3634/J XXII. GP
Eingelangt am 16.11.2005
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind
möglich.
Anfrage
der Abgeordneten DDr. Niederwieser und GenossInnen
an den Bundesminister für Finanzen
betreffend Überprüfung des Handelns der Finanzmarktaufsicht und des zuständigen
Bundesministerium in der Causa „AMIS"
Die AMIS Firmengruppe in 1040 Wien, Favoritenstrasse 16, befindet sich laut
Berichterstattung in den verschiedensten Medien in Schwierigkeiten.
Über das Vermögen der Holding-Gesellschaft, AMIS Asset Management Investment
Services AG, wurde vom Handelsgericht Wien am 3. 11. 2005 das Konkursverfahren
eröffnet.
Über das Vermögen der Betriebs-Gesellschaft, AMIS Financial Consulting AG, wurde
vom Handelsgericht Wien am 8. 11. 2005 ebenfalls das Konkursverfahren eröffnet.
Laut Medienberichterstattung sind über 16.000 Anleger betroffen, viele davon in
Österreich.
Die unterzeichneten Abgeordneten richten daher an den Bundesminister für
Finanzen nachstehende
Anfrage:
1.Über welche Konzessionen verfügten die beiden AMIS-Firmen und seit wann?
2.Aufgrund welcher
Voraussetzungen wurden die Konzessionsvergaben
vorgenommen?
3.Wurden die beiden Firmen schon bei der Vergabe der entsprechenden
Konzessionen von einer staatlichen Behörde geprüft? Wenn
ja, mit welchem
Ergebnis?
4.Wurde auch die angegebene Geschäftstätigkeit samt angebotener
Finanzprodukte von einer staatlichen Behörde geprüft?
Wenn ja, mit welchem
Ergebnis?
5.Wurden auch die
für die beiden Firmen handelnden Personen von einer
staatlichen Behörde
überprüft? Wenn ja, mit welchem Ergebnis?
6.Wurde die Geschäftsabwicklung der beiden
Firmen - also die Entgegennahme
und Veranlagung von Kundengeldern - von
einer staatlichen Behörde
überprüft? Wenn ja, wie oft und mit welchen Ergebnis?
7.Wurden auch die von den AMIS-Firmen beauftragten Depotbanken in
Luxemburg von einer staatlichen Behörde überprüft? Wenn
ja, wann und mit
welchem Ergebnis?
Wenn nein, wurden zumindest entsprechende
Bankauskünfte über die Depotbanken
eingeholt und was sagten diese aus?
8.Wurde im Rahmen
der Aufsicht erörtert, dass eine durchgängige Kontrolle der
von den AMIS-Firmen
getätigten Geschäfte durch die Beauftragung
ausländischer Depotbanken nur erschwert möglich ist? Wenn ja, wie wurde
darauf reagiert?
9.Wurde von staatlichen Behörden
irgendeinmal in Erwägung gezogen, den
AMIS-Firmen aufzutragen, ihre Anlagegeschäfte über österreichische
Depotbanken abzuwickeln?
10.Welche Massnahmen
wurden von staatlichen Behörden gesetzt, als im März
2004 von der luxemburgischen Finanzaufsichtsbehörde (CSSF) eine Sperre
der AMIS-Kundendepots
verfügt wurde?
11.Wurden über diesen
Sachverhalt von staatlichen Behörden Warnhinweise an
AMIS-Vertriebspartner
und an AMIS-Kunden gegeben? Wenn ja, in welcher
Form und wann? Wenn nein, warum nicht?
12.
Weshalb wurde erst am 31. August 2005 die
Geschäftsaufsicht über die AMIS
Betriebsgesellschaft
verhängt, obwohl die Suspendierung der Kundendepots
in Luxemburg schon im März 2004 durch die CSSF erfolgte?
13.
Weshalb wurden von der zuständigen österreichischen
Behörde bis dato
keine konkreten
Auskünfte über die AMIS-Depots in Luxemburg erteilt?
14.
Wie beurteilen Sie die Zusammenarbeit der
österreichischen und der
luxemburgischen
Behörden in dieser Angelegenheit?
15.
Wie
beurteilen Sie das zögerliche Verhalten der zuständigen Behörde in
bezug auf das Anlegervertrauen in Österreich
und welche Konsequenzen
erwarten Sie in bezug auf allfällige Haftungen für die Republik Österreich
daraus?
16.
Welche
Konsequenzen ziehen Sie aus dem Verhalten der zuständigen
Behörde und welche Massnahmen werden Sie
setzen, um dadurch eventuell
entstandene Schäden bei AMIS-Kunden
wiedergutzumachen?
17.
Wie beurteilen Sie die Reputation des Finanzplatzes
Österreich im Lichte der
Vorgänge rund um die
AMIS-Firmen?