Eingelangt am 16.11.2005
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind
möglich.
Anfrage
der Abgeordneten Weinzinger, Freundinnen und Freunde
an die Bundesministerin für Gesundheit und Frauen
betreffend Förderung des Tierschutzes
Nach § 2
Bundestierschutzgesetz sind Bund, Länder und Gemeinden verpflichtet, das
Verständnis der Öffentlichkeit und insbesondere der Jugend für den Tierschutz
zu wecken und zu vertiefen und haben nach Maßgabe budgetärer Möglichkeiten
tierfreundliche Haltungssysteme, wissenschaftliche Tierschutzforschung sowie
Anliegen des Tierschutzes zu fördern.
Danach betrifft
die Förderverpflichtung auch den Bund, und zwar sowohl in ideeller als auch in finanzieller
Hinsicht. Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende
ANFRAGE:
- Welche ideellen Fördermaßnahmen
(Informations- bzw. Aufklärungsarbeit und Bewusstseinsbildung) gemäß § 2
Bundestierschutzgesetz werden durchgeführt bzw. sind geplant?
- In welcher Weise ist an eine
Integration des Tierschutzes in den schulischen Unterricht gedacht? Gibt
es diesbezüglich konkrete Pläne und wenn ja, welche?
- Durch welche anderen
Förderungsmaßnahmen soll die Jugend angesprochen werden?
- Durch welche Fort- und
Weiterbildungsangebote soll der Tierschutz gemäß § 2
Bundestierschutzgesetz gefördert werden?
- Durch welche Maßnahmen und mit welchen
finanziellen Mitteln wird die wissenschaftliche Tierschutzforschung
gefördert (z.B. Vermehrung des Erkenntnisstandes über das Verhalten und
die Bedürfnisse der Tiere oder die Verbesserung von Eingriffs-,
Betäubungs- und Schlachtmethoden oder die Verbesserung der
Tierhaltungspraxis)?
- Durch welche Maßnahmen und in welcher
Höhe werden speziell tierfreundliche Haltungssysteme (d.h. über den
gesetzlichen Mindeststandard hinausgehende Haltungssysteme) gefördert?
- Welche sonstigen Anliegen des
Tierschutzes werden vom Bund gefördert, um die Lage der Tiere zu
verbessern (z.B. tierschutzkonforme Unterbringung von Tieren in
Tierheimen, Auffangstationen, Gnadenhöfen etc.)?