3591/J XXII. GP
Eingelangt am 08.11.2005
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ANFRAGE
des Abgeordneten Pilz, Stoisits, Freundinnen und Freunde
an die Bundesministerin für Inneres
betreffend Hungerstreik-Merkblatt
“INFOBLATT BEI HUNGERSTREIK
Sie haben angekündigt, in den Hungerstreik gehen zu wollen.
Der ärztliche Dienst des Polizeianhaltezentrums macht Sie darauf aufmerksam,
dass ein Hungerstreik durch die fehlende Nahrungszufuhr mit einer Gefährdung
Ihrer Gesundheit verbunden sein kann.
Es kann dabei durch die fehlende Flüssigkeitszufuhr zur Eindickung des Blutes
und zu Thrombosenbildung mit tödlichen Lungenembolien kommen, aber auch
letztendlich durch die fehlende Nahrungszufuhr zum Muskelabbau, zur
Muskelschwäche und zu Unterzuckerungszuständen sowie Kreislaufproblemen kommen.
Zusätzlich kann im Extremfall daraus Bewusstlosigkeit und Tod durch den
Hungerstreik resultieren.“
So lautet der Text eines Merkblattes, das Schubhäftlingen, die einen Hungerstreik beginnen, in den Schubhaft-Gefängnissen („Polizeianhaltezentren“) übergeben wird.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen in diesem Zusammenhang folgende
ANFRAGE: