3560/J XXII. GP

Eingelangt am 19.10.2005
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfrage

der Abgeordneten Mag. Terezija Stoisits, Freundinnen und Freunde

an die Bundesministerin für Inneres

betreffend Schubhaft/Tod des Yankuba Ceesay.

Am 04.10.2005 kam es im Polizeianhaltezentrum Linz zum tragischen Tod des
Schubhäftlings Yankuba Ceesay. Die Umstände des Todes sind bis zum heutigen
Datum nicht zufriedenstellend geklärt. Der Vorfall wirft darüber hinaus (wiederholt)
Fragen unzureichender Betreuung von Schubhäftlingen auf, wie sie regelmäßig von
namhaften ExpertInnen und Organisationen (Menschenrechtsbeirat, CPT..) kritisiert
wurden.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

ANFRAGE:

1.       Wann wurde die Organisation VMÖ (Verein Menschenrechte Österreich) erstmals
vom Wachepersonal über den Hungerstreik von Herrn Ceesay informiert?

2.       Zu welchen Zeitpunkten kam es nach dem 28.09. zu Kontakten zwischen Herrn
Ceesay und MitarbeiterInnen von VMÖ?

3.       Wie lange dauerten diese Kontakte jeweils ?

4.       Zu welchen Zeitpunkten erfolgten amtsärztliche Untersuchungen zur Frage der
Haftfähigkeit?

5.       Wie lange dauerten diese amtsärztlichen Kontakte ab 28.09.2005 zu Herrn
Ceesay jeweils?

6.       Wurden diesen Untersuchungen ein/eine Dolmetscher(in) beigezogen?

7.       Welche Untersuchungen wurden dabei insbes. zur Haftfähigkeit vorgenommen?

8.       Wie wurden diese Untersuchungen dokumentiert?

9.       Wurde Herr Ceesay über mögliche medizinische Folgen eines Hungerstreik vom
Amtsarzt informiert?

9a. Wenn ja, auf welche Weise und in welcher Sprache?


9b. Wie lautet dazu genau der Wortlaut in der Dokumentation?

10.        Gab es abgesehen von der amtsärztlichen Betreuung andere medizinische
Betereuung durch eine(n) Arzt/Ärztin?

11.        Erfolgte zu irgend einem Zeitpunkt eine psychologische Betreuung , insbes. nach
dem 28.09.2005 (Beginn des Hungerstreiks)

12.        Gibt es im PAZ Linz eine(n) diplomierte(n) Krankenpfleger(in)?

12a. Wenn ja, zu welchem Zeitpunkt fand diese Betreuung des Herrn Ceesay statt?

14.  Gibt es im PAZ Linz eine Krankenzelle?

14a. Wenn ja, warum unterblieb eine Verlegung dorthin (§10 Abs. 4 Z 1 AnhO)?

15.        In welchen Zellen (Mehrpersonenzelle/Einzelhaft/Sicherungshaft in gepolsteter
Zelle) war Herr Ceesay zu welchen Zeitpunkten seit der Einlieferung ins PAZ Linz
untergebracht.

16.        War Herr Ceesay ab dem 28.09.2005 berechtigt, Besuch zu empfangen?

17.        Hat Herr Ceesay zu irgend einem Zeitpunkt mit Gewalt versucht, sich selbst zu
verletzen?

17a. Wenn ja wann und auf welche Weise?

18.        Gab es abgesehen vom 4.10. 2005 an anderen Tagen disziplinäre Verstöße des
Herrn Ceesay?

19.        Wurden nach Beginn der Verweigerung der Nahrungsaufnahme zu irgend einem
Zeitpunkt Symptome einer Austrocknung festgestellt?

19a. Wenn ja, war das Wachepersonal darüber in Kenntnis?

20.   Wann hatte Herr Ceesay zuletzt Flüssigkeit getrunken?

21.   Warum, d. h zur Abklärung welcher Symptome erfolgte am 4.10.2005 die
Ausführung in das AKH Linz?

22.        Wann und von wem wurde Herr Ceesay über die bevorstehende Ausführung und
damit verbundene Untersuchungen informiert?

23.   Welche medizinischen Untersuchungen waren geplant?

24.        Welche Untersuchungen wurden nach den behaupteten Tätlichkeiten des Herrn
Ceesay dann tatsächlich durchgeführt?

25.        Was war das Ergebnis der Untersuchung?


26.        Gab es ärztliche Anweisungen seitens des AKH Linz an das Wachepersonal,
oder den Amtsarzt?

27.   Wer hat die Verlegung nach der Rückkehr aus dem AKH Linz in die
Sicherungszelle angeordnet und warum?

28.   War die Sicherungszelle beheizt?, Wenn ja, wie hoch war die Raumtemperatur
am 4.10?

29.   Gibt es in dieser Zelle einen Zugang zu Trinkwasser?

30.   Aus welchem Grund wurde eine halbstündige Nachschau durch das
Wachepersonal vorgesehen?

31.        In welcher Weise erfolgte die von Wachebeamten halbstündig durchgeführte
Nachschau?

31a. Hat der/die Wachebeamte mit Herrn Ceesay dabei gesprochen?
31b. Wenn ja, in welcher Sprache fand die Kommunikation statt?

32.   Verfügt der/die am 4.10 (11.00 - 13.00) die Nachschau ausführende
Beamte/Beamtin über eine Sanitäterausbildung?

33.   Welche Maßnahmen zur Klärung der Identität hat die verfahrensführende
Behörde zu welchen Zeitpunkten gepflogen?

34.   War der verfahrensführenden Behörde bekannt, dass der Bruder von Herrn
Ceesay rechtmäßig in der BRD lebt?

35.   Wurden Datensätze aus dem Schengen Informationssystem (SIS), oder bei der
Anwendung von Eurodac - entstandene Daten im Hinblick auf möglicher Weise im
EU - Raum lebende Familienmitglieder des Herrn Ceesay überprüft?

36.   Wurde mit der Vertretung des Staates Gambia Kontakt aufgenommen; Wenn ja
wann?

37.   Gab es ein Heimreisezertifikat für Herrn Ceesay?

38.   Wenn ja, gab es einen Termin für die Abschiebung?

39.        Welche sonstigen Erhebungen zur Durchführung der Abschiebung hat die
verfahrensführende Behörde zu welchen Zeitpunkten gepflogen?

40.   Wie lange war Herr Ceesay vom 4.10. 2005 auf 2 Jahre zurückgerechnet bereits
in Schubhaft?