3593/J XXII. GP

Eingelangt am 08.11.2005
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ANFRAGE

 

 

der Abgeordneten Haidlmayr, Freundinnen und Freunde

 

an den Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie

 

betreffend Wert von Versprechen

 

Die behindertenFEINDLICHE ÖBB-Sondervariante des Bombardier-Zuges "Talent" wurde trotz einer vom Vizekanzler selbst eingerichteten Arbeitsgruppe nicht umgerüstet. Die Einstiegsverhältnisse sind, wie einem Gutachten eines gerichtlich beeideten Sachverständigen zu entnehmen ist, LEBENSGEFÄHRLICH. Nicht zufällig fährt eine derart unbrauchbare Sonderversion des Talent nur in Österreich.


In einer Radiosendung am 24. Oktober 2004 hat der zuständige Abteilungsleiter des BMVIT in sehr klaren Worten zugesagt, dass die behindertenFEINDLICHE ÖBB-Sondervariante des Bombardier-Zuges "Talent" nun doch dem Stand der Technik angepasst wird und mit einem Hebelift ausgerüstet wird.

 

 

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

 

 

ANFRAGE:

 

1)     Werden sie beim Genehmigungsverfahren für die behindertenFEINDLICHE ÖBB-Sondervariante des Bombardier-Zuges "Talent" nun endlich die Einhaltung des Eisenbahngesetzes, insbesondere des § 36 Absatz 4, durchsetzen und dementsprechend den international auch bei Bombardier-Zügen als Stand der Technik akzeptierten fahrzeuggebundenen Hebelift vorschreiben? Bei einer kolportierten Zahl von über 50 (!!!) Vorschreibungen des BMVIT, die Rückschlüsse über die fehlenden Qualitäten des Talent nahe legen, dürfte eine weitere Vorschreibung wohl kaum auffallen.

 

2)     Weshalb ist die nachstehende Zusage von Dr. Hartig, Leiter der Gruppe Schiene des BMVIT, vom 24. Oktober 2004 noch nicht umgesetzt? Zitat Dr. Karl-Johann Hartig (Verkehrsministerium): "Wir sind in der Arbeitsgruppe zu einem ganz anderen Schluss gekommen. Wir haben gesagt: Sie sind auszurüsten mit den Hebeliften. Kostet insgesamt 12,7 Millionen Euro und diese 12,7 Millionen Euro müssen finanziert werden. Wir wollen in den Gemeinwirtschaftlichen Leistungsvertrag mit der ÖBB genau diesen Punkt hineinnehmen und sagen: Sie kriegen die 12,7 Millionen Euro nur dann, wenn sie die Fahrzeuge ausrüsten mit Hebeliften. So war es in der Arbeitsgruppe vereinbart und so setzen wir es auch um." (Anzuhören als Audio-File unter:
http://www.bizeps.or.at/multimedia/hartig041024hebelift.mp3)

 

3)     Ist Ihnen bekannt, dass der Standard der NEUEN ÖBB-Fahrzeuge deutlich unter dem ALTER Fahrzeuge aus Schweden, Norwegen, der Tschechischen Republik, der BRD etc. liegt?

 

4)     Werden Sie etwas gegen die unbeholfene Ankaufspolitik der ÖBB tun, oder
werden Sie den verantwortlichen Personen dort helfen, damit die ÖBB nicht
endgültig zum EU-Schlusslicht werden?

 

5)     Nehmen Sie das Gutachten des gerichtlich beeideten Sachverständigen Mag. Porta (Beilage) ernst und ersetzen die lebensgefährliche, ÖNORM-widrige ÖBB-Kurzrampe durch ein taugliches Produkt, etwa einen fahrzeuggebundenen Hebelift? Im Falle eines Einsatzes der lebensgefährlichen, ÖNORM-widrigen ÖBB-Kurzrampe nicht oder in verringertem Ausmaß eingetretenen Unfalles sind wahrscheinlich zumindest die Bestimmungen des StGB über grobe Fahrlässigkeit anzuwenden.

 

6)     Bis wann gibt es ENDLICH ERGEBNISSE der von Ihnen eingesetzten Arbeitsgruppe über barrierefreien Verkehr? Die bisherigen Fortschritte auf diesem Gebiet gab es bereits vorher, ohne Ihr Zutun, bisher ist durch Ihre Arbeitsgruppe kein Ergebnis erzielt worden.

 

Beilagen:
http://www.oeziv.at/download/050915124203.pdf
http://www.oeziv.at/download/050915124426.pdf