3541/J XXII. GP
Eingelangt am 19.10.2005
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Anfrage
der Abgeordneten Mag. Johann Maier
und GenossInnen
an die Bundesministerin für Soziale Sicherheit, Generationen und Konsumentenschutz
betreffend „Giftige Lampenöle"
Obwohl
giftige Lampenöle aus Sicherheitsgründen seit Jahren EU-weit verboten sind
(31.12.1998), kann man Lampenöle aus
Paraffin oder Petroleum in Europäischen Staaten noch
immer kaufen. Es handelt sich dabei um parfümierte und farbige
Lampenöle.
Dies ergaben Stichprobenerhebungen von Konsumentenorganisationen.
Die unterzeichneten Abgeordneten richten daher an die
Bundesministerin für Soziale Sicherheit,
Generationen und
Konsumentenschutz nachstehende
Anfrage:
1. Welche Überwachungsmaßnahmen haben sie seit dem
Jahr 2000 ergriffen, um dieses Verbot
durchzusetzen (Aufschlüsselung auf
Jahre und Bundesländer)?
2.
Welches Ergebnis erbrachten diese Kontrollmaßnahmen
durch die Produktsicherheitsorgane
(Aufschlüsselung auf
Jahre und Bundesländer)?
3.
Welche
behördlichen Maßnahmen mussten durch die Produktsicherheitsorgane in diesen
Jahren aufgrund der Kontrollergebnisse
jeweils ergriffen werden (Aufschlüsselung auf Jahre
und Bundesländer)?
4.
Wie
viele Vergiftungsfälle mit diesem giftigen Lampenöl wurden Ihrem Ressort seit
dem
Jahr 2000 bekannt (Aufschlüsselung auf
Jahre)? Welche behördlichen Maßnahmen wurden
daraufhin jeweils ergriffen?
5.
Welche Marktbeobachtungsmaßnahmen hinsichtlich giftiger
Lampenöle sind durch Ihr
Ministerium 2005/2006
geplant? Liegen bereits Ergebnisse vor? Wenn ja, welche?
6.
In welcher Form und durch wen wird bei der Einfuhr
kontrolliert, ob giftige Lampenöle
importiert werden?
7.
Ist durch Ihr Ressort sichergestellt, dass Organe nach
dem Produktsicherheitsgesetz die
entsprechenden Kontrollen in den Betrieben ohne vorherige Ankündigung selbst
aktiv
durchführen und sich
nicht auf bloße Aussagen des Betriebsinhabers oder seiner
Mitarbeiterinnen verlassen?