3553/J XXII. GP
Eingelangt am 19.10.2005
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möglich.
Anfrage
der Abgeordneten Steier
und GenossInnen
an den Bundesminister für Wirtschaft und Arbeit
betreffend "Projekt 06/Lehrlingsförderung neu"
Auf Initiative des Regierungsbeauftragten für
Jugendbeschäftigung und
Lehrlingsausbildung, Egon Blum, werden ab September 2005 zusätzliche
Lehrstellen
vom
Arbeitsmarktservice (AMS) mit fixen Sätzen gefördert. Betriebe, die gegenüber
dem Stichtag 31. Dezember 2004 zusätzlich Lehrplätze geschaffen haben, können
künftig für das erste Lehrjahr 400 €, für das zweite Lehrjahr 200 € und für das
dritte
Lehrjahr 100 € pro Monat an Förderungen
verrechnen. Jene Lehrstellen die vor dem
Stichtag 01.09.05 aufgenommen wurden, sind nach den AMS-Richtlinien
nicht
förderbar.
Offenbar
rät die Wirtschaftskammer im Zuge der Beratung betroffenen
Ausbildungsbetrieben, Lehrverhältnisse, die vor dem 01.09.2005 begonnen haben, in
der Probezeit aufzulösen und danach die betroffenen Lehrlinge gleich wieder
einzustellen. Damit ist der Förderungsanspruch gegeben; allerdings stellt
dieses
Vorgehen eine Umgehung von AMS-Richtlinien
dar und trägt zur Verunsicherung der
Lehrlinge wesentlich bei. Offensichtlich existiert auch seitens der
jeweiligen AMS
eine unterschiedliche Auslegung bezüglich Förderungen und Richtlinientermin.
Die unterzeichneten Abgeordneten richten an den
Bundesminister für Wirtschaft und
Arbeit
nachstehende
Anfrage:
1.
Wie viele Anträge für geförderte zusätzliche Lehrstellen
wurden von den
heimischen Betrieben seit Aktionsstart gestellt? (bitte nach Bundesländern
gegliedert
anführen)
2. Wie viele dieser Anträge wurden
bisher bewilligt?
3.
Ist es richtig, dass von einigen Betrieben bestehende
Lehrverträge aufgelöst
und nach dem Stichtag für den Förderbeginn neu abgeschlossen worden sind,
um in den Genuss der
„neuen Lehrlingsförderung" zu kommen? Wie viele
derartige Fälle sind Ihrem Ressort bisher bekannt geworden?
4.
Stellt
die Tatsache, dass Betriebe ein Lehrverhältnis innerhalb der
dreimonatigen Probezeit auflösen und danach den selben Lehrling wieder
einstellen, damit sie in den Genuss dieser
neuen Lehrlingsförderung kommen,
Ihrer Ansicht nach eine Umgehung der Förderrichtlinien dar?
6. Wenn ja, was sind die Konsequenzen? Werden den betroffenen
Betrieben die
Förderungen aberkannt
werden?
5. Wie wird die Problematik seitens der AMS in den
einzelnen Bundesländern
gehandhabt?
6.
Wird in den Regionalbeiräten des AMS gem. Punkt 6.5.10.2 der
Bundesrichtlinie (Beihilfe zur Förderung
von Ausbildungsverhältnissen nach BAG)
über die Auflösung von Lehrverhältnissen und über die daran
anschließende
Inanspruchnahme der Förderungen berichtet?
6.
Dem Vernehmen genehmigt das AMS-Burgenland entsprechende
Förderungen
unter dem Titel der
„neuen Lehrlingsförderung" an Ausbildungsbetriebe, obwohl
die Umgehung des Richtlinientermins durch Auflösung des Lehrverhältnisses in
der Probezeit und Wiederaufnahme nach dem Stichtag deutlich erkennbar ist. In
wie vielen Fällen ist dies passiert und welche Konsequenzen hat die
Vorgangsweise für betroffene Ausbildungsbetriebe und das AMS-Burgenland?
7.
Gibt es weitere Bundesländer in denen diese oder
ähnliche Vorgangsweisen
hinsichtlich der
Umgehung von AMS-Richtlinien bekannt sind?