3528/J XXII. GP

Eingelangt am 19.10.2005
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ANFRAGE

 

 

der Abgeordneten Rest-Hinterseer, Freundinnen und Freunde

 

an die Bundesministerin für soziale Sicherheit, Generationen und Konsumentenschutz

 

betreffend Kennzeichnung von Textilien aus gentechnisch veränderter Baumwolle

 

 

Im Jahr 2004 waren bereits 28 Prozent der weltweit angebauten Baumwolle gentechnisch verändert, vor allem in den USA, China und zunehmend auch in Indien. Damit wird auch ein großer Teil der Textilien aus gentechnisch veränderter Baumwolle hergestellt. Im Gegensatz zu Lebens- und Futtermitteln, die aus gentechnisch verändertem Baumwollsamen hergestellt werden, sind gentechnisch veränderte Textilien in der EU nicht kennzeichnungspflichtig.

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

 

 

ANFRAGE:

 

  1. In welcher Weise werden KonsumentInnen derzeit darüber informiert, wenn zur Herstellung von Textilien gentechnisch veränderte Baumwolle verwendet wurde?

 

  1. Wie viel Prozent der Textilien werden derzeit schätzungsweise weltweit aus gentechnisch veränderter Baumwolle hergestellt?

 

  1. Treten Sie dafür ein, dass auf EU-Ebene eine Kennzeichnungspflicht für Textilien, die mit gentechnisch veränderter Baumwolle hergestellt wurden, eingeführt wird? Wenn ja, welche Maßnahmen werden Sie ergreifen? Wenn nein, warum nicht?

 

  1. Was unternehmen Sie, um den VerbraucherInnen mehr Transparenz beim Kauf von Textilien (Angabe der Herkunft der Rohstoffe, Umweltfreundlichkeit der Produktion, gesundheitliche Auswirkungen etc.) zu ermöglichen und welche Initiativen ergreifen Sie diesbezüglich auf EU-Ebene?

 

  1. Unterstützen Sie die Einführung eines Ökolabelling in der Textilindustrie? Wenn ja, in welcher Weise? Wenn nein, warum nicht?

 

  1. Unterstützen Sie die Einführung einer freiwilligen „gentechnikfrei“-Kennzeichnung in der Textilindustrie? Wenn ja, in welcher Weise? Wenn nein, warum nicht?