3618/J XXII. GP
Eingelangt am
16.11.2005
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möglich.
Anfrage
der Abgeordneten Maga Christine Lapp
und Genossinnen und Genossen
an die Bundesministerin für soziale Sicherheit, Generationen und Konsumentenschutz
betreffend Ausgleichstaxfonds
Im Behinderteneinstellungsgesetz ist genau festgelegt,
dass beim Bundesministerium für
soziale Sicherheit und Generationen der Ausgleichstaxfonds gebildet wird. Der
Fonds hat
Rechtspersönlichkeit,
wird von der Bundesministerin für soziale Sicherheit und Generationen
vertreten und unter Anhörung eines Beirates verwaltet. Auch die Verwendung der
Mittel des
Ausgleichstaxfonds ist im Gesetz sehr präzise definiert.
Aus diesen Gründen richten daher die unterzeichneten
Abgeordneten an das oben genannte
Mitglied
der Bundesregierung nachstehende
Anfrage
1.
Mit
wie vielen finanziellen Mitteln wurde der Ausgleichstaxfonds 2003, 2004 und
2005 dotiert?
2.
Zu welchen Zwecken wurde das Geld verwendet?
3.
Wie hoch waren die Ausgaben 2004 und 2005 (bis Ende
Oktober)?
4.
Wie
viele Maßnahmen konnten dadurch 2004 und 2005 (bis Ende Oktober)
verwirklicht werden?
5.
Wie hoch ist die Rücklage 2004?
6.
Welche Personen vertreten 2005 die gesetzlich
vorgeschlagenen Organe im Beirat?
7.
Wie oft hat der Beirat 2003,2004 und 2005 (bis Ende
Oktober) getagt?
8.
Wie
viele Personen sind mit der Abwicklung der Leistungen für den ATF beschäftigt?