3556/J XXII. GP

Eingelangt am 19.10.2005
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Anfrage

der Abgeordneten Maga Gisela Wurm, Posch

und GenossInnen

an die Bundesministerin für Inneres

betreffend einer Veranstaltung von militanten Abtreibungsgegnern im Festsaal des

Innenministeriums am 17.10.2005

In Österreich gibt es immer wieder Probleme mit teils militanten Abtreibungsgegnern, die
Frauen das Recht auf Abtreibung absprechen wollen. Dabei wird oftmals auch vor
untergriffigen oder tätlichen Angriffen nicht zurückgeschreckt, was sich etwa bei
Demonstrationen und Aktionen rund um Kliniken, die Schwangerschaftsabbrüche
vornehmen, zeigt.

Abgesehen von genannten Abtreibungsgegnern steht die Fristenlösung in Österreich weithin
außer Diskussion. Umso erstaunlicher und befremdlicher ist es daher, dass laut diverser
Medienberichte am 17.10.2005 - und damit wohl nicht zufällig am Vorabend des
europaweiten Aktionstages für das Recht auf Abtreibung - eine zumindest bedenkliche
Veranstaltung im Festsaal des Innenministeriums stattfand. Thema derselben war dem
Vernehmen nach die angebliche Ausbreitung von eugenischem Denken in Politik und
Gesellschaft, worunter gemäß dem Sprachgebrauch einschlägiger Gruppierungen auch die
Fristenlösung fällt.

Von dem abzulehnenden Gedankengut und den skandalösen Vorgangsweisen militanter
Abtreibungsgegner abgesehen, ist es nicht hinnehmbar, dass von seiten des
Bundesministeriums für Inneres ein im Eigentum der Republik stehender Festsaal für eine
derartige Veranstaltung zur Verfügung gestellt wird.

Daher stellen die unterfertigten Abgeordneten an die Bundesministerin für Inneres
nachfolgende

ANFRAGE

1.  Entspricht es den Tatsachen, dass der Festsaal des Innenministeriums am Abend des
17.10.2005 für eine Veranstaltung genützt wurde, die sinngemäß das Thema „eugenische
Tendenzen in Politik und Gesellschaft" zum Inhalt hatte?


 

2.             Wie war der genaue Wortlaut des Themas dieser Veranstaltung?

3.             Wann wurde bei Ihnen bzw. Ihrem Ressort um Nutzung des großen Festsaals für den
17.10.2005 für gegenständliche Veranstaltung angesucht?

4.      Von wem im Bundesministerium für auswärtige Angelegenheiten wurde das Ansuchen
um Nutzung gestellt bzw. unterzeichnet?

5.             Wer wurde als Veranstalter bzw. Verantwortlicher namhaft gemacht?

6.             Wer ist in Ihrem Ressort für die Vergabe/Vermietung von Räumlichkeiten an
ressortfremde Personen/Institutionen verantwortlich?

7.             Nach welchen Richtlinien wird dabei vorgegangen?

8.             Wie wird sichergestellt, dass in Räumlichkeiten Ihres Ressorts keine Veranstaltungen mit
strafrechtswidrigem bzw. verfassungsfeindlichem Inhalt stattfinden können?

9.             Wurden im Zuge der Anmeldung der oben genannten Veranstaltung Erkundungen über
Inhalt und Veranstalter eingezogen? Zu welchen Ergebnissen kamen Sie?

10.      Verzichten Sie auf eine derartige Überprüfung, wenn das Ansuchen um Nutzung des
großen Festsaals (oder einer anderen Räumlichkeit des BMI) von einem anderen
Ministerium gestellt wird?

11.      Halten Sie es für statthaft und/oder rechtmäßig, wenn militanten Abtreibungsgegnern in
öffentlichem Eigentum befindliche Räumlichkeiten zur Verbreitung ihrer unmenschliche
und frauenfeindlichen Ideen zur Verfügung gestellt werden?