3557/J XXII. GP
Eingelangt am 19.10.2005
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind
möglich.
Anfrage
der
Abgeordneten Grünewald, Pirklhuber, Freundinnen und Freunde
an die Bundesministerin für Gesundheit und Frauen
betreffend Krisenpräventionsplan gegen die Vogelgrippe
Die
klassische Geflügelpest ist eine besonders schwer verlaufende Form der aviären
Influenza (Vogelgrippe), die durch sehr
aggressive (hochpathogene) aviäre
Influenzavirusstämme vom Subtyp H5 oder H7 hervorgerufen wird. Die Krankheit
ist für
Hausgeflügel hochansteckend und verläuft mit schweren allgemeinen
Krankheitszeichen.
Bei Hühnern und Puten können innerhalb
weniger Tage bis zu 100 Prozent der Tiere
erkranken und sterben. Auch für Menschen besteht die Gefahr der Ansteckung, die
in der
Regel zu grippeähnlichen Symptomen
führt, in Ausnahmefällen aber auch tödlich verlaufen
kann. Infektionsquelle sind kranke
oder an Geflügelpest verendete Tiere sowie deren
Ausscheidungen, insbesondere der Kot. Bei Infektion des Menschen kann es zu
grippeähnlichen Symptomen kommen, in Ausnahmefällen auch zu schwerer
Lungenentzündung mit Todesfolgen (die WHO hat 117 Fälle bestätigt, 60
verliefen tödlich).
Die genetische Veränderlichkeit des Influenzavirus kann
auch den Übergang auf andere
Tierarten oder den Menschen ermöglichen. So hat eine besonders gefährliche
Variante des
Geflügelpestvirus,
die seit Ende 2003 in Südostasien auftritt, auch Erkrankungen und Todes-
fälle bei Menschen verursacht. Bis jetzt hat sich das Virus mit hoher
Wahrscheinlichkeit aber
noch nicht soweit verändert, dass es von Mensch zu Mensch übertragen werden
kann.
Mittlerweile
hat das Vogelgrippe-Virus H5N1 Osteuropa erreicht. Gesundheitsexpertinnen
warnen davor, dass sich das Vogelgrippe-Virus zu einem Supervirus entwickeln
könnte, das
eine weltweit gefährliche Grippeepidemie unter Menschen zur Folge haben könnte.
Nach
Ansicht der Europäischen Kommission sind die
EU-Mitgliedstaaten nicht ausreichend auf
einen Ausbruch der Vogelgrippe in Europa vorbereitet. Viele Länder
hätten bisher nicht die
nötigen Medikamente für die anti-virale
Behandlung des Virus zur Verfügung gestellt.
Außerdem fehlen Kapazitäten und Gelder für die zügige Herstellung eines
Impfserums, falls
das Virus mutiere und auch von Mensch zu
Mensch übertragen werde.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende
ANFRAGE:
1.
Gibt
es eine fundierte Risikoanalyse für Österreich und wenn ja, was sind die
wesentlichen Ergebnisse?
2.
Was
wurde in Österreich als Risikogebiet bzw. als potentielle Gefahrenzone
identifiziert?
3.
Welche
über den Pandemieplan hinausgehende Maßnahmen gegen die Vogelgrippe
sind in Österreich vorgesehen?
4.
Welche
konkreten Maßnahmen haben Sie getroffen bzw. sind geplant, dass im Falle
einer Grippeepidemie oder weltweiten
Pandemie ausreichend Medikamente zur
Verfügung stehen?
5.
Wie
hoch belaufen sich die Kosten dieser Vorsorgemaßnahmen und von wem
werden sie finanziert?
6.
Welche
Kapazitäten und Gelder stellen für die zügige Herstellung eines Impfserums
zur Verfügung, falls das Virus mutiert und auch von Mensch zu Mensch übertragen
werden kann?
7.
Welchen
Beitrag leistet Österreich zur Entwicklung eines neuen Impfstoffs, der
Menschen vor dem Virus H5N1 schützen soll?
8.
Welche
finanziellen Ressourcen stehen für die Umsetzung der Vorsorgemaßnahmen
zur Verfügung (Personal, Laborkapazitäten, Logistik)?
9.
Welche
konkreten Monitoring- und Vorsorgemaßnahmen werden getroffen (Anzahl
und Ort der vorsorgenden Beobachtung und Untersuchung von Wildvögeln und des
Hausgeflügels etc.) und in welcher Form werden die Ergebnisse veröffentlicht?
10.
Wie wird die Gefahr der Übertragung durch Zugvögel oder
andere Vögel von
Expertinnen der
EU-Kommission, der FAO und der WHO derzeit eingeschätzt und
welche diesbezüglichen Vorsorge-Maßnahmen werden Sie treffen?
11.
In welcher Weise soll Geflügel entlang der Flugrouten
von Zugvögeln in Österreich
geschützt werden und
zu welchen Maßnahmen werden die österreichischen
Geflügelbetriebe veranlasst?
12.
Welche Maßnahmen werden getroffen, um eine Verbreitung zu
verhindern
(Importverbote von Geflügel, Geflügelfleisch, Geflügelfleischerzeugnisse sowie
andere Geflügelprodukte, Kontrollen an den Grenzen und Flughäfen, Vermeidung
der
Verbreitung durch den Tierhandel, oder durch mit Virus kontaminierte Fahrzeuge,
Personen, Geräte,
Verpackungsmaterial o.ä.)?
13.
Welche Maßnahmen werden getroffen, um die Menschen, die
unmittelbar mit
Geflügel
arbeiten und sich dadurch mit dem Vogelgrippe-Virus anstecken könnten,
zu
schützen? Wie sollen infektiöses Material und Tierkadaver transportiert und
entsorgt werden?
14.
In welcher Weise wird die Bevölkerung darüber
informiert, wie Ansteckungen
vermieden werden
können?
15.
Durch welche Maßnahmen wird die Koordination und
Zusammenarbeit mit den
Bundesländern und
allen einschlägigen Institutionen sichergestellt?
16. Welche
Position zur Bekämpfung der Geflügelgrippe vertreten Sie auf EU-Ebene?
17.
Inwiefern werden Reisende darüber informiert, welche
Schutzmaßnahmen zu
beachten sind?
18.
Wie
viel Gelder stehen in Österreich und auf EU-Ebene für die Forschung in diesem
Bereich zur Verfügung?
19. Die
UNO hat an die Weltgemeinschaft appelliert, die betroffenen Länder in Asien im
Kampf gegen das Virus zu unterstützen. Gibt
es diesbezügliche
Unterstützungsmaßnahmen von der EU bzw. von Österreich Wenn ja, welche?