3619/J XXII. GP

Eingelangt am 16.11.2005
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Anfrage

der Abgeordneten Maga Christine Lapp

und GenossInnen

an die Bundesministerin für Soziale Sicherheit, Generationen und Konsumentenschutz

betreffend Invaliditäts- und Berufsunfähigkeitspensionen

In Österreich sind acht Prozent der Menschen in Invaliditätspension, in den anderen EU-
Staaten macht der Anteil an Invaliditätspensionistlnnen 15 Prozent aus. Ein Drittel der
Invaliditätsursachen liegt bei Erkrankungen des Bewegungsapparates, ein Viertel der
Betroffenen muss auf Grund psychischer Erkrankungen den Antrag stellen und mehr als zehn
Prozent werden durch Herz- und Kreislauferkrankungen gezwungen, einen Antrag auf
Invaliditätspension zu stellen.

Die unterzeichneten Abgeordneten richten daher an die Bundesministerin für Soziale
Sicherheit, Generationen und Konsumentenschutz nachstehende

Anfrage

1.             Wie viele Anträge auf Invaliditätspension/Berufsunfähigkeitspension wurden 2004
und 2005 (bis Ende Oktober) gestellt?

2.             Wie viele Invaliditätspensionen/Berufsunfähigkeitspensionen wurden 2004 und 2005
(bis Ende Oktober)zuerkannt?

3.             Wie hoch ist dabei der Anteil an Männern und Frauen?

4.      Wie schaut die altersmäßige Verteilung aus (bis 30 Jahre, 30 - 39 Jahre, 40-49 Jahre,
über 50 Jahre; bitte nach Männern und Frauen aufschlüsseln)?

5.             Welche Erkrankungen führen zu Invaliditätspensionen/Berufsunfähigkeitspensionen?

6.             Gab es dabei Veränderungen im Jahr 2004 und 2005 (bis Ende Oktober)?

7.      Wie hoch sind diese Pensionen im Durchschnitt für die Betroffenen?

8.             Wie viele Personen stellten 2004 und 2005 (bis Ende Oktober) mehrmals Anträge auf
Invaliditäts- und Berufsunfähigkeitspensionen?

9.             Wie lange dauerte 2004 die Abwicklung der Anträge auf Invaliditäts- und
Berufsunfähigkeitspensionen?

10.      Wie viele Personen bekommen befristete Invaliditäts- und
Berufsunfähigkeitspensionen?