3619/J XXII. GP
Eingelangt am 16.11.2005
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Anfrage
der Abgeordneten Maga Christine Lapp
und GenossInnen
an die Bundesministerin für Soziale Sicherheit, Generationen und Konsumentenschutz
betreffend Invaliditäts- und Berufsunfähigkeitspensionen
In Österreich sind acht Prozent der Menschen in Invaliditätspension,
in den anderen EU-
Staaten
macht der Anteil an Invaliditätspensionistlnnen 15 Prozent aus. Ein Drittel der
Invaliditätsursachen
liegt bei Erkrankungen des Bewegungsapparates, ein Viertel der
Betroffenen muss auf Grund psychischer Erkrankungen den Antrag stellen und mehr
als zehn
Prozent werden durch Herz- und
Kreislauferkrankungen gezwungen, einen Antrag auf
Invaliditätspension zu stellen.
Die
unterzeichneten Abgeordneten richten daher an die Bundesministerin für Soziale
Sicherheit, Generationen und
Konsumentenschutz nachstehende
Anfrage
1.
Wie
viele Anträge auf Invaliditätspension/Berufsunfähigkeitspension wurden 2004
und 2005 (bis Ende Oktober) gestellt?
2.
Wie
viele Invaliditätspensionen/Berufsunfähigkeitspensionen wurden 2004 und 2005
(bis Ende Oktober)zuerkannt?
3.
Wie hoch ist dabei der Anteil an Männern und Frauen?
4.
Wie
schaut die altersmäßige Verteilung aus (bis 30 Jahre, 30 - 39 Jahre, 40-49
Jahre,
über 50 Jahre; bitte nach Männern und Frauen
aufschlüsseln)?
5.
Welche
Erkrankungen führen zu Invaliditätspensionen/Berufsunfähigkeitspensionen?
6.
Gab es dabei Veränderungen im Jahr 2004 und 2005 (bis
Ende Oktober)?
7.
Wie hoch sind diese Pensionen im Durchschnitt für die
Betroffenen?
8.
Wie viele Personen stellten 2004 und 2005 (bis Ende
Oktober) mehrmals Anträge auf
Invaliditäts- und Berufsunfähigkeitspensionen?
9.
Wie
lange dauerte 2004 die Abwicklung der Anträge auf Invaliditäts- und
Berufsunfähigkeitspensionen?
10.
Wie viele Personen bekommen befristete Invaliditäts- und
Berufsunfähigkeitspensionen?