3615/J XXII. GP
Eingelangt am 16.11.2005
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ANFRAGE
der Abgeordneten Weinzinger, Freundinnen und Freunde
an die Bundesministerin für Gesundheit und Frauen
betreffend Verbot der Wildtierhaltung in Zirkussen
Nach § 27 Bundestierschutzgesetz dürfen in Zirkussen, Varietés und ähnlichen Einrichtungen keine Arten von Wildtieren gehalten oder zur Mitwirkung verwendet werden. Nun droht die EU-Kommission dieses Verbot zu Fall bringen mit der Begründung, das Auftrittsverbot von Elefant, Löwe, Tiger u.a. Wildtieren würde die Dienstleistungsfreiheit nach Art. 49 und 50 EGV innerhalb der Europäischen Union verletzen, wie es in einem Mahnschreiben an die Republik Österreich heißt.
Das würde bedeuten, dass aufgrund der Tatsache, dass in den meisten anderen EU-Staaten tierquälerische Zirkustierauftritte- bzw. Haltungen weiterhin erlaubt sind, Österreich sein strengeres Gesetz aufheben und das Niveau nach unten hin anpassen soll. Nicht nur die wirtschaftlichen Interessen von ZirkusbetreiberInnen aus Ländern wie Deutschland, Frankreich oder Italien, wo es europaweit die meisten Zirkusbetriebe gibt, stehen hinter der Position der EU-Kommission, sondern auch Bestrebungen, den Zirkus als „europäisches Kulturgut“ zu verankern.
Österreich leistete im letzten Jahrzehnt hinsichtlich des Wildtierverbots in Zirkussen Pionierarbeit, erwähnt seien z.B. die von der Wiener Umweltanwaltschaft herausgegebenen „Richtlinien für die Haltung von Wildtieren in Zirkusunternehmen“ (1996). Nach den darin festgelegten Mindestanforderungen sollten nur mehr jene Tierarten für Zirkusse zugelassen werden, bei denen das art- oder rassegerecht möglich ist. Gleichzeitig wiesen die AutorInnen darauf hin, dass diese Voraussetzungen bei Wildtieren grundsätzlich nicht gegeben sind. Diese Richtlinien wären auch eine probate Übergangslösung für andere EU-Staaten. Andere EU-Mitgliedsländer wie Schweden, Dänemark oder Finnland verfügen zwar ebenfalls über Wildtierverbote in Zirkussen, allerdings mit zahlreichen Ausnahmeregelungen. Österreich übernimmt mit 1.Januar 2006 die EU-Ratspräsidentschaft, was zum Anlass genommen werden sollte, das Totalverbot in den europäischen Gremien nachhaltig zu vertreten und durchzusetzen.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende
ANFRAGE: