3565/J XXII. GP
Eingelangt am
25.10.2005
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind
möglich.
Anfrage
der
Abgeordneten Mag. Johann Maier
und
GenossInnen
an
den Bundesminister für Finanzen
betreffend
„Kontrolle der Ein- und Ausfuhr von Feuerwerkskörper
(Pyrotechnikmaterialen)“
Mit der AB 2198 wurden die Fragen zur Kontrolle für das Jahr 2003 beantwortet.
Die unterzeichneten Abgeordneten richten daher an den
Bundesminister für Finanzen
nachstehende
Anfrage:
1.
Wie viele Importeure aus EU-Mitgliedsstaaten bzw.
Drittstaaten führten 2004 und 2005
Importe nach
Österreich durch (Aufschlüsselung auf Jahre und Staaten)?
2.
Wie viele Tonnen pyrotechnischer Artikel (z. B.
Feuerwerkskörper) wurden nach den
vorliegenden Meldungen
in den Jahren 2004 und 2005 nach Österreich insgesamt importiert?
3.
Wie
viele davon kamen aus EU-Staaten (Aufschlüsselung auf einzelne Länder)?
4.
Wie
viele davon kamen aus Drittstaaten (Aufschlüsselung auf einzelne Länder)?
5.
Wie viele dieser Importe aus Drittstaaten wurden 2004
und 2005 durch Behörden des BMF
kontrolliert
(Aufschlüsselung auf Tonnen und Jahre)?
6.
Wie viele und konkret welche Beanstandungen gab es durch
die zuständigen Behörden des
BMF
2004 und 2005 bei der Einfuhr von pyrotechnischen Artikeln aus Drittstaaten
(ersuche
um
Aufschlüsselung auf Produkte und Herkunftsländer)?
7.
Wie viele Importeure waren davon betroffen?
8.
Aus welchen Ländern stammten diese pyrotechnischen
Produkte (Feuerwerkskörper)?
9.
Welche
Mengen wurden dabei 2004 und 2005 kontrolliert?
10.
Welche
Mengen mussten 2004 und 2005 beschlagnahmt bzw. vernichtet werden
(Aufschlüsselung auf jeweilige Menge und
Herkunft)? Aufgrund welcher Rechtsgrundlage
wurden diese vorgenommen?
11.
Wurden durch die zuständigen Behörden Ihres BM den
Importeuren nach derartigen
Kontrollen 2004 und
2005 nachträglich Auflagen vorgeschrieben?
Wenn ja, welche?
12.
In welcher Form wurden im diesem Jahr die Kontrollen
durchgeführt (z.B. Kontrolle der
Importpapiere,
Kontrolle der Produkte auf Kennzeichnung, Probenziehungen)?
13.
Wurden bei der Einfuhrkontrolle von pyrotechnischen
Artikeln bzw. Feuerwerkskörpern
durch die zuständigen Behörden des BMF Proben gezogen, um die Einhaltung
zollrechtlicher
Bestimmungen oder die
Zusammensetzung der Feuerwerkskörper bzw. die Einhaltung des
Pyrotechnikgesetzes zu überprüfen?
Wenn nein, weshalb nicht?
14.
Wenn
ja, wie viele und welche Ergebnisse erbrachten diese Untersuchungen?
15.
Wenn ja, welche Anstalt führte diese Untersuchungen
durch?
16.
Welche zollrechtlichen Bestimmungen gelten derzeit für
die Einfuhr von
Pyrotechnikmaterialien
(z.B. Feuerwerkskörper aus Drittstaaten)?
Welche zollrechtlichen Bestimmungen gelten für die
Einfuhr von Chemikalien, die für die
Herstellung von
Feuerwerkskörpern bestimmt sind?
Sind Änderungen geplant?
17. Sehen Sie nicht zuletzt in Anbetracht der
zahlreichen Unfälle und Sachschäden mit
Feuerwerkskörpern (davon viele importierte Waren) einen legislativen
Handlungsbedarf in
Österreich?
Wenn nein, ist dafür eine europäische bzw. weltweite
Regelung notwendig?
Wenn ja, werden Sie
sich dafür einsetzen?