3621/J XXII. GP
Eingelangt am 16.11.2005
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind
möglich.
Anfrage
der Abgeordneten Lapp
und GenossInnen
an die Bundesministerin für soziale Sicherheit und Generationen
betreffend Ausgleich für Integrative Betriebe
Die Umorganisation
des Bundesamtes für Soziales und Behindertenwesen brachte eine
Abschaffung
der so genannten „Werkprämie". Durch diese Prämie konnten Integrative
Betriebe und andere
Betriebsstätten, wie Geschützte Werkstätten, die überwiegend behinderte
Menschen beschäftigen, den AuftraggeberInnen
einen 15 % Preisnachlass gewähren, weil
dieser Preisnachlass - die so genannte „Werkprämie" - vom Staat
refundiert wurde.
Nach dem Entfall der „Werkprämie" wurde
ein neuer Ausgleich für Integrative Betriebe
geschaffen, andere Betriebsstätten wie Geschützte Werkstätten etc. haben
keinen Ausgleich
dafür erhalten.
Die unterzeichneten Abgeordneten
richten in diesem Zusammenhang an die Bundesministerin
für soziale
Sicherheit und Generationen nachstehende
Anfrage:
1.
Wie hoch waren die Ausgaben für den Ausgleich für
Integrative Betriebe in den Jahren seit
2003, 2004 und 2005
(bis Ende Oktober)?
2.
Auf
welchem Budgetansatz ist der Ausgleich für die Integrativen Betriebe
budgetiert?
3.
Wie
viele behinderte Menschen sind bei Integrativen Betrieben beschäftigt?
4.
Kann die Zahl der Arbeitsplätze für behinderte Menschen
in Integrativen Betrieben
ausgeweitet werden?
5.
Wenn
nein, warum nicht?
6.
Wie hoch ist der Eigenwirtschaftsgrad der Integrativen
Betriebe, wie viel müssen sie zur
Deckung ihrer
Betriebe erwirtschaften?
7.
Bekommen andere Betriebsstätten, wie geschützte
Werkstätten einen Ausgleich für den
Entfall der
ehemaligen „Werkprämie"?
8. Wenn nein, warum nicht?