3628/J XXII. GP

Eingelangt am 16.11.2005
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Anfrage

 

 

der Abgeordneten Weinzinger, Freundinnen und Freunde

 

an die Bundesministerin für Gesundheit und Frauen

 

betreffend Förderung des Tierschutzes

 

 

Nach § 2 Bundestierschutzgesetz sind Bund, Länder und Gemeinden verpflichtet, das Verständnis der Öffentlichkeit und insbesondere der Jugend für den Tierschutz zu wecken und zu vertiefen und haben nach Maßgabe budgetärer Möglichkeiten tierfreundliche Haltungssysteme, wissenschaftliche Tierschutzforschung sowie Anliegen des Tierschutzes zu fördern.

 

Danach betrifft die Förderverpflichtung auch den Bund, und zwar sowohl in ideeller als auch in finanzieller Hinsicht. Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

 

ANFRAGE:

 

  1. Welche ideellen Fördermaßnahmen (Informations- bzw. Aufklärungsarbeit und Bewusstseinsbildung) gemäß § 2 Bundestierschutzgesetz werden durchgeführt bzw. sind geplant?

 

  1. In welcher Weise ist an eine Integration des Tierschutzes in den schulischen Unterricht gedacht? Gibt es diesbezüglich konkrete Pläne und wenn ja, welche?

 

  1. Durch welche anderen Förderungsmaßnahmen soll die Jugend angesprochen werden?

 

  1. Durch welche Fort- und Weiterbildungsangebote soll der Tierschutz gemäß § 2 Bundestierschutzgesetz gefördert werden?

 

  1. Durch welche Maßnahmen und mit welchen finanziellen Mitteln wird die wissenschaftliche Tierschutzforschung gefördert (z.B. Vermehrung des Erkenntnisstandes über das Verhalten und die Bedürfnisse der Tiere oder die Verbesserung von Eingriffs-, Betäubungs- und Schlachtmethoden oder die Verbesserung der Tierhaltungspraxis)?

 

  1. Durch welche Maßnahmen und in welcher Höhe werden speziell tierfreundliche Haltungssysteme (d.h. über den gesetzlichen Mindeststandard hinausgehende Haltungssysteme) gefördert?

 

  1. Welche sonstigen Anliegen des Tierschutzes werden vom Bund gefördert, um die Lage der Tiere zu verbessern (z.B. tierschutzkonforme Unterbringung von Tieren in Tierheimen, Auffangstationen, Gnadenhöfen etc.)?