3530/J XXII. GP
Eingelangt am 19.10.2005
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ANFRAGE
der Abgeordneten Rest-Hinterseer, Freundinnen und Freunde
an den Bundesminister für Wirtschaft & Arbeit
betreffend Kennzeichnung von Textilien aus gentechnisch veränderter Baumwolle
Im Jahr 2004 waren bereits 28 Prozent der weltweit angebauten Baumwolle gentechnisch verändert, vor allem in den USA, China und zunehmend auch in Indien. Damit wird auch ein großer Teil der Textilien aus gentechnisch veränderter Baumwolle hergestellt. Im Gegensatz zu Lebens- und Futtermitteln, die aus gentechnisch verändertem Baumwollsamen hergestellt werden, sind gentechnisch veränderte Textilien in der EU nicht kennzeichnungspflichtig.
Auch im Hinblick auf die weltweit unhaltbaren Bedingungen in der Textilbranche und die damit zusammenhängenden gravierenden Verletzungen der sozialen und ökologischen Mindestnormen (China, Indonesien, Indien) stellen die unterfertigten Abgeordneten folgende
ANFRAGE: