3591/J XXII. GP

Eingelangt am 08.11.2005
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ANFRAGE

 

 

des Abgeordneten Pilz, Stoisits, Freundinnen und Freunde

 

an die Bundesministerin für Inneres

 

betreffend Hungerstreik-Merkblatt

 

 


“INFOBLATT BEI HUNGERSTREIK

Sie haben angekündigt, in den Hungerstreik gehen zu wollen.

Der ärztliche Dienst des Polizeianhaltezentrums macht Sie darauf aufmerksam,
dass ein Hungerstreik durch die fehlende Nahrungszufuhr mit einer Gefährdung
Ihrer Gesundheit verbunden sein kann.

Es kann dabei durch die fehlende Flüssigkeitszufuhr zur Eindickung des Blutes
und zu Thrombosenbildung mit tödlichen Lungenembolien kommen, aber auch
letztendlich durch die fehlende Nahrungszufuhr zum Muskelabbau, zur
Muskelschwäche und zu Unterzuckerungszuständen sowie Kreislaufproblemen kommen.

Zusätzlich kann im Extremfall daraus Bewusstlosigkeit und Tod durch den
Hungerstreik resultieren.“

So lautet der Text eines Merkblattes, das Schubhäftlingen, die einen Hungerstreik beginnen, in den Schubhaft-Gefängnissen („Polizeianhaltezentren“) übergeben wird.

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen in diesem Zusammenhang folgende

 

 

ANFRAGE:

 

 

  1. Hat der in Linz verstorbene Schubhäftling ein Merkblatt erhalten?

 

  1. Warum werden Hungerstreikende nicht verständlich beraten?

 

  1. Warum verzichtet das BMI, sie darauf hinzuweisen, was bei einem Hungerstreik aus gesundheitlichen Gründen zu beachten ist (Flüssigkeitszufuhr, gefährliche Situationen und ihre Symptome...)?

 

  1. Warum begnügt man sich, in menschenunwürdigen Unterbringungen Merkblätter zu verteilen?

 

  1. Warum werden die Schubhaftbedingungen nicht so verbessert, dass sie keinen Grund für weitere Hungerstreiks darstellen?

 

  1. Werden Sie auch in Zukunft in Schubhaftgefängnissen, die nicht internationalen Standards entsprechen, dieses Merkblatt verteilen lassen?