3632/J XXII. GP
Eingelangt am 16.11.2005
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Anfrage
der Abgeordneten Krist, Schopf, Keck
und GenossInnen
an den Bundesminister für Finanzen
betreffend
Buchhaltungsagentur des Bundes
Zur Besorgung der Buchhaltungsaufgaben
nach dem Buchhaltungsgesetz (BHG)
BGBL.213/1986,
wurde die Buchhaltungsagentur als Anstalt öffentlichen Rechts mit dem
Namen
„Buchhaltungsagentur des Bundes" errichtet.
Die entgeltlichen Leistungen sind unter Zugrundelegung
der Prinzipien der Sparsamkeit, der
Wirtschaftlichkeit
und Zweckmäßigkeit nach dem Grundsatz der Kostendeckung festzulegen.
Der Geschäftsführer hat jährlich bis Ende März für das
folgenden Kalenderjahr das
Jahresbudget nach Prüfung durch
den Aufsichtsrat dem Bundesminister für Finanzen
vorzulegen.
In diesem Zusammenhang richten die
unterzeichneten Abgeordneten an den Bundesminister
für Finanzen
nachstehende
Anfrage:
1. Wie sieht die erste Bilanz der
Buchhaltungsagentur des Bundes aus?
2.
Wie
hoch sind die Einnahmen aus den einzelnen Ressorts?
3.
Welche Kosten werden von der Buchhaltungsagentur
verrechnet? (Bitte nach
Buchungsvorgängen
aufschlüsseln)
4.
Wie
hoch sind die Personalkosten der Buchhaltungsagentur?
5.
Welche
Buchungsvorgänge werden durch die Buchhaltungsagentur abgewickelt?
6.
Welche
Kosten werden dafür weiterverrechnet?
7.
Wie
sieht die Jahresplanung 2005 aus?
8.
Wird
diese Planung realistisch erreicht?