3557/J XXII. GP

Eingelangt am 19.10.2005
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfrage

der Abgeordneten Grünewald, Pirklhuber, Freundinnen und Freunde
an die Bundesministerin für Gesundheit und Frauen
betreffend Krisenpräventionsplan gegen die Vogelgrippe

Die klassische Geflügelpest ist eine besonders schwer verlaufende Form der aviären
Influenza (Vogelgrippe), die durch sehr aggressive (hochpathogene) aviäre
Influenzavirusstämme vom Subtyp H5 oder H7 hervorgerufen wird. Die Krankheit ist für
Hausgeflügel hochansteckend und verläuft mit schweren allgemeinen Krankheitszeichen.
Bei Hühnern und Puten können innerhalb weniger Tage bis zu 100 Prozent der Tiere
erkranken und sterben. Auch für Menschen besteht die Gefahr der Ansteckung, die in der
Regel zu grippeähnlichen Symptomen führt, in Ausnahmefällen aber auch tödlich verlaufen
kann. Infektionsquelle sind kranke oder an Geflügelpest verendete Tiere sowie deren
Ausscheidungen, insbesondere der Kot. Bei Infektion des Menschen kann es zu
grippeähnlichen Symptomen kommen, in Ausnahmefällen auch zu schwerer
Lungenentzündung mit Todesfolgen (die WHO hat 117 Fälle bestätigt, 60 verliefen tödlich).

Die genetische Veränderlichkeit des Influenzavirus kann auch den Übergang auf andere
Tierarten oder den Menschen ermöglichen. So hat eine besonders gefährliche Variante des
Geflügelpestvirus, die seit Ende 2003 in Südostasien auftritt, auch Erkrankungen und Todes-
fälle bei Menschen verursacht. Bis jetzt hat sich das Virus mit hoher Wahrscheinlichkeit aber
noch nicht soweit verändert, dass es von Mensch zu Mensch übertragen werden kann.

Mittlerweile hat das Vogelgrippe-Virus H5N1 Osteuropa erreicht. Gesundheitsexpertinnen
warnen davor, dass sich das Vogelgrippe-Virus zu einem Supervirus entwickeln könnte, das
eine weltweit gefährliche Grippeepidemie unter Menschen zur Folge haben könnte. Nach
Ansicht der Europäischen Kommission sind die EU-Mitgliedstaaten nicht ausreichend auf
einen Ausbruch der Vogelgrippe in Europa vorbereitet. Viele Länder hätten bisher nicht die
nötigen Medikamente für die anti-virale Behandlung des Virus zur Verfügung gestellt.
Außerdem fehlen Kapazitäten und Gelder für die zügige Herstellung eines Impfserums, falls
das Virus mutiere und auch von Mensch zu Mensch übertragen werde.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

ANFRAGE:

1.              Gibt es eine fundierte Risikoanalyse für Österreich und wenn ja, was sind die
wesentlichen Ergebnisse?

2.              Was wurde in Österreich als Risikogebiet bzw. als potentielle Gefahrenzone
identifiziert?

3.              Welche über den Pandemieplan hinausgehende Maßnahmen gegen die Vogelgrippe
sind in Österreich vorgesehen?

4.              Welche konkreten Maßnahmen haben Sie getroffen bzw. sind geplant, dass im Falle
einer Grippeepidemie oder weltweiten Pandemie ausreichend Medikamente zur
Verfügung stehen?


5.             Wie hoch belaufen sich die Kosten dieser Vorsorgemaßnahmen und von wem
werden sie finanziert?

6.             Welche Kapazitäten und Gelder stellen für die zügige Herstellung eines Impfserums
zur Verfügung, falls das Virus mutiert und auch von Mensch zu Mensch übertragen
werden kann?

7.             Welchen Beitrag leistet Österreich zur Entwicklung eines neuen Impfstoffs, der
Menschen vor dem Virus H5N1 schützen soll?

8.             Welche finanziellen Ressourcen stehen für die Umsetzung der Vorsorgemaßnahmen
zur Verfügung (Personal, Laborkapazitäten, Logistik)?

9.             Welche konkreten Monitoring- und Vorsorgemaßnahmen werden getroffen (Anzahl
und Ort der vorsorgenden Beobachtung und Untersuchung von Wildvögeln und des
Hausgeflügels etc.) und in welcher Form werden die Ergebnisse veröffentlicht?

 

10.      Wie wird die Gefahr der Übertragung durch Zugvögel oder andere Vögel von
Expertinnen der EU-Kommission, der FAO und der WHO derzeit eingeschätzt und
welche diesbezüglichen Vorsorge-Maßnahmen werden Sie treffen?

11.      In welcher Weise soll Geflügel entlang der Flugrouten von Zugvögeln in Österreich
geschützt werden und zu welchen Maßnahmen werden die österreichischen
Geflügelbetriebe veranlasst?

12.      Welche Maßnahmen werden getroffen, um eine Verbreitung zu verhindern
(Importverbote von Geflügel, Geflügelfleisch, Geflügelfleischerzeugnisse sowie
andere Geflügelprodukte, Kontrollen an den Grenzen und Flughäfen, Vermeidung
der Verbreitung durch den Tierhandel, oder durch mit Virus kontaminierte Fahrzeuge,
Personen, Geräte, Verpackungsmaterial o.ä.)?

13.      Welche Maßnahmen werden getroffen, um die Menschen, die unmittelbar mit
Geflügel arbeiten und sich dadurch mit dem Vogelgrippe-Virus anstecken könnten,
zu schützen? Wie sollen infektiöses Material und Tierkadaver transportiert und
entsorgt werden?

14.      In welcher Weise wird die Bevölkerung darüber informiert, wie Ansteckungen
vermieden werden können?

15.      Durch welche Maßnahmen wird die Koordination und Zusammenarbeit mit den
Bundesländern und allen einschlägigen Institutionen sichergestellt?

16.      Welche Position zur Bekämpfung der Geflügelgrippe vertreten Sie auf EU-Ebene?

17.  Inwiefern werden Reisende darüber informiert, welche Schutzmaßnahmen zu
beachten sind?

18.      Wie viel Gelder stehen in Österreich und auf EU-Ebene für die Forschung in diesem
Bereich zur Verfügung?

19.  Die UNO hat an die Weltgemeinschaft appelliert, die betroffenen Länder in Asien im
Kampf gegen das Virus zu unterstützen. Gibt es diesbezügliche
Unterstützungsmaßnahmen von der EU bzw. von Österreich   Wenn ja, welche?