3611/J XXII. GP

Eingelangt am 16.11.2005
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind möglich.

 

Dringliche Anfrage

(gem. § 93 Abs. 1 GOG)

 

 

der Abgeordneten Gabriele Heinisch-Hosek

und GenossInnen

an die Bundesministerin für Gesundheit und Frauen

 

betreffend „Fünf Jahre schwarz-blau/orange: Fünf Jahre ohne Frauenpolitik“

 

 

In den vergangenen fünf Jahren haben sich die Lebensbedingungen für Frauen in allen Lebensbereichen verschlechtert.

Monat für Monat steigt die Zahl der arbeitslosen Frauen. Die schwarz-blaue/orange Bundesregierung quittiert das mit einem Achselzucken.

Die Diskrepanz zwischen Arm und Reich wird immer größer. Immer mehr Frauen leben unter der Armutsgrenze oder sind eklatant armutsgefährdet.

Alt sein bedeutet für Frauen ein unkalkulierbares Lebensrisiko.

 

Beschäftigung

Auf dem Arbeitsmarkt sind in erster Linie die Frauen die Verliererinnen. 115.550 arbeitslose Frauen, um 6,9 % mehr als im Vorjahr, plus 27.793 arbeitslose Frauen in Schulungen, das ist ein Anstieg von 9,3% gegenüber dem Vorjahr – somit insgesamt 143.343 Arbeit suchend gemeldete Frauen im Oktober 2005. Arbeitsmarktpolitische Untätigkeit der Regierung gepaart mit frauen- und familienpolitischen Fehlentscheidungen haben zu einer für viele Frauen prekären Situation geführt. Laut der jüngsten Studie des Synthesis-Instituts schafft nur mehr jede zweite Frau den Wiedereinstieg.

 

Die Benachteiligung von Frauen auf dem österreichischen Arbeitsmarkt in mehreren Dimensionen (Zugang zu existenzsichernder Beschäftigung, Aufstiegschancen, Einkommensunterschiede zwischen den Geschlechtern, Vereinbarkeit von Familienarbeit und Beruf) gehört zu den massivsten Strukturproblemen auf dem österreichischen Arbeitsmarkt.

 

Frauen haben es besonders schwer, ihr Interesse an eigenständiger Existenzsicherung durch unselbstständige Erwerbstätigkeit auf dem österreichischen Arbeitsmarkt umzusetzen. Obwohl auf den ersten Blick auch die bereinigte Beschäftigungsstatistik einen Zuwachs an Beschäftigung suggeriert, zeigt sich bei genauerer Analyse, dass der Zuwachs an registrierter Beschäftigung nur durch eine deutliche Ausweitung der Teilzeitarbeit zulasten von Vollzeitarbeitsplätzen erreicht wurde.

 

Im Wesentlichen wird das auf dem österreichischen Arbeitsmarkt vorhandene und in den letzten Jahren zurückgehende Arbeitsvolumen auf immer mehr ArbeitnehmerInnen verteilt, anstatt dass es durch geeignete Maßnahmen ausgebaut würde.

 

Folgerichtig ist die Teilzeitarbeit in Österreich schnell angestiegen und liegt die Teilzeitquote in Österreich mit knapp 23% (2004) deutlich über dem EU-Durchschnitt. Teilzeitarbeit ist aber höchst ungleich zwischen den Geschlechtern verteilt. Während die Teilzeitquote bei den Männern noch deutlich unter 10% liegt, wird sie in absehbarer Zeit bei den Frauen die 50%-Marke erreichen. Generell haben es daher immer mehr erwerbsinteressierte Personen immer schwerer, durch Beschäftigung eine eigenständige Existenzsicherung zu erreichen. Vor allem für Frauen wird dies zu einem immer öfter nicht mehr realisierbaren Ziel.

 

Diese Entwicklung wird bereits in der Sozialhilfestatistik der Länder sichtbar, so sind z.B. bereits rund 15% der Sozialhilfe-EmpfängerInnen in Wien unselbstständig erwerbstätig. Gleichzeitig zeigen die Arbeitsmarktdaten, dass die Beschäftigung in Niedriglohn-Branchen wie Reinigung, Tourismus, Handel, persönliche Dienstleistungen überwiegend weiblich ist.

 

Vor diesem Hintergrund hat nun die Regierung auch noch den Kombilohn eingeführt. Dabei handelt es sich um die Subventionierung von schlecht bezahlten Tätigkeiten, nach denen am freien Markt wenig Nachfrage besteht. ArbeitgeberInnen werden durch diese Vorgangsweise in ihrem Festhalten an unterdurchschnittlicher Bezahlung bestärkt. Die Situation von Frauen am Arbeitsmarkt wird dadurch nicht gerade besser werden, denn es sind meist Frauen, die gehäuft in Beschäftigungsverhältnissen im Niedriglohnsektor tätig sind und von einer solchen Verfestigung vermehrt betroffen sein werden.

 

Einkommen

Statt gleichem Gehalt für gleichwertige Arbeit ist die Einkommensschere in den letzten Jahren immer größer geworden. Der jüngste Beschäftigungsbericht der EU-Kommission hat Österreich eine Rüge wegen „unzureichenden politischen Anstrengungen“ zur Verkleinerung der Einkommensschere eingebracht. Die Lohnunterschiede zwischen Männern und Frauen betragen mehr als 30 Prozent. Österreich nimmt damit innerhalb der EU Schlusslichtposition ein. Während konkrete Maßnahmen zur Verringerung der Einkommensbenachteiligung von Frauen fehlen, wird mit 1.1.2006 der Kombi-Lohn eingeführt. Da etwa ein Drittel aller beschäftigten Frauen ein Bruttoeinkommen von unter € 1000,- monatlich beziehen (im Vergleich dazu nur 10 % der Männer) ist das Risiko groß, dass die Dominanz von Frauen im Niedriglohnbereich noch verstärkt wird.

 

 

Einkommensunterschiede: Mittleres Bruttojahreseinkommen 2003

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 


Die Folge dieser niedrigen Einkommen sind letztlich auch niedrige Sozialtransfers. Damit wird die weibliche Armut noch verschärft.

 

 

Auswirkung Einkommensunterschiede: niedrige Sozialtransfers

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 


Aus dem aktuellen österreichischen Sozialbericht 2003-2004 geht eindeutig hervor, dass in den letzten fünf Jahren die Armut in Österreich dramatisch gestiegen ist.

 

Die Regierungspolitik seit dem Jahr 2000 ist dafür verantwortlich, dass um 170.000 mehr Menschen akut arm und 114.000 mehr armutsgefährdet sind als noch vor fünf Jahren. Somit leidet jeder achte unter Armut.

 

Wenn man sich nun den Bericht durch die „Geschlechterbrille“ anschaut, wird eines ganz klar deutlich: Frauen sind von Armut viel stärker betroffen als Männer. Dies lässt sich durch Zahlen eindeutig belegen:

571.000 Frauen sind armutsgefährdet, das sind 55% aller armutsgefährdeten Menschen, das heißt jede 7. Frau in Österreich muss mit weniger als 785 Euro im Monat auskommen. Frauen haben mit 14% auch ein deutlich höheres Armutsrisiko als Männer mit 12,3%.

 

In der Unterscheidung nach Haupteinkommensquelle wird in diesem Bericht eindeutig ersichtlich, dass Frauen nicht nur bei den Pensionen weniger abgesichert sind als Männer, auch bei einer Gliederung nach hauptsächlichem Erwerbseinkommen oder hauptsächlichen Sozialleistungen ist das Risiko bei Frauen immer höher als bei Männern.

 

Der Bericht beweist auch einen klaren Zusammenhang zwischen mangelnder externer Kinderbetreuung und Armut: Die geringe Einbindung von Müttern mit kleinen Kindern in den Arbeitsmarkt spiegelt sich in einer überdurchschnittlichen Armutsgefährdung wieder.

Besonders dramatisch ist die Situation für Alleinerzieherinnen. Denn auch mit Erwerbstätigkeit sind 28% der Alleinerzieherinnen armutsgefährdet. Bestehende Einkommensunterschiede zwischen Frauen und Männern haben demnach einen besonderen Nachteil für allein erziehende erwerbstätige Frauen.

Alleinerziehende, eine zunehmende Lebensform, bedürfen im besonderen Maße flexibler Kinderbetreuung und familienadäquater Arbeitszeiten.

 

Durch die „Armutsfalle“ Pensionsreform sind 230.000 PensionistInnen auf eine Ausgleichszulage angewiesen. 104.000 Frauen müssen mit einer Pension in Höhe des Ausgleichszulagenrichtsatzes auskommen, der unter der Armutsschwelle liegt, das entspricht einer Armutsgefährdung von 26%.

 

Pensionen

Bei den Pensionen schreibt die Bundesregierung ihr konservatives Weltbild fest und wirbt in Inseraten mit dem Slogan "Hausfrauen und Mütter sind die Gewinnerinnen". Die Mehrheit der berufstätigen Frauen verliert aber auch hier. Die Bewertung der Kindererziehungszeiten macht die Pensionsverluste bei weitem nicht wett. Der längere Durchrechnungszeitraum bringt massive Verluste. Weil die gesamte Lebensarbeitszeit für die Pension herangezogen wird und nicht mehr nur die "besten 15 Jahre", verlieren Frauen massiv. Teilzeiten und alle sonstigen "Karrierenachteile" werden bei der Berechnung voll erfasst. Expertinnen und Experten sprechen bereits von beträchtlichen Kürzungen im künftigen Pensionskonto bei Frauenpensionen.

 

Weitere Nachteile:

·        Frauen sind von der Korridorpension noch lange ausgeschlossen

·        die Bewertung der Kindererziehungszeiten ist nicht ausreichend

·        die Schwerarbeiterregelung sperrt Frauen faktisch aus

 

Steuern

Mit dem Familienpaket der Steuerreform wurde ein Kinderzuschlag für Alleinverdienerabsetzbeträge eingeführt. Dieser Zuschlag wird an alle ausgezahlt ungeachtet der sozialen Situation. Damit wird in erster Linie das „Alleinverdiener-Konzept“ gefördert.

Dem Staat kostet dies pro Jahr 200 Millionen Euro. Dieser Betrag inklusive jener 30 Millionen Euro, die durch die Anhebung der Zuverdienstgrenze zum Alleinverdienerabsetzbetrag ausgezahlt werden, könnte aber beispielsweise die Lücke in der Kinderbetreuung füllen.

 

Die heuer in Kraft getretene Steuerreform verschärft die bestehende Einkommensschere zwischen Männer und Frauen noch zusätzlich. 1,5 Millionen Frauen gehen leer aus. Sie wurden bei der Steuerreform einfach übergangen.

 

Die Regierung behauptete in einem Werbespruch, die Steuerreform bringe jedem was. Das stimmt aber nicht. 47 Prozent der unselbstständigen Frauen, 63 Prozent der Pensionistinnen und 53 Prozent der selbstständigen Frauen haben keinen Vorteil von der Entlastung. Dies ergibt sich aus dem Einkommensbericht des Rechnungshofes. Die durchschnittliche Entlastung von 1.000 Euro, wie von der Regierung vorgegaukelt, hat für einen Großteil der Frauen nicht stattgefunden, sie haben aber andererseits alle Gebührenerhöhung voll mittragen müssen.

 

Männer haben durchschnittlich weitaus höher von den Steuerentlastungen profitiert.

"Nur" 26 Prozent der männlichen Arbeitnehmer und 32 Prozent der Pensionisten haben nichts von der Steuerreform.

 

            

 

 

Familie

Noch immer gibt es nicht genügend Kinderbetreuungseinrichtungen, die sich mit der Arbeitszeit der Eltern vereinbaren lassen und die den Kindern bestmögliche Förderung bieten. Das trifft ganz massiv die Handelsangestellten. Fast drei Viertel der Handelsangestellten sind Frauen. Die Verlängerung der Ladenöffnungszeiten ist ohne gleichzeitige Ausweitung der Kinderbetreuungseinrichtungen erfolgt. Von der Liberalisierung der Ladenöffnungszeiten sind Frauen deshalb stark betroffen. Damit wird auch diese Maßnahme auf dem Rücken der Frauen ausgetragen und steht im krassen Widerspruch zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf.

 

Die EU-Kommission hat in einem am 20. Februar diesen Jahres veröffentlichten Bericht über die Gleichstellung von Mann und Frau festgestellt, dass Frauen in Europa immer noch deutlich weniger verdienen als Männer. Nachdrückliche Empfehlungen aus Brüssel gab es auch an Österreich: Die niedrige Frauenbeschäftigungsquote in Österreich müsse durch mehr Kinderbetreuungsplätze erhöht werden!

 

25.000 Frauen mit Kindern könnten wieder in der Arbeitswelt Fuß fassen, wenn es ausreichend Kinderbetreuungsplätze gäbe. Das belegt eine Studie des Forschungsinstitutes Synthesis im Auftrag der AK Wien. Fast jede fünfte Frau im Haupterwerbsalter kann aus familiären Gründen nicht am Berufsleben teilhaben.

In der Mikrozensuserhebung 2002 hat die Statistik Austria den Bedarf an außerhäuslicher Kinderbetreuung erhoben. Demnach wird für rund 90.000 Kinder in Österreich zusätzliche Betreuung gewünscht: für 47.700 Kinder fehlt ein Kinderbetreuungsplatz, für 41.700 ist die vorhandene Kinderbetreuung unzureichend. Umgerechnet betrifft der Mangel an Kinderbetreuungseinrichtungen 56.000 Mütter.

 

Diese Fakten lassen sich auch nicht durch beschwichtigende Pressekonferenzen von BM Rauch-Kallat und BM Haubner, in welcher der Bedarf gering angesetzt wird, beseitigen.

 

Fast jede fünfte Frau in Österreich kann aus familiären Gründen nicht am Arbeitsleben teilhaben. In den skandinavischen Ländern, wo die öffentlichen Kinderbetreuungseinrichtungen viel besser ausgebaut sind, ist der Anteil jener Frauen, die aus familiären Gründen nicht arbeiten gehen können, geringer als in Österreich: In Schweden, Finnland und Dänemark gehen nur zwischen 1,8 und 6,8 Prozent der Frauen aus familiären Gründen nicht arbeiten. In Österreich sind 17,6 Prozent der Frauen aus diesen Gründen nicht erwerbstätig.

 

 

Kinderbetreuung und Frauenerwerbstätigkeit

 

Kinderbetreuungsquoten 0 bis 3 Jahre

Wegen familiären Gründen nicht-erwerbstätige Frauen

Österreich (2002)

8,80% (9,8 %)

17,6%

Deutschland (2000)

10%

13,8%

Frankreich (1998)

29%

15,5%

Dänemark (1998)

64%

3,4%

Schweden (1998)

48%

1,8%

Finnland (1998)

22 %

6,8%

Daten zu inaktiven Frauen: Eurostat Pressemitteilung vom 15.07.2003

 

 

Die AK hat das Forschungsinstitut Synthesis damit beauftragt, herauszufinden, wie viele Arbeitsplätze die Abdeckung des Defizits an Kinderbetreuungsplätzen bringen würde. Dabei geht es darum, einerseits neue Kinderbetreuungsplätze zu errichten, andererseits auch darum, die Öffnungszeiten stärker den Bedürfnissen der Eltern anzupassen.

 

Bei Vollausbau der fehlenden Kinderbetreuungsplätze hätten 2.600 Frauen mit Kindern im Kinderkrippenalter (0 bis 2 Jahre) eine Vollzeitbeschäftigung gefunden, 3.400 Frauen eine Teilzeitbeschäftigung. Bei den Frauen mit Kindern im Kindergartenalter hätte es 2.900 neue Vollzeitbeschäftigungen und 2.200 neue Teilzeitbeschäftigungen gegeben. Und schließlich wären 6.200 Frauen mit Kindern im Pflichtschulalter mit einer Vollzeitbeschäftigung und 6.900 mit einer Teilzeitbeschäftigung neu auf den Arbeitsmarkt hinzugekommen. Rund 1.000 Frauen würde es vorerst nicht gelingen, am Arbeitsmarkt Fuß zu fassen.

 

Für rund 25.000 Frauen hätte also der Ausbau von Kinderbetreuungseinrichtungen die notwendige Voraussetzung für die Vereinbarkeit von Beruf und Familie geschaffen.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 


Diese Zahlen repräsentieren nur die kurzfristigen Beschäftigungswirkungen. Tatsächlich ist die Bereitstellung von zusätzlichen Betreuungsplätzen eine Investition in die Zukunft: Sobald die demographische Entwicklung wieder zu verstärkter Nachfrage auf dem Arbeitsmarkt führt, würde das dann ausreichende Angebot an Kinderbetreuungsplätzen ein noch weit höheres Ausmaß an zusätzlicher Frauenbeschäftigung ermöglichen.

 

Zusammenfassend kann man sagen, dass in den letzten fünf Jahren die gesamte Lebenssituation für Frauen schlechter geworden ist. Diese Tatsache ist der schwarz-blau/orangen Regierung gerade einmal 80 Cent pro Frau und Jahr an Förderung wert (Frauenförderbudget für 2005) und deshalb stellen die unterfertigten Abgeordneten an die Bundesministerin für Gesundheit und Frauen nachstehende

 

 

Anfrage

 

 

1.             Als eine der Maßnahmen gegen Frauenarbeitslosigkeit präsentierten Sie am 29. Juni 2005 ein 5-Punkte-Programm zur Frauenbeschäftigung. Bis dato wurden keine Maßnahmen zur Umsetzung bekannt. Gibt es bereits AMS-Außenstellen mit mindestens drei frauenspezifisch ausgebildeten BeraterInnen?

2.             Wurde mit der Einrichtung der „Frauenschalter“ bereits begonnen?

3.             Gibt es bereits Anweisungen Ihres Ministeriums an das AMS, bestehende frauenspezifische Angebote weiter auszubauen und welche sind das?

4.             Was werden Sie konkret fordern, um die Kurse, die Arbeitslosen Frauen zur Verhinderung eines Übertritts in die Langzeitarbeitslosigkeit angeboten werden, individueller und bedürfnisorientierter zu gestalten?

5.             Wie konkret wird Gender Mainstreaming in Ihrem Ministerium als Top-Down-Strategie umgesetzt?

6.             Welche konkreten Bemühungen haben Sie vorgesehen, um vor allem Frauen zum Nachholen des Hauptschulabschlusses zu motivieren?

7.             Wie sieht Ihr Programm zu den verstärkten Sprach- und Integrationskursen für Migrantinnen aus, was verstehen Sie unter Integrationskursen und welche Budgetmittel sind dafür vorgesehen?

8.             Das jetzt gewährte Zusatzbudget im Rahmen des Beschäftigungsförderungsgesetzes für Qualifizierungsmaßnahmen von Frauen ist zeitlich auf 2006 und 2007 befristet. Was passiert danach?

9.             Welche Maßnahmen planen Sie, um zu verhindern, dass über Kombi-Lohn Frauen noch stärker in den Niedriglohnbereich gedrängt werden?

10.         Derzeit wird beim AMS die Höhe der Kombilohnbeihilfe an Arbeitslose in einer Richtlinie ausgestaltet. Was gedenken Sie zu tun, dass die Beihilfe zum Einkommen nicht zu einer weiteren geschlechtsspezifischen Benachteiligung von Frauen führt ?

11.         Planen Sie Maßnahmen gegen die Verringerung der geschlechtsspezifischen Einkommensunterschiede im allgemeinen? Und wenn ja, welche?

12.         Die Berechnung der Notstandshilfe führt zu einer geschlechtsspezifischen  Benachteiligung von Frauen. Im Jahr 2004 wurde in 12.990 Fällen Frauen die Notstandshilfe abgelehnt bzw eingestellt, bei Männern waren es 2.351 Fälle. Das heisst zu 85 % waren Frauen vom Wegfall der Notstandshilfe betroffen. Gibt es von Ihrer Seite Aktivitäten, um diese Ungleichbehandlung von Frauen zu beseitigen ? Wenn nein, warum nicht ?

13.         Soll die steuerliche Geltendmachung für Kinderbetreuungsleistungen für alle Kinderbetreuungsangebote gelten?

14.         Wie werden Sie Ihre Forderung nach bedarfsgerechten Öffnungszeiten in Kinderbetreuungseinrichtungen umsetzen?

15.         Nachmittags- und Ferienbetreuung sind geeignete Maßnahmen für die Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Wie wollen Sie diese Ihre Forderung flächendeckend umsetzen?

16.         Was halten sie von dem Vorschlag von Industriellenvereinigung und Arbeiterkammer, das Kinderbetreuungsgeld flexibler zu gestalten, indem eine kürzere Bezugsdauer mit einem höheren Bezug ermöglicht wird und werden Sie Schritte in diese Richtung setzen?

17.         Was halten sie von dem Vorschlag von IV und AK, den Zuverdienst zum Kinderbetreuungsgeld flexibler zu gestalten, indem zwischen einer Geldgrenze und einer Zeitgrenze gewählt werden kann?

18.         Was halten Sie von dem Vorschlag, die Zuverdienstgrenze zum KBG aufzuheben und wie hoch beziffern Sie die Kosten einer solchen Maßnahme?

19.         Teilen Sie die Befürchtungen, dass bei Wegfall der Zuverdienstgrenze zwar mehr Männer Kinderbetreuungsgeld ohne Änderung ihres Erwerbsverhaltens beziehen würden, aber die Betreuungsarbeit weiterhin von Frauen geleistet wird und damit Anreize zu noch längeren Berufsunterbrechungen von Frauen entstehen, denn in der Regel wird auf das meist höhere Männereinkommen in der Familie nicht verzichtet werden (können)?

20.         Sie haben sich anlässlich des Internationalen Frauentages 2005 für die Einführung eines Vaterschutzmonats ausgesprochen. Welche konkreten Schritte wurden bisher von Ihrer Seite unternommen, um den Vaterschutzmonat zu realisieren?

21.         Wie beurteilen Sie die Tatsache, dass 1,5 Millionen Frauen keinen Nutzen aus der letzten Steuerreform haben und werden Sie für eine Korrektur zumindest in diesem Punkt eintreten?

22.         Warum haben Sie sich nicht für eine geschlechtergerechte Steuerreform eingesetzt?

23.         Warum schließen Sie nach wie vor durch die auf eine bestimmte Beschäftigtenanzahl im Betrieb eingeschränkte Regelung viele Eltern vom Rechtsanspruch auf Teilzeitarbeit aus?

24.         In Österreich gibt es 9 Interventionsstellen, die Gewaltopfern helfen, allerdings leiden diese stark unter Personalmangel. Warum haben Sie bisher nichts getan, um diesen Interventionsstellen eine bessere Bewältigung des enorm gestiegenen Betreuungsaufwandes durch ein höheres Budget und mehr Personal zu ermöglichen?

25.         Der zehnjährige Frauenbericht sollte laut einer schriftlichen Anfragebeantwortung ihres Ressorts bis spätestens Ende dieses Jahres vorliegen. Wird dieser Bericht rechtzeitig dem Nationalrat zugeleitet oder haben Sie im Gegensatz zu Ihren Vorgängerinnen kein Interesse daran, ein wissenschaftlich fundiertes Werk über die Veränderung der Lebenssituationen von Frauen als Grundlage für frauenpolitische Maßnahmen vorzulegen?

26.         Welche Aktivitäten und Schwerpunkte zur Frauenpolitik sind für die EU-Präsidentschaft Österreichs im nächsten Jahr geplant und was werden diese kosten?

 

 

In formeller Hinsicht wird verlangt, diese Anfrage im Sinne des § 93 Abs. 1 GOG dringlich zu behandeln.