3634/J XXII. GP

Eingelangt am 16.11.2005
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfrage

der Abgeordneten DDr. Niederwieser und GenossInnen

an den Bundesminister für Finanzen

betreffend Überprüfung des Handelns der Finanzmarktaufsicht und des zuständigen

Bundesministerium in der Causa „AMIS"

Die AMIS Firmengruppe in 1040 Wien, Favoritenstrasse 16, befindet sich laut

Berichterstattung in den verschiedensten Medien in Schwierigkeiten.

Über das Vermögen der Holding-Gesellschaft, AMIS Asset Management Investment

Services AG, wurde vom Handelsgericht Wien am 3. 11. 2005 das Konkursverfahren

eröffnet.

Über das Vermögen der Betriebs-Gesellschaft, AMIS Financial Consulting AG, wurde

vom Handelsgericht Wien am 8. 11. 2005 ebenfalls das Konkursverfahren eröffnet.

Laut Medienberichterstattung sind über 16.000 Anleger betroffen, viele davon in

Österreich.

Die unterzeichneten Abgeordneten richten daher an den Bundesminister für

Finanzen nachstehende

Anfrage:

1.Über welche Konzessionen verfügten die beiden AMIS-Firmen und seit wann?

2.Aufgrund welcher Voraussetzungen wurden die Konzessionsvergaben
vorgenommen?

3.Wurden die beiden Firmen schon bei der Vergabe der entsprechenden

Konzessionen von einer staatlichen Behörde geprüft? Wenn ja, mit welchem
Ergebnis?

 


4.Wurde auch die angegebene Geschäftstätigkeit samt angebotener

Finanzprodukte von einer staatlichen Behörde geprüft? Wenn ja, mit welchem
Ergebnis?

5.Wurden auch die für die beiden Firmen handelnden Personen von einer
staatlichen Behörde überprüft? Wenn ja, mit welchem Ergebnis?

6.Wurde die Geschäftsabwicklung der beiden Firmen - also die Entgegennahme
und Veranlagung von Kundengeldern - von einer staatlichen Behörde
überprüft? Wenn ja, wie oft und mit welchen Ergebnis?

7.Wurden auch die von den AMIS-Firmen beauftragten Depotbanken in

Luxemburg von einer staatlichen Behörde überprüft? Wenn ja, wann und mit
welchem Ergebnis? Wenn nein, wurden zumindest entsprechende
Bankauskünfte über die Depotbanken eingeholt und was sagten diese aus?

8.Wurde im Rahmen der Aufsicht erörtert, dass eine durchgängige Kontrolle der
von den AMIS-Firmen getätigten Geschäfte durch die Beauftragung
ausländischer Depotbanken nur erschwert möglich ist? Wenn ja, wie wurde
darauf reagiert?

9.Wurde von staatlichen Behörden irgendeinmal in Erwägung gezogen, den
AMIS-Firmen aufzutragen, ihre Anlagegeschäfte über österreichische
Depotbanken abzuwickeln?

10.Welche Massnahmen wurden von staatlichen Behörden gesetzt, als im März
2004 von der luxemburgischen Finanzaufsichtsbehörde (CSSF) eine Sperre
der AMIS-Kundendepots verfügt wurde?

11.Wurden über diesen Sachverhalt von staatlichen Behörden Warnhinweise an
AMIS-Vertriebspartner und an AMIS-Kunden gegeben? Wenn ja, in welcher
Form und wann? Wenn nein, warum nicht?


12.   Weshalb wurde erst am 31. August 2005 die Geschäftsaufsicht über die AMIS
Betriebsgesellschaft verhängt, obwohl die Suspendierung der Kundendepots
in Luxemburg schon im März 2004 durch die CSSF erfolgte?

13.   Weshalb wurden von der zuständigen österreichischen Behörde bis dato
keine konkreten Auskünfte über die AMIS-Depots in Luxemburg erteilt?

14.   Wie beurteilen Sie die Zusammenarbeit der österreichischen und der
luxemburgischen Behörden in dieser Angelegenheit?

15.   Wie beurteilen Sie das zögerliche Verhalten der zuständigen Behörde in
bezug auf das Anlegervertrauen in Österreich und welche Konsequenzen
erwarten Sie in bezug auf allfällige Haftungen für die Republik Österreich
daraus?

16.   Welche Konsequenzen ziehen Sie aus dem Verhalten der zuständigen
Behörde und welche Massnahmen werden Sie setzen, um dadurch eventuell
entstandene Schäden bei AMIS-Kunden wiedergutzumachen?

17.   Wie beurteilen Sie die Reputation des Finanzplatzes Österreich im Lichte der
Vorgänge rund um die AMIS-Firmen?