3556/J XXII. GP
Eingelangt am 19.10.2005
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möglich.
Anfrage
der Abgeordneten Maga Gisela Wurm, Posch
und GenossInnen
an die Bundesministerin für Inneres
betreffend einer Veranstaltung von militanten Abtreibungsgegnern im Festsaal des
Innenministeriums am 17.10.2005
In Österreich gibt es immer wieder Probleme mit teils
militanten Abtreibungsgegnern, die
Frauen das Recht auf
Abtreibung absprechen wollen. Dabei wird oftmals auch vor
untergriffigen oder tätlichen Angriffen nicht zurückgeschreckt, was sich etwa
bei
Demonstrationen und Aktionen rund um Kliniken, die Schwangerschaftsabbrüche
vornehmen, zeigt.
Abgesehen von genannten Abtreibungsgegnern steht die
Fristenlösung in Österreich weithin
außer Diskussion.
Umso erstaunlicher und befremdlicher ist es daher, dass laut diverser
Medienberichte am 17.10.2005 - und damit
wohl nicht zufällig am Vorabend des
europaweiten Aktionstages für das Recht auf Abtreibung - eine zumindest
bedenkliche
Veranstaltung im Festsaal des Innenministeriums stattfand. Thema derselben war
dem
Vernehmen nach die angebliche Ausbreitung von eugenischem Denken in Politik und
Gesellschaft, worunter gemäß dem Sprachgebrauch einschlägiger Gruppierungen
auch die
Fristenlösung fällt.
Von
dem abzulehnenden Gedankengut und den skandalösen Vorgangsweisen militanter
Abtreibungsgegner abgesehen, ist es nicht hinnehmbar, dass von seiten des
Bundesministeriums für Inneres ein im
Eigentum der Republik stehender Festsaal für eine
derartige Veranstaltung zur Verfügung gestellt wird.
Daher stellen die unterfertigten Abgeordneten an die
Bundesministerin für Inneres
nachfolgende
ANFRAGE
1. Entspricht es den Tatsachen, dass der
Festsaal des Innenministeriums am Abend des
17.10.2005
für eine Veranstaltung genützt wurde, die sinngemäß das Thema „eugenische
Tendenzen
in Politik und Gesellschaft" zum Inhalt hatte?
2.
Wie
war der genaue Wortlaut des Themas dieser Veranstaltung?
3.
Wann wurde bei Ihnen bzw. Ihrem Ressort um Nutzung des
großen Festsaals für den
17.10.2005 für gegenständliche Veranstaltung angesucht?
4.
Von wem im Bundesministerium für auswärtige
Angelegenheiten wurde das Ansuchen
um Nutzung gestellt
bzw. unterzeichnet?
5.
Wer
wurde als Veranstalter bzw. Verantwortlicher namhaft gemacht?
6.
Wer ist in Ihrem Ressort für die Vergabe/Vermietung von
Räumlichkeiten an
ressortfremde
Personen/Institutionen verantwortlich?
7.
Nach
welchen Richtlinien wird dabei vorgegangen?
8.
Wie wird sichergestellt, dass in Räumlichkeiten Ihres
Ressorts keine Veranstaltungen mit
strafrechtswidrigem
bzw. verfassungsfeindlichem Inhalt stattfinden können?
9.
Wurden im Zuge der Anmeldung der oben genannten
Veranstaltung Erkundungen über
Inhalt und
Veranstalter eingezogen? Zu welchen Ergebnissen kamen Sie?
10.
Verzichten Sie auf eine derartige Überprüfung, wenn das
Ansuchen um Nutzung des
großen Festsaals
(oder einer anderen Räumlichkeit des BMI) von einem anderen
Ministerium gestellt wird?
11.
Halten Sie es für statthaft und/oder rechtmäßig, wenn
militanten Abtreibungsgegnern in
öffentlichem Eigentum befindliche Räumlichkeiten zur Verbreitung ihrer
unmenschliche
und
frauenfeindlichen Ideen zur Verfügung
gestellt werden?