3571/J XXII. GP

Eingelangt am 03.11.2005
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ANFRAGE

 

 

der Abgeordneten Dr Gabriela Moser, Freundinnen und Freunde

 

an den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft

 

betreffend „Kühlschrank-Pickerl“

 

 

 

 

 

 

 

Auch aus Umweltschutzgründen wurde die Entsorgungsgebühr für Kühlschränke eingeführt. Über 3,5 Mio Pickerl sind im Umlauf, betroffen ist also mindestens jede zweite ÖsterreicherIn. Deshalb kommt einer sorgfältigen Verwaltung dieser Gelder erhöhte Bedeutung zu.

 

Ende August startete das Umweltforum Haushalt (UFH) die Rückerstattung der einbehaltenen Entsorgungsgebühr. Dabei werden den AntragstellerInnen durchschnittlich 7,25 Euro pro Antrag überwiesen. Nun verfügt das UFH über insgesamt 49.237.435,36 Euro, die vor allem auch den Zinsgewinn von 16.739.870 Euro aus der Entsorgungsgebühr umfassen. Für die Abwicklung der Rückgabe sind 4 Mio Euro budgetiert, sodass die vorhandene Gesamtsumme durchaus auch die Rückzahlung inzwischen angefallenen Zinsen abdecken kann. Außerdem besteht der Anspruch auf Rückerstattung 30 Jahre, der danach verbleibende Restbetrag fließt laut Auskunft der Republik Österreich zu. Derzeit ist völlig ungeklärt, wofür die Republik die restlichen Mittel aus dem Entsorgungsfonds verwendet. Immerhin handelt es sich um Geld von KonsumentInnen quer durch alle Bevölkerungsschichten.

 

Bedenkt man, dass bei einer Mindestverzinsung über 13 Jahre der aufgewendete Entsorgungsbetrag von 770 ATS in den 90er Jahren immerhin zu einem Zinsertrag von 512 ATS oder 37 Euro führte, so ergeben sich doch für die einzelne KonsumentIn erhebliche Beträge. Es ist nicht einzusehen, warum diese den ZahlerInnen vorenthalten werden sollen.

 

 

AK Berechnungen zeigen: So viel Zinsen stehen den KonsumentInnen zu:

 

Pickerl nominelle Zinsen[1]      Jahre Aufzinsungsfaktornomineller Zinsgewinn

770,00 Schilling/55,96 € 4 %               13    1,665 512,11 Schilling/37,22 €

599,50 Schilling /43,57 € 4 %  12    1,601 360,32 Schilling/26,19 €

100,00 Schilling /7,27 € 4 %    11      1,539 53,95 Schilling/3,92 €

100,00 Schilling /7,27 € 4 %     5      1,217 21,67 Schilling/1,57 €

 

 

AK Berechnungen zeigen: Kaufkraftverlust durch die Inflation:

 

Pickerl     Inflationsrate[2]                Jahre                       Abzinsungsfaktor Kaufkraftverlust

770,00 Schilling 2 %               13    0,769 177,85 Schilling/12,92 €

599,50 Schilling 2 %               12   0,785 129,06 Schilling/9,38 €

100,00 Schilling 2 %               11     0,801 19,93 Schilling/1,45 €

100,00 Schilling 2 %                5        0,904 9,61 Schilling/0,70 €

 

Da die Arbeiterkammer eine Klage vorbereitet, die hohe Erfolgsaussichten besitzt (vgl. Prozess über  Banken-Zins-Anpassung), erscheint es angesichts des hohen personellen und administrativen Aufwands sinnvoll, den KonsumentInnen die Entsorgungsgebühr inklusive der Zinsen in einem zu überweisen.

 

Als Aufsichtsbehörde sind Sie für die korrekte Rückzahlung mitverantwortlich, schließlich darf nicht Umweltschutzgeld der KonsumentInnen auf Jahre hinaus in - nun auf Grund der EU-Richtlinie und der österr. Elektroaltgeräte-Verordnung überflüssigen -  Stiftungen „eingefrorenen“ bleiben.

 

 

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

 

 

ANFRAGE:

 

1.             Wann ließen Sie zuletzt die Gebarung des UFH prüfen?

 

2.             Aus welchen Gründen verweigern Sie die Auszahlung der angefallenen Zinsen von 16.739.870 Euro, die in Summe den Verwaltungsaufwand (Systemkosten von 6.879.727 Euro) bei weitem übersteigen?

 

3.             Ließen Sie die Argumentation des UFH überprüfen? Wenn nicht, warum nicht? Welche Gutachten liegen Ihnen vor?

 

4.             In welcher Form haben Sie sich mit den Argumenten der Arbeiterkammer auseinandergesetzt? Warum kam es zu keiner sinnvollen Einigung?

 

5.             Wodurch ist gewährleistet, dass die Restsumme verbindlich der Republik zufällt?

 

6.             Was soll mit der verbleibenden Restsumme geschehen?

 

7.             Müsste sie nicht in irgend einer Form den KonsumentInnen zu Gute kommen? Wenn nicht, warum nicht?

 

8.             Wodurch ist auszuschließen, dass der Elektrohandel durch Firmen-Verflechtungen mit dem UFH diesen Betrag lukriert?

 

9.             Laut Firmenbuch und der Anfragebeantwortung 2376/AB gründete das UFH (Stiftung) zwei Tochterfirmen zur Entsorgung von Elektrogeräten. Wurden dazu Entsorgungsbeiträge verwendet? Wenn ja, warum und wie lässt sich dies mit § 3 Abs 2 Ziffer 7 der Kühlgeräteverordnung vereinbaren, die nur eine zweckgebundene Verwendung der Kühlgerätegelder erlaubt?

 

10.        Im Zuge der Rückerstattung kam es zu relativ aufwendigen Info-Aktionen. Wie viel kostete der ORF-Spot? Warum reichte nicht eine Information im Rahmen der ZIB oder diverser Printmedien?

 

11.        Der Folder des UFH zeigt ein Bild von Ihnen. Wie hoch war der finanzielle Beitrag des Ressorts zu diesem Folder?

 

12.        Falls keine Zahlungen an das UFH für die Abbildung des Ministers erfolgten, wie können Sie es rechtfertigen, dass Sie mit Entsorgungsgebühren der KonsumentInnen persönliche Werbung betreiben?

 



[1]   Als Vergütungszinsen wurden die Zinsen in der Höhe der gesetzlichen Zinsen von vier Prozent verwendet.

[2]   Als Inflationsrate wurde der durchschnittliche nationale Verbraucherpreisindex im Zeitraum 1993 bis 2004 herangezogen.