3553/J XXII. GP

Eingelangt am 19.10.2005
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfrage

 

der Abgeordneten Steier

und GenossInnen

an den Bundesminister für Wirtschaft und Arbeit

betreffend "Projekt 06/Lehrlingsförderung neu"

Auf Initiative des Regierungsbeauftragten für Jugendbeschäftigung und
Lehrlingsausbildung, Egon Blum, werden ab September 2005 zusätzliche Lehrstellen
vom Arbeitsmarktservice (AMS) mit fixen Sätzen gefördert. Betriebe, die gegenüber
dem Stichtag 31. Dezember 2004 zusätzlich Lehrplätze geschaffen haben, können
künftig für das erste Lehrjahr 400 €, für das zweite Lehrjahr 200 € und für das dritte
Lehrjahr 100 € pro Monat an Förderungen verrechnen. Jene Lehrstellen die vor dem
Stichtag 01.09.05 aufgenommen wurden, sind nach den AMS-Richtlinien nicht
förderbar.

Offenbar rät die Wirtschaftskammer im Zuge der Beratung betroffenen
Ausbildungsbetrieben, Lehrverhältnisse, die vor
dem 01.09.2005 begonnen haben, in
der Probezeit aufzulösen und danach die betroffenen Lehrlinge gleich wieder
einzustellen. Damit ist der Förderungsanspruch gegeben; allerdings stellt dieses
Vorgehen eine Umgehung von AMS-Richtlinien dar und trägt zur Verunsicherung der
Lehrlinge wesentlich bei. Offensichtlich existiert auch seitens der jeweiligen AMS
eine unterschiedliche Auslegung bezüglich Förderungen und Richtlinientermin.

Die unterzeichneten Abgeordneten richten an den Bundesminister für Wirtschaft und
Arbeit nachstehende

Anfrage:

1.       Wie viele Anträge für geförderte zusätzliche Lehrstellen wurden von den
heimischen Betrieben seit Aktionsstart gestellt? (bitte nach Bundesländern
gegliedert anführen)

2.       Wie viele dieser Anträge wurden bisher bewilligt?

3.       Ist es richtig, dass von einigen Betrieben bestehende Lehrverträge aufgelöst
und nach dem Stichtag für den Förderbeginn neu abgeschlossen worden sind,
um in den Genuss der „neuen Lehrlingsförderung" zu kommen? Wie viele
derartige Fälle sind Ihrem Ressort bisher bekannt geworden?

4.       Stellt die Tatsache, dass Betriebe ein Lehrverhältnis innerhalb der
dreimonatigen Probezeit auflösen und danach den selben Lehrling wieder
einstellen, damit sie in den Genuss dieser neuen Lehrlingsförderung kommen,
Ihrer Ansicht nach eine Umgehung der Förderrichtlinien dar?

6. Wenn ja, was sind die Konsequenzen? Werden den betroffenen Betrieben die
Förderungen aberkannt werden?

5.  Wie wird die Problematik seitens der AMS in den einzelnen Bundesländern
gehandhabt?


6. Wird in den Regionalbeiräten des AMS gem. Punkt 6.5.10.2 der
Bundesrichtlinie (Beihilfe zur Förderung von Ausbildungsverhältnissen nach BAG)
über die Auflösung von Lehrverhältnissen und über die daran anschließende
Inanspruchnahme der Förderungen berichtet?

6.        Dem Vernehmen genehmigt das AMS-Burgenland entsprechende Förderungen
unter dem Titel der „neuen Lehrlingsförderung" an Ausbildungsbetriebe, obwohl
die Umgehung des Richtlinientermins durch Auflösung des Lehrverhältnisses in
der Probezeit und Wiederaufnahme nach dem Stichtag deutlich erkennbar ist. In
wie vielen Fällen ist dies passiert und welche Konsequenzen hat die
Vorgangsweise für betroffene Ausbildungsbetriebe und das AMS-Burgenland?

7.        Gibt es weitere Bundesländer in denen diese oder ähnliche Vorgangsweisen
hinsichtlich der Umgehung von AMS-Richtlinien bekannt sind?