3618/J XXII. GP

Eingelangt am 16.11.2005
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Anfrage

der Abgeordneten Maga Christine Lapp

und Genossinnen und Genossen

an die Bundesministerin für soziale Sicherheit, Generationen und Konsumentenschutz

betreffend Ausgleichstaxfonds

Im Behinderteneinstellungsgesetz ist genau festgelegt, dass beim Bundesministerium für
soziale Sicherheit und Generationen der Ausgleichstaxfonds gebildet wird. Der Fonds hat
Rechtspersönlichkeit, wird von der Bundesministerin für soziale Sicherheit und Generationen
vertreten und unter Anhörung eines Beirates verwaltet. Auch die Verwendung der Mittel des
Ausgleichstaxfonds ist im Gesetz sehr präzise definiert.

Aus diesen Gründen richten daher die unterzeichneten Abgeordneten an das oben genannte
Mitglied der Bundesregierung nachstehende

Anfrage

1.              Mit wie vielen finanziellen Mitteln wurde der Ausgleichstaxfonds 2003, 2004 und
2005 dotiert?

2.      Zu welchen Zwecken wurde das Geld verwendet?

3.              Wie hoch waren die Ausgaben 2004 und 2005 (bis Ende Oktober)?

4.      Wie viele Maßnahmen konnten dadurch 2004 und 2005 (bis Ende Oktober)
verwirklicht werden?

5.              Wie hoch ist die Rücklage 2004?

6.      Welche Personen vertreten 2005 die gesetzlich vorgeschlagenen Organe im Beirat?

7.      Wie oft hat der Beirat 2003,2004 und 2005 (bis Ende Oktober) getagt?

8.              Wie viele Personen sind mit der Abwicklung der Leistungen für den ATF beschäftigt?