3573/J XXII. GP
Eingelangt am 03.11.2005
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möglich.
ANFRAGE
des Abgeordneten Pilz, Freundinnen und Freunde
an den Bundesminister für Finanzen
Im Kurier vom 25.10.2005 ist auf Seite 13 unter der Überschrift „Finanzminister ist ein Neo-Wachauer“ zu lesen, dass Karl Heinz Grasser seinen Wohnsitz für die Trauung gewechselt habe. Der Kurier habe erfahren, dass Grasser „seit der Vorwoche ein Wachauer“ sei.
Der Finanzminister hat beim Bürgermeister von Weißenkirchen das Weingut Prager als Hauptwohnsitz gemeldet. Der Bürgermeister von Weißenkirchen heißt Toni Bodenstein und ist gleichzeitig Eigentümer des Weinguts.
Gemäß § 1 Abs. 6 MeldeG ist ein Wohnsitz eines Menschen an einer Unterkunft begründet, an der er sich in der erweislichen oder aus dem Umständen hervorgehenden Absicht niedergelassen hat, dort bis auf weiteres einen Anknüpfungspunkt von Lebensbeziehungen zu haben. Gemäß § 1 Abs. 7 MeldeG ist der Hauptwohnsitz eines Menschen an jener Unterkunft begründet, an der er sich in der erweislichen oder aus den Umständen hervorgehenden Absicht niedergelassen hat, diese zum Mittelpunkt seiner Lebensbeziehungen zu machen.
Grasser hat bei seiner Hochzeit in Weißenkirchen aber allenfalls als Gast in einem Beherbergungsbetrieb Unterkunft genommen (§ 5 Abs. 1 MeldeG).
Gemäß § 22 Abs. 1 Z. 2 MeldeG begeht eine Verwaltungsübertretung und ist mit Geldstrafe bis zu EUR 726 zu bestrafen, wer eine Anmeldung vornimmt, obwohl keine Unterkunftnahme erfolgt ist.
Bürgermeister Bodenstein hat dem Grünen Klub bestätigt, dass Grasser nach wie vor am Weingut Prager als Wohnsitz gemeldet ist.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende
ANFRAGE:
2. Haben Sie am Weingut Prager eine eigene Wohnung?