3558/J XXII. GP
Eingelangt am
19.10.2005
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind
möglich.
Anfrage
der Abgeordneten Mag. Andrea Kuntzl, DDr. Niederwieser
und
GenossInnen
an die Bundesministerin für Bildung, Wissenschaft und
Kultur
betreffend
Schuleinsätze des Vereins Jugend für das Leben
Der Verein Jugend für das Leben („Youth for Live“, der
Ableger einer gleichnamigen
amerikanischen
Organisation der fundamentalistisch-religiösen Rechten) ist als Organisation
radikaler,
gewaltbereiter AbtreibungsgegnerInnen bekannt geworden. Sie schrecken auch
davor nicht zurück, Frauen, die sich in eine Klinik für Schwangerschaftsunterbrechung
begeben wollen und sich bereits in einer persönlichen Notlage und psychischen
Ausnahmesituation befinden, körperlich und psychisch zu attackieren und zu
diesem Zweck
Demonstrationen vor diesen Kliniken
abzuhalten. In Wien war der Landtag sogar gezwungen
mit Schutzzonen gegen solche Personengruppen vorzugehen.
Diese
Initiative bietet auf ihrer Homepage (www.youthforlive.net) auch so genannte
,Schuleinsätze"an, in denen sie mit
Hilfe einer Multimediashow,,aufklärend'wirken wollen. In
diesem Aufklärungsmaterial wird einerseits die Verwendung von Verhütungsmitteln
wie Pille
oder Spirale als Abtreibung qualifiziert. Andererseits werden
grauenerregende Bilder von
zerstückelten Embryonen im Alter knapp vor der Geburt gezeigt, also aus einem
Entwicklungsstadium, das keinesfalls von straffreier Fristenregelung erfasst
ist. Es bedarf
keiner weiteren Begründung, dass von derartigen Bildern abseits jeder Realität
schwere
Traumatisierungen von SchülerInnen ausgehen können.
Es bedarf ebenfalls keiner weiteren Begründung, dass
eine derartige ,,Aufklärung“ zahlreichen
Zielsetzungen der österreichischen Schule widerspricht. In allen Lehrplänen für
SchülerInnen
des fraglichen Alters
ist Sexualerziehung einschließlich Familienplanung und
verantwortungsvollem Umgang mit dem eigenen Körper Unterrichtsgegenstand. Dem
sind
Inhalte wie die bei den ,,Schuleinsätzen“ des genannten Vereins vertretenen
diametral
entgegengesetzt.
Angesichts
der Tatsache, dass derartige Vereine die Unterstützung von einzelnen
Regierungsmitgliedern genießen (so konnten
sie auch eine Veranstaltung im Festsaal des
Bundesministeriums für Inneres abhalten), stellen die
unterzeichneten Abgeordneten daher an
die Bundesministerin
für Bildung, Wissenschaft und Kultur folgende
Anfrage:
1.
Wird die genannte Initiative in Österreich in
öffentlichen Schulen oder Schulen mit
Öffentlichkeitsrecht
mit derartigen „Schuleinsätzen“ tätig?
2.
Wenn Frage 1 mit ja zu beantworten ist:
a)
An
welchen Schulen?
b)
Halten
Sie dies für zulässig?
c)
Wenn Sie Frage b) mit ja beantworten: Wie vereinbaren
Sie dies mit den
schulrechtlichen
Normen, insbesondere den Zielsetzungen und den
Lehrplaninhalten?
d)
Wenn Sie Frage b) mit nein beantworten: Was werden Sie
dagegen
unternehmen?
3.
Wenn Frage 1 mit nein zu beantworten ist: Wie stellen
Sie sicher, dass dies auch in
Zukunft so bleibt?
4.
Wenn
Sie Frage 1 damit beantworten, dass Sie darüber nichts wüssten:
a)
Werden
Sie darüber Informationen einholen?
b)
Hielten
Sie derartige Schuleinsätze für zulässig?
c)
Wenn Sie Frage b) mit ja beantworten: Wie vereinbaren
Sie dies mit den
schulrechtlichen
Normen, insbesondere den Zielsetzungen und den
Lehrplaninhalten?
d)
Wenn
Sie Frage b) mit nein beantworten: Sind Sie bereit, zur Vorbeugung die
öffentlichen Schulen und Schulen mit
Öffentlichkeitsrecht darüber vorbeugend
zu informieren, dass derartige Schuleinsätze der genannten Initiative
nicht
zulässig sind?