3631/J XXII. GP
Eingelangt am 16.11.2005
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind
möglich.
ANFRAGE
der Abgeordneten G A S S N E R
und GenossInnen
an den Bundesminister für Finanzen
betreffend Umsiedelung der Linzer Finanz- und Zolldienststellen
Die Linzer Finanz-
und Zolldienststellen sollen It. Informationen aus dem Finanzministerium in den
geplanten Terminal Tower am Linzer Bahnhof umgesiedelt werden. Das Bauprojekt
wird von der
Raiffeisenlandesbank Tochter Real Treuhand
gemeinsam mit der Baufirma Porr und der Raiffeisen
Leasing realisiert. Der Terminal
Tower soll als neuer zentraler Standort des neuen "Finanzzentrums
Linz" dienen.
Bei
der geplanten Übersiedelung aller Finanz- und Zolldienststellen wurden aber
offenbar einige
wichtige Aspekte
negiert. Insgesamt wäre eine Übersiedlung in der geplanten Form hauptsächlich
für den Bauträger
selbst von Nutzen.
Eine
interne Information des BMF (Titel „Finanzzentrum Linz - Neustart") von
Oktober 2005 zeigt
auf, dass sich die
Mietkosten deutlich erhöhen werden, und zwar von 2.189.436 Euro (derzeitige
gesamte Jahresmiete plus Betriebskosten) auf 2.626.301 Euro (voraussichtliche
gesamte
Jahresmiete plus
Betriebskosten). Allerdings bei wesentlich verringerter Nutzfläche: die würde
sich
nämlich von
derzeit 23.478 m2 auf 13.450 m2 reduzieren! Insgesamt
würde es zu einer
Verdoppelung (!)
des m2-Mietpreises kommen.
Mit
dem geplanten Projekt soll das Finanzamt Urfahr als größter Standort des FA
Freistadt-
Rohrbach-Urfahr im Wirtschaftsraum Linz untergebracht werden. Das widerspricht
den bisher
vorgetragenen Argumenten zur Reform der Finanzämter und lässt befürchten, dass
Standorte von
anderen Wirtschaftsräumen in Oberösterreich ebenfalls nach Linz zentralisiert
werden.
Nicht
eingeplant wurde offenbar die Verkehrssituation und die mangelnden
Parkmöglichkeiten: Für
ca. 900
Bedienstete sollen nur etwa 270 Parkmöglichkeiten zur Verfügung stehen, die zu
erwartende Ballung des Kundenverkehrs wird die Verkehrs- und Parkplatzsituation
dramatisch
verschärfen, so die Prognosen.
Der
Verdacht liegt nahe, dass vor allem die beteiligten Unternehmen durch dieses
Bauvorhaben
profitieren
würden, während gleichzeitig die Bediensteten der Finanz- und Zolldienststellen
deutliche
Einbußen bei der Arbeitsplatzqualität
hinnehmen müssten.
Auch die Kundinnen der genannten
Stellen würden u.a. unter der massiv eingeschränkten
Parkmöglichkeit
und den reduzierten Raumkapazitäten leiden und ansonsten keinerlei Vorteile
durch
die Übersiedlung
haben.
Die unterzeichneten Abgeordneten stellen daher an den Bundesminister für Finanzen folgende
Anfrage:
1.
Wurde
der Vertrag bzgl. Einmietung des „Finanzzentrums Linz" in den Terminal
Tower bereits
geschlossen?
2.
Wenn
nein: gibt es derartige Absichten, Vorverträge, letters of intent oder
Ähnliches?
3.
Wieso
wurde bereits in der Planung eine drastische Erhöhung der Mietkosten bei
gleichzeitiger
Minimierung von
Mietflächen in Kauf genommen (gemäß dem in der Begründung zitierten
Dokument des
BMF)?
4.
Werden
im geplanten Terminal Tower die Linzer Finanz- und Zolldienststellen die
einzigen Mieter
aus dem
öffentlichen Bereich sein, oder ist auch die Einmietung anderer öffentlicher
Stellen, wie
bspw. Finanzämter aus anderen
oberösterreichischen Wirtschaftsräumen, vorgesehen?
5.
Schließen
Sie aus, dass eine weitere Zentralisierung der Finanzverwaltung für OÖ geplant
ist
bzw. in nächster
Zeit - wie obiges Beispiel zeigt - erfolgt?
6.
Wurden andere
Standorte, die bereits im Gespräch für ein Projekt „Finanzzentrum Linz"
waren, in
Betracht gezogen (bspw. Kaindlgründe)?
7.
Wenn ja: welche
Kosten sind im Zusammenhang damit entstanden?
8.
Warum
sollen alle Linzer Finanz- und Zolldienststellen zu ungünstigeren Bedingungen
als vorher
an einem zentralen Standort
untergebracht werden?
9.
Was
sind hierbei die Vorteile für die Kundinnen bzw. für die Bevölkerung?
10.
Was
sind hierbei die Vorteile für die Bediensteten bzw. die einzelnen
Dienststellen?
11.
Was
spricht - wie von der Personalvertretung vorgeschlagen - gegen eine
Generalsanierung und
Beibehaltung der bestehenden
Standorte?
12.
Wenn
das Projekt „Finanzzentrum Linz" verwirklicht werden sollte: was geschieht
mit den
derzeitigen Objekten, soweit sie im
Besitz der Bundesimmobiliengesellschaft sind?
13.
Können Sie
ausschließen, dass die öffentliche Hand Provisionen an Dritte zahlen muss, wenn
das
oben beschriebene Projekt realisiert wird?