3608/J XXII. GP
Eingelangt am 15.11.2005
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Anfrage
der Abg. Dr. Partik-Pablé
Kolleginnen und Kollegen
an die Frau Bundesministerin für auswärtige Angelegenheiten
betreffend missbräuchlicher Ausstellung von Visa
Die unterfertigten Abgeordneten nehmen die derzeit sogar
gerichtsanhängige
missbräuchliche Ausstellung von Visa zum
Anlass folgende Anfrage an Sie zu
richten:
Anfrage
1.
Welche generellen Bedingungen werden seitens Österreich
gestellt, um ein
Visum zu erteilen?
2.
In welcher Weise werden die Angaben des Antragstellers
überprüft,
insbesondere
die Grundlage für Einladungsschreiben?
3.
Wieviele
Visa, die zu einem Aufenthalt in Österreich berechtigen, wurden im
Jahr 2004 ausgestellt; aus welchem Titel
z.B. Tourist, selbstständige Tätigkeit
in folgenden Botschaften bzw. Konsulaten in Amman, Islamabad, Kabul,
Kairo, Kiew, Lagos, Moskau, New Delhi, Peking, Shanghai, Teheran?