3560/J XXII. GP
Eingelangt am 19.10.2005
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind
möglich.
Anfrage
der Abgeordneten Mag. Terezija Stoisits, Freundinnen und Freunde
an die Bundesministerin für Inneres
betreffend Schubhaft/Tod des Yankuba Ceesay.
Am
04.10.2005 kam es im Polizeianhaltezentrum Linz zum tragischen Tod des
Schubhäftlings Yankuba Ceesay. Die Umstände des Todes sind bis zum heutigen
Datum nicht zufriedenstellend geklärt. Der Vorfall wirft darüber hinaus
(wiederholt)
Fragen unzureichender Betreuung von
Schubhäftlingen auf, wie sie regelmäßig von
namhaften ExpertInnen und Organisationen (Menschenrechtsbeirat, CPT..)
kritisiert
wurden.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende
ANFRAGE:
1.
Wann wurde die Organisation VMÖ (Verein Menschenrechte
Österreich) erstmals
vom Wachepersonal über
den Hungerstreik von Herrn Ceesay informiert?
2.
Zu welchen Zeitpunkten kam es nach dem 28.09. zu
Kontakten zwischen Herrn
Ceesay
und MitarbeiterInnen von VMÖ?
3. Wie lange
dauerten diese Kontakte jeweils ?
4.
Zu welchen Zeitpunkten erfolgten amtsärztliche
Untersuchungen zur Frage der
Haftfähigkeit?
5.
Wie
lange dauerten diese amtsärztlichen Kontakte ab 28.09.2005 zu Herrn
Ceesay jeweils?
6.
Wurden diesen Untersuchungen ein/eine Dolmetscher(in)
beigezogen?
7.
Welche Untersuchungen wurden dabei insbes. zur
Haftfähigkeit vorgenommen?
8.
Wie wurden diese Untersuchungen dokumentiert?
9.
Wurde
Herr Ceesay über mögliche medizinische Folgen eines Hungerstreik vom
Amtsarzt informiert?
9a. Wenn ja, auf welche Weise und in welcher Sprache?
9b. Wie lautet dazu genau der Wortlaut in der Dokumentation?
10.
Gab es abgesehen von der amtsärztlichen Betreuung andere
medizinische
Betereuung durch
eine(n) Arzt/Ärztin?
11.
Erfolgte zu irgend einem Zeitpunkt eine psychologische
Betreuung , insbes. nach
dem
28.09.2005 (Beginn des Hungerstreiks)
12.
Gibt
es im PAZ Linz eine(n) diplomierte(n) Krankenpfleger(in)?
12a. Wenn ja, zu welchem Zeitpunkt fand diese Betreuung des Herrn Ceesay statt?
14. Gibt es im PAZ Linz eine Krankenzelle?
14a. Wenn ja, warum unterblieb eine Verlegung dorthin (§10 Abs. 4 Z 1 AnhO)?
15.
In welchen Zellen (Mehrpersonenzelle/Einzelhaft/Sicherungshaft
in gepolsteter
Zelle) war Herr
Ceesay zu welchen Zeitpunkten seit der Einlieferung ins PAZ Linz
untergebracht.
16.
War
Herr Ceesay ab dem 28.09.2005 berechtigt, Besuch zu empfangen?
17.
Hat Herr Ceesay zu irgend einem Zeitpunkt mit Gewalt
versucht, sich selbst zu
verletzen?
17a. Wenn ja wann und auf welche Weise?
18.
Gab es abgesehen vom 4.10. 2005 an anderen Tagen
disziplinäre Verstöße des
Herrn
Ceesay?
19.
Wurden nach Beginn der Verweigerung der Nahrungsaufnahme
zu irgend einem
Zeitpunkt Symptome
einer Austrocknung festgestellt?
19a. Wenn ja, war das Wachepersonal darüber in Kenntnis?
20. Wann hatte Herr Ceesay zuletzt
Flüssigkeit getrunken?
21.
Warum,
d. h zur Abklärung welcher Symptome erfolgte am 4.10.2005 die
Ausführung in das AKH Linz?
22.
Wann und von wem wurde Herr Ceesay über die
bevorstehende Ausführung und
damit
verbundene Untersuchungen informiert?
23. Welche medizinischen
Untersuchungen waren geplant?
24.
Welche Untersuchungen wurden nach den behaupteten
Tätlichkeiten des Herrn
Ceesay dann
tatsächlich durchgeführt?
25.
Was war das Ergebnis der Untersuchung?
26.
Gab es ärztliche Anweisungen seitens des AKH Linz an das
Wachepersonal,
oder den Amtsarzt?
27.
Wer hat die Verlegung nach der Rückkehr aus dem AKH Linz
in die
Sicherungszelle
angeordnet und warum?
28.
War
die Sicherungszelle beheizt?, Wenn ja, wie hoch war die Raumtemperatur
am 4.10?
29. Gibt es in dieser Zelle einen
Zugang zu Trinkwasser?
30.
Aus welchem Grund wurde eine halbstündige Nachschau durch
das
Wachepersonal
vorgesehen?
31.
In welcher Weise erfolgte die von Wachebeamten
halbstündig durchgeführte
Nachschau?
31a. Hat der/die Wachebeamte mit Herrn Ceesay dabei
gesprochen?
31b. Wenn ja, in
welcher Sprache fand die Kommunikation statt?
32.
Verfügt
der/die am 4.10 (11.00 - 13.00) die Nachschau ausführende
Beamte/Beamtin über eine Sanitäterausbildung?
33.
Welche
Maßnahmen zur Klärung der Identität hat die verfahrensführende
Behörde zu welchen Zeitpunkten gepflogen?
34.
War
der verfahrensführenden Behörde bekannt, dass der Bruder von Herrn
Ceesay rechtmäßig in der BRD lebt?
35.
Wurden
Datensätze aus dem Schengen Informationssystem (SIS), oder bei der
Anwendung von Eurodac - entstandene Daten im Hinblick auf möglicher Weise im
EU - Raum lebende Familienmitglieder des
Herrn Ceesay überprüft?
36.
Wurde
mit der Vertretung des Staates Gambia Kontakt aufgenommen; Wenn ja
wann?
37. Gab es ein Heimreisezertifikat für
Herrn Ceesay?
38. Wenn ja, gab
es einen Termin für die Abschiebung?
39.
Welche
sonstigen Erhebungen zur Durchführung der Abschiebung hat die
verfahrensführende Behörde zu welchen
Zeitpunkten gepflogen?
40.
Wie lange war Herr Ceesay vom 4.10. 2005 auf 2 Jahre
zurückgerechnet bereits
in
Schubhaft?