3621/J XXII. GP

Eingelangt am 16.11.2005
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Anfrage

der Abgeordneten Lapp

und GenossInnen

an die Bundesministerin für soziale Sicherheit und Generationen

betreffend Ausgleich für Integrative Betriebe

Die Umorganisation des Bundesamtes für Soziales und Behindertenwesen brachte eine
Abschaffung der so genannten „Werkprämie". Durch diese Prämie konnten Integrative
Betriebe und andere Betriebsstätten, wie Geschützte Werkstätten, die überwiegend behinderte
Menschen beschäftigen, den AuftraggeberInnen einen 15 % Preisnachlass gewähren, weil
dieser Preisnachlass - die so genannte „Werkprämie" - vom Staat refundiert wurde.
Nach dem Entfall der „Werkprämie" wurde ein neuer Ausgleich für Integrative Betriebe
geschaffen, andere Betriebsstätten wie Geschützte Werkstätten etc. haben keinen Ausgleich
dafür erhalten.

Die unterzeichneten Abgeordneten richten in diesem Zusammenhang an die Bundesministerin
für soziale Sicherheit und Generationen nachstehende

Anfrage:

1. Wie hoch waren die Ausgaben für den Ausgleich für Integrative Betriebe in den Jahren seit
2003, 2004 und 2005 (bis Ende Oktober)?

2.      Auf welchem Budgetansatz ist der Ausgleich für die Integrativen Betriebe budgetiert?

3.      Wie viele behinderte Menschen sind bei Integrativen Betrieben beschäftigt?

4.      Kann die Zahl der Arbeitsplätze für behinderte Menschen in Integrativen Betrieben
ausgeweitet werden?

5.      Wenn nein, warum nicht?

6.      Wie hoch ist der Eigenwirtschaftsgrad der Integrativen Betriebe, wie viel müssen sie zur
Deckung ihrer Betriebe erwirtschaften?

7.      Bekommen andere Betriebsstätten, wie geschützte Werkstätten einen Ausgleich für den
Entfall der ehemaligen „Werkprämie"?

8.  Wenn nein, warum nicht?