3541/J XXII. GP

Eingelangt am 19.10.2005
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Anfrage

 

der Abgeordneten Mag. Johann Maier

und GenossInnen

an die Bundesministerin für Soziale Sicherheit, Generationen und Konsumentenschutz

betreffend „Giftige Lampenöle"

Obwohl giftige Lampenöle aus Sicherheitsgründen seit Jahren EU-weit verboten sind
(31.12.1998), kann man Lampenöle aus Paraffin oder Petroleum in Europäischen Staaten noch
immer kaufen. Es handelt sich dabei um parfümierte und farbige Lampenöle.
Dies ergaben Stichprobenerhebungen von Konsumentenorganisationen.

Die unterzeichneten Abgeordneten richten daher an die Bundesministerin für Soziale Sicherheit,
Generationen und Konsumentenschutz nachstehende

Anfrage:

1.    Welche Überwachungsmaßnahmen haben sie seit dem Jahr 2000 ergriffen, um dieses Verbot
durchzusetzen (Aufschlüsselung auf Jahre und Bundesländer)?

2.        Welches Ergebnis erbrachten diese Kontrollmaßnahmen durch die Produktsicherheitsorgane
(Aufschlüsselung auf Jahre und Bundesländer)?

3.                 Welche behördlichen Maßnahmen mussten durch die Produktsicherheitsorgane in diesen
Jahren aufgrund der Kontrollergebnisse jeweils ergriffen werden (Aufschlüsselung auf Jahre
und Bundesländer)?

4.        Wie viele Vergiftungsfälle mit diesem giftigen Lampenöl wurden Ihrem Ressort seit dem
Jahr 2000 bekannt (Aufschlüsselung auf Jahre)? Welche behördlichen Maßnahmen wurden
daraufhin jeweils ergriffen?

5.                 Welche Marktbeobachtungsmaßnahmen hinsichtlich giftiger Lampenöle sind durch Ihr
Ministerium 2005/2006 geplant? Liegen bereits Ergebnisse vor? Wenn ja, welche?


6.                In welcher Form und durch wen wird bei der Einfuhr kontrolliert, ob giftige Lampenöle
importiert werden?

7.                Ist durch Ihr Ressort sichergestellt, dass Organe nach dem Produktsicherheitsgesetz die
entsprechenden Kontrollen in den Betrieben ohne vorherige Ankündigung selbst aktiv
durchführen und sich nicht auf bloße Aussagen des Betriebsinhabers oder seiner

Mitarbeiterinnen verlassen?