Eingelangt am 19.10.2005
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ANFRAGE
der Abgeordneten
Rest-Hinterseer, Freundinnen und Freunde
an die
Bundesministerin für soziale Sicherheit, Generationen und Konsumentenschutz
betreffend Kennzeichnung
von Textilien aus gentechnisch veränderter Baumwolle
Im Jahr 2004 waren bereits
28 Prozent der weltweit angebauten Baumwolle gentechnisch verändert, vor allem
in den USA, China und zunehmend auch in Indien. Damit wird auch ein großer Teil
der Textilien aus gentechnisch veränderter Baumwolle hergestellt. Im Gegensatz
zu Lebens- und Futtermitteln, die aus gentechnisch verändertem Baumwollsamen
hergestellt werden, sind gentechnisch veränderte Textilien in der EU nicht
kennzeichnungspflichtig.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen
daher folgende
ANFRAGE:
- In welcher Weise werden KonsumentInnen derzeit darüber
informiert, wenn zur Herstellung von Textilien gentechnisch veränderte Baumwolle
verwendet wurde?
- Wie viel Prozent der Textilien werden derzeit schätzungsweise
weltweit aus gentechnisch veränderter Baumwolle hergestellt?
- Treten Sie dafür ein, dass auf EU-Ebene eine
Kennzeichnungspflicht für Textilien, die mit gentechnisch veränderter
Baumwolle hergestellt wurden, eingeführt wird? Wenn ja, welche Maßnahmen
werden Sie ergreifen? Wenn nein, warum nicht?
- Was unternehmen Sie, um den VerbraucherInnen mehr Transparenz
beim Kauf von Textilien (Angabe der Herkunft der Rohstoffe,
Umweltfreundlichkeit der Produktion, gesundheitliche Auswirkungen etc.) zu
ermöglichen und welche Initiativen ergreifen Sie diesbezüglich auf
EU-Ebene?
- Unterstützen Sie die Einführung eines Ökolabelling in der Textilindustrie?
Wenn ja, in welcher Weise? Wenn nein, warum nicht?
- Unterstützen Sie die Einführung einer freiwilligen
„gentechnikfrei“-Kennzeichnung in der Textilindustrie? Wenn ja, in welcher
Weise? Wenn nein, warum nicht?