3611/J XXII. GP
Eingelangt am
16.11.2005
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind
möglich.
Dringliche Anfrage
(gem. § 93 Abs. 1 GOG)
der Abgeordneten Gabriele Heinisch-Hosek
und GenossInnen
an die Bundesministerin für Gesundheit und Frauen
In den vergangenen fünf Jahren haben sich die Lebensbedingungen für
Frauen in allen Lebensbereichen verschlechtert.
Monat für Monat steigt die Zahl der arbeitslosen Frauen. Die
schwarz-blaue/orange Bundesregierung quittiert das mit einem Achselzucken.
Die Diskrepanz zwischen Arm und Reich wird immer größer. Immer
mehr Frauen leben unter der Armutsgrenze oder sind eklatant armutsgefährdet.
Alt sein bedeutet für Frauen ein unkalkulierbares Lebensrisiko.
Auf dem Arbeitsmarkt sind in erster Linie die Frauen die
Verliererinnen. 115.550 arbeitslose Frauen, um 6,9 % mehr als im Vorjahr, plus
27.793 arbeitslose Frauen in Schulungen, das ist ein Anstieg von 9,3% gegenüber
dem Vorjahr – somit insgesamt 143.343 Arbeit suchend gemeldete Frauen im
Oktober 2005. Arbeitsmarktpolitische Untätigkeit der Regierung gepaart mit
frauen- und familienpolitischen Fehlentscheidungen haben zu einer für viele
Frauen prekären Situation geführt. Laut der jüngsten Studie des
Synthesis-Instituts schafft nur mehr jede zweite Frau den Wiedereinstieg.
Die
Benachteiligung von Frauen auf dem österreichischen Arbeitsmarkt in mehreren
Dimensionen (Zugang zu existenzsichernder Beschäftigung, Aufstiegschancen,
Einkommensunterschiede zwischen den Geschlechtern, Vereinbarkeit von
Familienarbeit und Beruf) gehört zu den massivsten Strukturproblemen auf dem
österreichischen Arbeitsmarkt.
Frauen
haben es besonders schwer, ihr Interesse an eigenständiger Existenzsicherung
durch unselbstständige Erwerbstätigkeit auf dem österreichischen Arbeitsmarkt
umzusetzen. Obwohl auf den ersten Blick auch die bereinigte
Beschäftigungsstatistik einen Zuwachs an Beschäftigung suggeriert, zeigt sich
bei genauerer Analyse, dass der Zuwachs an registrierter Beschäftigung nur
durch eine deutliche Ausweitung der Teilzeitarbeit zulasten von
Vollzeitarbeitsplätzen erreicht wurde.
Im
Wesentlichen wird das auf dem österreichischen Arbeitsmarkt vorhandene und in
den letzten Jahren zurückgehende Arbeitsvolumen auf immer mehr
ArbeitnehmerInnen verteilt, anstatt dass es durch geeignete Maßnahmen ausgebaut
würde.
Folgerichtig
ist die Teilzeitarbeit in Österreich schnell angestiegen und liegt die
Teilzeitquote in Österreich mit knapp 23% (2004) deutlich über dem
EU-Durchschnitt. Teilzeitarbeit ist aber höchst ungleich zwischen den
Geschlechtern verteilt. Während die Teilzeitquote bei den Männern noch deutlich
unter 10% liegt, wird sie in absehbarer Zeit bei den Frauen die 50%-Marke
erreichen. Generell haben es daher immer mehr erwerbsinteressierte Personen
immer schwerer, durch Beschäftigung eine eigenständige Existenzsicherung zu
erreichen. Vor allem für Frauen wird dies zu einem immer öfter nicht mehr
realisierbaren Ziel.
Diese
Entwicklung wird bereits in der Sozialhilfestatistik der Länder sichtbar, so
sind z.B. bereits rund 15% der Sozialhilfe-EmpfängerInnen in Wien
unselbstständig erwerbstätig. Gleichzeitig zeigen die Arbeitsmarktdaten, dass
die Beschäftigung in Niedriglohn-Branchen wie Reinigung, Tourismus, Handel,
persönliche Dienstleistungen überwiegend weiblich ist.
Vor diesem Hintergrund hat nun die Regierung auch noch den
Kombilohn eingeführt. Dabei handelt es sich um die Subventionierung von
schlecht bezahlten Tätigkeiten, nach denen am freien Markt wenig Nachfrage
besteht. ArbeitgeberInnen werden durch diese Vorgangsweise in ihrem Festhalten
an unterdurchschnittlicher Bezahlung bestärkt. Die Situation von Frauen am
Arbeitsmarkt wird dadurch nicht gerade besser werden, denn es sind meist
Frauen, die gehäuft in Beschäftigungsverhältnissen im Niedriglohnsektor tätig
sind und von einer solchen Verfestigung vermehrt betroffen sein werden.
Statt gleichem Gehalt für gleichwertige Arbeit ist die
Einkommensschere in den letzten Jahren immer größer geworden. Der jüngste
Beschäftigungsbericht der EU-Kommission hat Österreich eine Rüge wegen
„unzureichenden politischen Anstrengungen“ zur Verkleinerung der
Einkommensschere eingebracht. Die Lohnunterschiede zwischen Männern und Frauen
betragen mehr als 30 Prozent. Österreich nimmt damit innerhalb der EU
Schlusslichtposition ein. Während konkrete Maßnahmen zur Verringerung der
Einkommensbenachteiligung von Frauen fehlen, wird mit 1.1.2006 der Kombi-Lohn
eingeführt. Da etwa ein Drittel aller beschäftigten Frauen ein Bruttoeinkommen
von unter € 1000,- monatlich beziehen (im Vergleich dazu nur 10 % der Männer)
ist das Risiko groß, dass die Dominanz von Frauen im Niedriglohnbereich noch
verstärkt wird.
Einkommensunterschiede: Mittleres Bruttojahreseinkommen 2003
Die Folge dieser niedrigen Einkommen sind letztlich auch niedrige
Sozialtransfers. Damit wird die weibliche Armut noch verschärft.
Auswirkung Einkommensunterschiede: niedrige Sozialtransfers
Aus dem aktuellen österreichischen Sozialbericht 2003-2004 geht
eindeutig hervor, dass in den letzten fünf Jahren die Armut in Österreich
dramatisch gestiegen ist.
Die Regierungspolitik seit dem Jahr 2000 ist dafür verantwortlich,
dass um 170.000 mehr Menschen akut arm und 114.000 mehr armutsgefährdet sind
als noch vor fünf Jahren. Somit leidet jeder achte unter Armut.
Wenn man sich nun den Bericht durch die „Geschlechterbrille“
anschaut, wird eines ganz klar deutlich: Frauen sind von Armut viel stärker
betroffen als Männer. Dies lässt sich durch Zahlen eindeutig belegen:
571.000 Frauen sind armutsgefährdet, das sind 55% aller
armutsgefährdeten Menschen, das heißt jede 7. Frau in Österreich muss mit
weniger als 785 Euro im Monat auskommen. Frauen haben mit 14% auch ein deutlich
höheres Armutsrisiko als Männer mit 12,3%.
In der Unterscheidung nach Haupteinkommensquelle wird in diesem
Bericht eindeutig ersichtlich, dass Frauen nicht nur bei den Pensionen weniger
abgesichert sind als Männer, auch bei einer Gliederung nach hauptsächlichem
Erwerbseinkommen oder hauptsächlichen Sozialleistungen ist das Risiko bei
Frauen immer höher als bei Männern.
Der Bericht beweist auch einen klaren Zusammenhang zwischen
mangelnder externer Kinderbetreuung und Armut: Die geringe Einbindung von
Müttern mit kleinen Kindern in den Arbeitsmarkt spiegelt sich in einer
überdurchschnittlichen Armutsgefährdung wieder.
Besonders dramatisch ist die Situation für Alleinerzieherinnen.
Denn auch mit Erwerbstätigkeit sind 28% der Alleinerzieherinnen
armutsgefährdet. Bestehende Einkommensunterschiede zwischen Frauen und Männern
haben demnach einen besonderen Nachteil für allein erziehende erwerbstätige
Frauen.
Alleinerziehende, eine zunehmende Lebensform, bedürfen im
besonderen Maße flexibler Kinderbetreuung und familienadäquater Arbeitszeiten.
Durch die „Armutsfalle“ Pensionsreform sind 230.000
PensionistInnen auf eine Ausgleichszulage angewiesen. 104.000 Frauen müssen mit
einer Pension in Höhe des Ausgleichszulagenrichtsatzes auskommen, der unter der
Armutsschwelle liegt, das entspricht einer Armutsgefährdung von 26%.
Bei den Pensionen schreibt die Bundesregierung ihr konservatives Weltbild
fest und wirbt in Inseraten mit dem Slogan "Hausfrauen und Mütter sind die
Gewinnerinnen". Die Mehrheit der berufstätigen Frauen verliert aber auch
hier. Die Bewertung der Kindererziehungszeiten macht die Pensionsverluste bei
weitem nicht wett. Der längere Durchrechnungszeitraum bringt massive Verluste.
Weil die gesamte Lebensarbeitszeit für die Pension herangezogen wird und nicht
mehr nur die "besten 15 Jahre", verlieren Frauen massiv. Teilzeiten
und alle sonstigen "Karrierenachteile" werden bei der Berechnung voll
erfasst. Expertinnen und Experten sprechen bereits von beträchtlichen Kürzungen
im künftigen Pensionskonto bei Frauenpensionen.
Weitere Nachteile:
·
Frauen sind von der Korridorpension noch lange ausgeschlossen
·
die Bewertung der Kindererziehungszeiten ist nicht ausreichend
·
die Schwerarbeiterregelung sperrt Frauen faktisch aus
Mit dem Familienpaket der Steuerreform wurde ein Kinderzuschlag
für Alleinverdienerabsetzbeträge eingeführt. Dieser Zuschlag wird an alle
ausgezahlt ungeachtet der sozialen Situation. Damit wird in erster Linie das
„Alleinverdiener-Konzept“ gefördert.
Dem Staat kostet dies pro Jahr 200 Millionen Euro. Dieser Betrag
inklusive jener 30 Millionen Euro, die durch die Anhebung der Zuverdienstgrenze
zum Alleinverdienerabsetzbetrag ausgezahlt werden, könnte aber beispielsweise
die Lücke in der Kinderbetreuung füllen.
Die
heuer in Kraft getretene Steuerreform verschärft die bestehende
Einkommensschere zwischen Männer und Frauen noch zusätzlich. 1,5 Millionen
Frauen gehen leer aus. Sie wurden bei der Steuerreform einfach übergangen.
Die
Regierung behauptete in einem Werbespruch, die Steuerreform bringe jedem was.
Das stimmt aber nicht. 47 Prozent der unselbstständigen Frauen, 63 Prozent der
Pensionistinnen und 53 Prozent der selbstständigen Frauen haben keinen Vorteil
von der Entlastung. Dies ergibt sich aus dem Einkommensbericht des
Rechnungshofes. Die durchschnittliche Entlastung von 1.000 Euro, wie von der
Regierung vorgegaukelt, hat für einen Großteil der Frauen nicht stattgefunden,
sie haben aber andererseits alle Gebührenerhöhung voll mittragen müssen.
Männer
haben durchschnittlich weitaus höher von den Steuerentlastungen profitiert.
"Nur"
26 Prozent der männlichen Arbeitnehmer und 32 Prozent der Pensionisten haben
nichts von der Steuerreform.
Noch immer gibt es nicht genügend Kinderbetreuungseinrichtungen,
die sich mit der Arbeitszeit der Eltern vereinbaren lassen und die den Kindern
bestmögliche Förderung bieten. Das trifft ganz massiv die Handelsangestellten.
Fast drei Viertel der Handelsangestellten sind Frauen. Die Verlängerung der
Ladenöffnungszeiten ist ohne gleichzeitige Ausweitung der
Kinderbetreuungseinrichtungen erfolgt. Von der Liberalisierung der
Ladenöffnungszeiten sind Frauen deshalb stark betroffen. Damit wird auch diese
Maßnahme auf dem Rücken der Frauen ausgetragen und steht im krassen Widerspruch
zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf.
Die EU-Kommission hat in einem am 20. Februar diesen Jahres veröffentlichten Bericht über die Gleichstellung von Mann und Frau festgestellt, dass Frauen in Europa immer noch deutlich weniger verdienen als Männer. Nachdrückliche Empfehlungen aus Brüssel gab es auch an Österreich: Die niedrige Frauenbeschäftigungsquote in Österreich müsse durch mehr Kinderbetreuungsplätze erhöht werden!
In der
Mikrozensuserhebung 2002 hat die Statistik Austria den Bedarf an
außerhäuslicher Kinderbetreuung erhoben. Demnach wird für rund 90.000 Kinder in
Österreich zusätzliche Betreuung gewünscht: für 47.700 Kinder fehlt ein
Kinderbetreuungsplatz, für 41.700 ist die vorhandene Kinderbetreuung
unzureichend. Umgerechnet betrifft der Mangel an Kinderbetreuungseinrichtungen
56.000 Mütter.
Diese
Fakten lassen sich auch nicht durch beschwichtigende Pressekonferenzen von
BM Rauch-Kallat und BM Haubner, in welcher der Bedarf gering angesetzt
wird, beseitigen.
Fast
jede fünfte Frau in Österreich kann aus familiären Gründen nicht am
Arbeitsleben teilhaben. In den skandinavischen Ländern, wo die öffentlichen
Kinderbetreuungseinrichtungen viel besser ausgebaut sind, ist der Anteil jener
Frauen, die aus familiären Gründen nicht arbeiten gehen können, geringer als in
Österreich: In Schweden, Finnland und Dänemark gehen nur zwischen 1,8 und 6,8
Prozent der Frauen aus familiären Gründen nicht arbeiten. In Österreich sind
17,6 Prozent der Frauen aus diesen Gründen nicht erwerbstätig.
Kinderbetreuung und
Frauenerwerbstätigkeit |
||
|
Kinderbetreuungsquoten 0
bis 3 Jahre |
Wegen familiären Gründen
nicht-erwerbstätige Frauen |
Österreich (2002) |
8,80% (9,8 %) |
17,6% |
Deutschland (2000) |
10% |
13,8% |
Frankreich (1998) |
29% |
15,5% |
Dänemark (1998) |
64% |
3,4% |
Schweden (1998) |
48% |
1,8% |
Finnland (1998) |
22 % |
6,8% |
Daten zu inaktiven Frauen: Eurostat Pressemitteilung
vom 15.07.2003
Die AK hat das Forschungsinstitut Synthesis damit
beauftragt, herauszufinden, wie viele Arbeitsplätze die Abdeckung des Defizits
an Kinderbetreuungsplätzen bringen würde. Dabei geht es darum, einerseits neue
Kinderbetreuungsplätze zu errichten, andererseits auch darum, die
Öffnungszeiten stärker den Bedürfnissen der Eltern anzupassen.
Bei Vollausbau der fehlenden Kinderbetreuungsplätze
hätten 2.600 Frauen mit Kindern im Kinderkrippenalter (0 bis 2 Jahre) eine
Vollzeitbeschäftigung gefunden, 3.400 Frauen eine Teilzeitbeschäftigung. Bei den Frauen mit Kindern im
Kindergartenalter hätte es 2.900 neue Vollzeitbeschäftigungen und 2.200 neue
Teilzeitbeschäftigungen gegeben. Und schließlich wären 6.200 Frauen mit Kindern
im Pflichtschulalter mit einer Vollzeitbeschäftigung und 6.900 mit einer
Teilzeitbeschäftigung neu auf den Arbeitsmarkt hinzugekommen. Rund 1.000 Frauen
würde es vorerst nicht gelingen, am Arbeitsmarkt Fuß zu fassen.
Für
rund 25.000 Frauen hätte also der Ausbau von Kinderbetreuungseinrichtungen die
notwendige Voraussetzung für die Vereinbarkeit von Beruf und Familie
geschaffen.
Diese
Zahlen repräsentieren nur die kurzfristigen Beschäftigungswirkungen.
Tatsächlich ist die Bereitstellung von zusätzlichen Betreuungsplätzen eine
Investition in die Zukunft: Sobald die demographische Entwicklung wieder zu
verstärkter Nachfrage auf dem Arbeitsmarkt führt, würde das dann ausreichende
Angebot an Kinderbetreuungsplätzen ein noch weit höheres Ausmaß an zusätzlicher
Frauenbeschäftigung ermöglichen.
Zusammenfassend kann man sagen, dass in den letzten fünf Jahren
die gesamte Lebenssituation für Frauen schlechter geworden ist. Diese Tatsache
ist der schwarz-blau/orangen Regierung gerade einmal 80 Cent pro Frau und Jahr
an Förderung wert (Frauenförderbudget für 2005) und deshalb stellen die
unterfertigten Abgeordneten an die Bundesministerin für Gesundheit und Frauen
nachstehende
Anfrage
1.
Als
eine der Maßnahmen gegen Frauenarbeitslosigkeit präsentierten Sie am
29. Juni 2005 ein 5-Punkte-Programm zur Frauenbeschäftigung. Bis dato
wurden keine Maßnahmen zur Umsetzung bekannt. Gibt es bereits AMS-Außenstellen
mit mindestens drei frauenspezifisch ausgebildeten BeraterInnen?
2.
Wurde
mit der Einrichtung der „Frauenschalter“ bereits begonnen?
3.
Gibt
es bereits Anweisungen Ihres Ministeriums an das AMS, bestehende
frauenspezifische Angebote weiter auszubauen und welche sind das?
4.
Was
werden Sie konkret fordern, um die Kurse, die Arbeitslosen Frauen zur
Verhinderung eines Übertritts in die Langzeitarbeitslosigkeit angeboten werden,
individueller und bedürfnisorientierter zu gestalten?
5.
Wie
konkret wird Gender Mainstreaming in Ihrem Ministerium als Top-Down-Strategie
umgesetzt?
6.
Welche
konkreten Bemühungen haben Sie vorgesehen, um vor allem Frauen zum Nachholen
des Hauptschulabschlusses zu motivieren?
7.
Wie
sieht Ihr Programm zu den verstärkten Sprach- und Integrationskursen für
Migrantinnen aus, was verstehen Sie unter Integrationskursen und welche
Budgetmittel sind dafür vorgesehen?
8.
Das
jetzt gewährte Zusatzbudget im Rahmen des Beschäftigungsförderungsgesetzes für
Qualifizierungsmaßnahmen von Frauen ist zeitlich auf 2006 und 2007 befristet.
Was passiert danach?
9.
Welche
Maßnahmen planen Sie, um zu verhindern, dass über Kombi-Lohn Frauen noch
stärker in den Niedriglohnbereich gedrängt werden?
10.
Derzeit
wird beim AMS die Höhe der Kombilohnbeihilfe an Arbeitslose in einer Richtlinie
ausgestaltet. Was gedenken Sie zu tun, dass die Beihilfe zum Einkommen nicht zu
einer weiteren geschlechtsspezifischen Benachteiligung von Frauen führt ?
11.
Planen
Sie Maßnahmen gegen die Verringerung der geschlechtsspezifischen
Einkommensunterschiede im allgemeinen? Und wenn ja, welche?
12.
Die
Berechnung der Notstandshilfe führt zu einer geschlechtsspezifischen Benachteiligung von Frauen. Im Jahr
2004 wurde in 12.990 Fällen Frauen die Notstandshilfe abgelehnt bzw
eingestellt, bei Männern waren es 2.351 Fälle. Das heisst zu 85 % waren Frauen
vom Wegfall der Notstandshilfe betroffen. Gibt es von Ihrer Seite Aktivitäten,
um diese Ungleichbehandlung von Frauen zu beseitigen ? Wenn nein, warum nicht ?
13.
Soll
die steuerliche Geltendmachung für Kinderbetreuungsleistungen für alle
Kinderbetreuungsangebote gelten?
14.
Wie
werden Sie Ihre Forderung nach bedarfsgerechten Öffnungszeiten in
Kinderbetreuungseinrichtungen umsetzen?
15.
Nachmittags-
und Ferienbetreuung sind geeignete Maßnahmen für die Vereinbarkeit von Familie
und Beruf. Wie wollen Sie diese Ihre Forderung flächendeckend umsetzen?
16.
Was halten sie von dem Vorschlag von
Industriellenvereinigung und Arbeiterkammer, das Kinderbetreuungsgeld flexibler
zu gestalten, indem eine kürzere Bezugsdauer mit einem höheren Bezug ermöglicht
wird und werden Sie Schritte in diese Richtung setzen?
17.
Was halten sie von dem Vorschlag von IV und AK, den
Zuverdienst zum Kinderbetreuungsgeld flexibler zu gestalten, indem zwischen
einer Geldgrenze und einer Zeitgrenze gewählt werden kann?
18.
Was halten Sie von dem Vorschlag, die
Zuverdienstgrenze zum KBG aufzuheben und wie hoch beziffern Sie die Kosten
einer solchen Maßnahme?
19.
Teilen Sie die Befürchtungen, dass bei Wegfall der
Zuverdienstgrenze zwar mehr Männer Kinderbetreuungsgeld ohne Änderung ihres
Erwerbsverhaltens beziehen würden, aber die Betreuungsarbeit weiterhin von
Frauen geleistet wird und damit Anreize zu noch längeren Berufsunterbrechungen
von Frauen entstehen, denn in der Regel wird auf das meist höhere
Männereinkommen in der Familie nicht verzichtet werden (können)?
20.
Sie haben sich anlässlich des Internationalen
Frauentages 2005 für die Einführung eines Vaterschutzmonats ausgesprochen.
Welche konkreten Schritte wurden bisher von Ihrer Seite unternommen, um den
Vaterschutzmonat zu realisieren?
21.
Wie
beurteilen Sie die Tatsache, dass 1,5 Millionen Frauen keinen Nutzen aus der
letzten Steuerreform haben und werden Sie für eine Korrektur zumindest in
diesem Punkt eintreten?
22.
Warum
haben Sie sich nicht für eine geschlechtergerechte Steuerreform eingesetzt?
23.
Warum
schließen Sie nach wie vor durch die auf eine bestimmte Beschäftigtenanzahl im
Betrieb eingeschränkte Regelung viele Eltern vom Rechtsanspruch auf
Teilzeitarbeit aus?
24.
In
Österreich gibt es 9 Interventionsstellen, die Gewaltopfern helfen, allerdings
leiden diese stark unter Personalmangel. Warum haben Sie bisher nichts getan,
um diesen Interventionsstellen eine bessere Bewältigung des enorm gestiegenen
Betreuungsaufwandes durch ein höheres Budget und mehr Personal zu ermöglichen?
25.
Der
zehnjährige Frauenbericht sollte laut einer schriftlichen Anfragebeantwortung
ihres Ressorts bis spätestens Ende dieses Jahres vorliegen. Wird dieser Bericht
rechtzeitig dem Nationalrat zugeleitet oder haben Sie im Gegensatz zu Ihren
Vorgängerinnen kein Interesse daran, ein wissenschaftlich fundiertes Werk über
die Veränderung der Lebenssituationen von Frauen als Grundlage für
frauenpolitische Maßnahmen vorzulegen?
26.
Welche
Aktivitäten und Schwerpunkte zur Frauenpolitik sind für die EU-Präsidentschaft
Österreichs im nächsten Jahr geplant und was werden diese kosten?
In formeller
Hinsicht wird verlangt, diese Anfrage im Sinne des § 93 Abs. 1 GOG dringlich zu
behandeln.