, Quelle AG................. ) angeführt. Wer gehört dem ERA-
Verein aktuell an?

2.            Wer sind die Mitglieder des ERA-Vereinsvorstands? Was beinhaltet die
Vereinssatzung?

3.            Die ERA präsentiert sich als einziger „Full-Service-Anbieter auf dem Markt" und
verweist für ihre Tätigkeit auf die Nutzung von Synergien mit dem ARA-System.


ARA-Vorstand Stiglitz wird in der Trennt-Ausgabe vom Juli 2005 damit zitiert:
„Viele der betroffenen Unternehmen sind unsere Kunden im Verpackungsbereich, und so
ist es nur logisch, sie mit unserem Know-how und unserer jahrzehntelangen Erfahrung
auch bei dieser Herausforderung zu begleiten. So haben alle Vorteile: Unseren ARA
Lizenzpartnern kommen Synergieeffekte zugute, und die ERA-Kunden können
mit
minimalem Mehraufwand ihre Verpflichtung laut EAG-VO erfüllen." „Kunden von ARA
und ERA bekommen sowohl Verpackungs- wie auch Elektroaltgeräte-Entsorgung aus
einer Hand" (Trennt 07.2005)
Kommt es durch die enge Verquickung von ARA-
System und ERA Ihrer Ansicht nach nicht zu einer Wettbewerbsverzerrung den
anderen Sammelsystemen gegenüber? In welcher Form kontrolliert Ihr Ressort,
dass die Behandlung aller Kunden nach den gleichen Prinzipien seitens der ERA
eingehalten wird?

4.     Wie hoch ist die Stammeinlage der ERA GmbH und woher stammen diese Mittel?
Können Sie sicherstellen, dass bei der Gründung der ERA GmbH keine Mittel aus
den Rückstellungen des ARA-Systems aus dem Bereich der
Verpackungsbewirtschaftung zugeflossen sind?

5.            „Die neu gegründete ERA wird... möglichst viele Synergien mit dem ARA System
nutzen. Gleichzeitig agiert sie jedoch als völlig eigenständiges Unternehmen mit einer
strikten und vor allem transparenten Trennung von der Verpackungssammlung und -
Verwertung". „Die Akquisition und Betreuung der Kunden wird mit bestehenden
Ressourcen der ARA realisiert".
Beide Passagen stammen aus der Juli-Nummer
des ARA-Magazins „Trennt". Wie sehen Sie angesichts dieser Aussagen die
angestrebte strikte Trennung zwischen ARA-System und ERA GmbH
gewährleistet?

6.            „Bei der Knowhow-intensiven Organisation von Sammlung, Sortierung und Verwertung
der Elektroaltgeräte greift die ERA auf die Ressourcen der ARGEV zurück. Mit beiden
Gesellschaften gibt es klar definierte Verträge über den Leistungsaustausch - ohne
jegliche Quersubventionen"
(Trennt, 07.2005) Liegen Ihrem Ressort diese Verträge
über den Leistungsaustausch vor? In welcher Form wird Ihr Ressort sicherstellen,
dass Quersubventionierungen zwischen ARA-System und ERA unterbleiben?

7.            Die ERA arbeitet wie das ARA System als Non-Profit-Organisation und kündigt
an, etwaige Überschüsse über die laufenden Tarifkalkulationen an die Kunden
zurückführen. Welche zeitlichen Vorgaben enthält der Genehmigungsbescheid
Ihres Ressorts für die ERA betreffen Refundierung allfälliger Überschüsse?

8.            zum UFH: Wie hoch ist die Stammeinlage der UFH Elektroaltgeräte System
Betreiber GmbH und der UFH Altlampen Systembetreiber GmbH und woher
stammen diese Mittel?

9.            Können Sie sicherstellen, dass bei der Gründung der UFH Elektroaltgeräte
System Betreiber GmbH und der UFH Altlampen Systembetreiber GmbH keine
Fondsmittel aus der UFH-Stiftung für die Kühlgeräte-Entsorgung zugeflossen
sind?

10.    Ist für die Zukunft sichergestellt, dass die in der UFH-Stiftung befindlichen
Kühlgerätegelder nicht auch in die Aktivitäten der UFH Elektroaltgeräte System
Betreiber GmbH und der UFH Altlampen Systembetreiber GmbH fließen? Gibt es
dazu Auflagen Ihres Ressorts? Wenn ja, welche und an wen sind diese


adressiert?

11.Falls dazu keine Auflagen seitens des BMLFUW existieren bzw. nicht die UFH-
Stiftung Adressat dieser Auflagen ist: wie ist sichergestellt, dass die Stiftung keine
unzulässigen Querflüsse vornimmt?

12. Sie haben in 2376/AB ausgeführt, dass „die Bereiche Aufbau von Sammel- und
Verwertungssystemen zur Umsetzung der Elektroaltgeräterichtlinie der EU und
Kühlgerätesysteme nach der Kühlgeräteverordnung beim UFH strikt zu trennen"
sind. Wurde seitens Ihres Ressorts bei der Erteilung der Systemgenehmigung für
die UFH Elektroaltgeräte System Betreiber GmbH und der UFH Altlampen
Systembetreiber GmbH kontrolliert, dass es zu keinen finanziellen Querflüssen
zwischen der EAG-Schiene und der Kühlgeräte-Schiene des UFH gekommen ist?
Wenn ja, in welcher Form?