3593/J XXII. GP
Eingelangt am 08.11.2005
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ANFRAGE
der Abgeordneten Haidlmayr, Freundinnen und Freunde
an den Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie
betreffend Wert von Versprechen
Die behindertenFEINDLICHE ÖBB-Sondervariante des Bombardier-Zuges
"Talent" wurde trotz einer vom Vizekanzler selbst eingerichteten
Arbeitsgruppe nicht umgerüstet. Die Einstiegsverhältnisse sind, wie einem
Gutachten eines gerichtlich beeideten Sachverständigen zu entnehmen ist,
LEBENSGEFÄHRLICH. Nicht zufällig fährt eine derart unbrauchbare Sonderversion
des Talent nur in Österreich.
In einer Radiosendung am 24. Oktober 2004 hat der zuständige Abteilungsleiter
des BMVIT in sehr klaren Worten zugesagt, dass die behindertenFEINDLICHE
ÖBB-Sondervariante des Bombardier-Zuges "Talent" nun doch dem Stand
der Technik angepasst wird und mit einem Hebelift ausgerüstet wird.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende
ANFRAGE:
1)
Werden sie
beim Genehmigungsverfahren für die behindertenFEINDLICHE ÖBB-Sondervariante des
Bombardier-Zuges "Talent" nun endlich die Einhaltung des
Eisenbahngesetzes, insbesondere des § 36 Absatz 4, durchsetzen und
dementsprechend den international auch bei Bombardier-Zügen als Stand der
Technik akzeptierten fahrzeuggebundenen Hebelift vorschreiben? Bei einer
kolportierten Zahl von über 50 (!!!) Vorschreibungen des BMVIT, die
Rückschlüsse über die fehlenden Qualitäten des Talent nahe legen, dürfte eine
weitere Vorschreibung wohl kaum auffallen.
2)
Weshalb ist
die nachstehende Zusage von Dr. Hartig, Leiter der Gruppe Schiene des BMVIT,
vom 24. Oktober 2004 noch nicht umgesetzt? Zitat Dr. Karl-Johann Hartig
(Verkehrsministerium): "Wir sind in der Arbeitsgruppe zu einem ganz
anderen Schluss gekommen. Wir haben gesagt: Sie sind auszurüsten mit den
Hebeliften. Kostet insgesamt 12,7 Millionen Euro und diese 12,7 Millionen Euro
müssen finanziert werden. Wir wollen in den Gemeinwirtschaftlichen
Leistungsvertrag mit der ÖBB genau diesen Punkt hineinnehmen und sagen: Sie
kriegen die 12,7 Millionen Euro nur dann, wenn sie die Fahrzeuge ausrüsten mit
Hebeliften. So war es in der Arbeitsgruppe vereinbart und so setzen wir es auch
um." (Anzuhören als Audio-File unter:
http://www.bizeps.or.at/multimedia/hartig041024hebelift.mp3)
3)
Ist Ihnen
bekannt, dass der Standard der NEUEN ÖBB-Fahrzeuge deutlich unter dem ALTER
Fahrzeuge aus Schweden, Norwegen, der Tschechischen Republik, der BRD etc.
liegt?
4)
Werden Sie
etwas gegen die unbeholfene Ankaufspolitik der ÖBB tun, oder
werden Sie den verantwortlichen Personen dort helfen, damit die ÖBB nicht
endgültig zum EU-Schlusslicht werden?
5)
Nehmen Sie
das Gutachten des gerichtlich beeideten Sachverständigen Mag. Porta (Beilage)
ernst und ersetzen die lebensgefährliche, ÖNORM-widrige ÖBB-Kurzrampe durch ein
taugliches Produkt, etwa einen fahrzeuggebundenen Hebelift? Im Falle eines
Einsatzes der lebensgefährlichen, ÖNORM-widrigen ÖBB-Kurzrampe nicht oder in
verringertem Ausmaß eingetretenen Unfalles sind wahrscheinlich zumindest die
Bestimmungen des StGB über grobe Fahrlässigkeit anzuwenden.
6)
Bis wann gibt
es ENDLICH ERGEBNISSE der von Ihnen eingesetzten Arbeitsgruppe über
barrierefreien Verkehr? Die bisherigen Fortschritte auf diesem Gebiet gab es
bereits vorher, ohne Ihr Zutun, bisher ist durch Ihre Arbeitsgruppe kein
Ergebnis erzielt worden.
Beilagen:
http://www.oeziv.at/download/050915124203.pdf
http://www.oeziv.at/download/050915124426.pdf