3572/J XXII. GP

Eingelangt am 03.11.2005
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ANFRAGE

 

 

des Abgeordneten Pilz, Freundinnen und Freunde

 

an die Bundesministerin für Inneres

 

betreffend Ummelder Grasser

 

 

Im Kurier vom 25.10.2005 ist auf Seite 13 unter der Überschrift „Finanzminister ist ein Neo-Wachauer“ zu lesen, dass FM Grasser seinen Wohnsitz für die Trauung gewechselt habe. Der Kurier habe erfahren, dass Grasser „seit der Vorwoche ein Wachauer“ sei.

 

Der Finanzminister hat beim Bürgermeister von Weissenkirchen das Weingut Prager als Hauptwohnsitz gemeldet. Der Bürgermeister von Weissenkirchen heißt Toni Bodenstein und ist gleichzeitig Eigentümer des Weinguts.

 

Gemäß § 1 Abs. 6 MeldeG ist ein Wohnsitz eines Menschen an einer Unterkunft begründet, an der er sich in der erweislichen oder aus dem Umständen hervorgehenden Absicht niedergelassen hat, dort bis auf weiteres einen Anknüpfungspunkt von Lebensbeziehungen zu haben. Gemäß § 1 Abs. 7 MeldeG ist der Hauptwohnsitz eines Menschen an jener Unterkunft begründet, an der er sich in der erweislichen oder aus den Umständen hervorgehenden Absicht niedergelassen hat, diese zum Mittelpunkt seiner Lebensbeziehungen zu machen.

 

Grasser hat bei seiner Hochzeit in Weißenkirchen aber allenfalls als Gast in einem Beherbergungsbetrieb Unterkunft genommen (§ 5 Abs. 1 MeldeG).

 

Gemäß § 22 Abs. 1 Z. 2 MeldeG begeht eine Verwaltungsübertretung und ist mit Geldstrafe bis zu EUR 726 zu bestrafen, wer eine Anmeldung vornimmt, obwohl keine Unterkunftnahme erfolgt ist.

 

Bürgermeister Bodenstein hat dem Grünen Klub bestätigt, dass Grasser nach wie vor am Weingut Prager als Wohnsitz gemeldet ist.

 

 

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

 

 

ANFRAGE:

 

 

  1. Seit wann ist FM Grasser auf dem Weingut Prager als Wohnsitz gemeldet?

 

  1. Entspricht die Meldung den Bestimmungen des Meldegesetzes?

 

  1. Hat der Bürgermeister von Weissenkirchen eine Gefälligkeitsmeldung vorgenommen?

 

  1. Gilt das Meldegesetz auch für den Finanzminister?

 

  1. Werden Sie in diesem Fall ein Verwaltungsstrafverfahren einleiten?