3565/J XXII. GP

Eingelangt am 25.10.2005
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfrage

der Abgeordneten Mag. Johann Maier

und GenossInnen

an den Bundesminister für Finanzen

betreffend „Kontrolle der Ein- und Ausfuhr von Feuerwerkskörper

(Pyrotechnikmaterialen)“

Mit der AB 2198 wurden die Fragen zur Kontrolle für das Jahr 2003 beantwortet.

Die unterzeichneten Abgeordneten richten daher an den Bundesminister für Finanzen
nachstehende

Anfrage:

1.  Wie viele Importeure aus EU-Mitgliedsstaaten bzw. Drittstaaten führten 2004 und 2005
Importe nach Österreich durch (Aufschlüsselung auf Jahre und Staaten)?

2.             Wie viele Tonnen pyrotechnischer Artikel (z. B. Feuerwerkskörper) wurden nach den
vorliegenden Meldungen in den Jahren 2004 und 2005 nach Österreich insgesamt importiert?

3.             Wie viele davon kamen aus EU-Staaten (Aufschlüsselung auf einzelne Länder)?

4.             Wie viele davon kamen aus Drittstaaten (Aufschlüsselung auf einzelne Länder)?

5.             Wie viele dieser Importe aus Drittstaaten wurden 2004 und 2005 durch Behörden des BMF
kontrolliert (Aufschlüsselung auf Tonnen und Jahre)?

6.             Wie viele und konkret welche Beanstandungen gab es durch die zuständigen Behörden des
BMF 2004 und 2005 bei der Einfuhr von pyrotechnischen Artikeln aus Drittstaaten (ersuche
um Aufschlüsselung auf Produkte und Herkunftsländer)?

7.             Wie viele Importeure waren davon betroffen?

8.             Aus welchen Ländern stammten diese pyrotechnischen Produkte (Feuerwerkskörper)?

9.             Welche Mengen wurden dabei 2004 und 2005 kontrolliert?


10. Welche Mengen mussten 2004 und 2005 beschlagnahmt bzw. vernichtet werden
(Aufschlüsselung auf jeweilige Menge und Herkunft)? Aufgrund welcher Rechtsgrundlage
wurden diese vorgenommen?

11. Wurden durch die zuständigen Behörden Ihres BM den Importeuren nach derartigen
Kontrollen 2004 und 2005 nachträglich Auflagen vorgeschrieben?

Wenn ja, welche?

12. In welcher Form wurden im diesem Jahr die Kontrollen durchgeführt (z.B. Kontrolle der
Importpapiere, Kontrolle der Produkte auf Kennzeichnung, Probenziehungen)?

13. Wurden bei der Einfuhrkontrolle von pyrotechnischen Artikeln bzw. Feuerwerkskörpern
durch die zuständigen Behörden des BMF Proben gezogen, um die Einhaltung zollrechtlicher
Bestimmungen oder die Zusammensetzung der Feuerwerkskörper bzw. die Einhaltung des
Pyrotechnikgesetzes zu überprüfen?

Wenn nein, weshalb nicht?

14. Wenn ja, wie viele und welche Ergebnisse erbrachten diese Untersuchungen?

15. Wenn ja, welche Anstalt führte diese Untersuchungen durch?

16. Welche zollrechtlichen Bestimmungen gelten derzeit für die Einfuhr von
Pyrotechnikmaterialien (z.B. Feuerwerkskörper aus Drittstaaten)?

Welche zollrechtlichen Bestimmungen gelten für die Einfuhr von Chemikalien, die für die
Herstellung von Feuerwerkskörpern bestimmt sind?
Sind Änderungen geplant?

17. Sehen Sie nicht zuletzt in Anbetracht der zahlreichen Unfälle und Sachschäden mit
Feuerwerkskörpern (davon viele importierte Waren) einen legislativen Handlungsbedarf in
Österreich?

Wenn nein, ist dafür eine europäische bzw. weltweite Regelung notwendig?
Wenn ja, werden Sie sich dafür einsetzen?