3639/J XXII. GP
Eingelangt am 22.11.2005
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Anfrage
der Abgeordneten
Mag. Johann Maier
und GenossInnen
an die
Bundesministerin für Gesundheit und Frauen
betreffend
„Hexavac-Impfstoff für Babys bzw. Kleinkinder“
Der Sechsfachimpfstoff „Hexavac
(Kombinationspräparat) bietet möglicherweise keinen umfassenden Schutz. Er
wurde deshalb am 19.09.2005 vom Markt genommen und Sanofi Pasteur MSD GmbH
aufgefordert, die nicht verimpften Dosen von Hexavac vom Markt zunehmen.
„Wie das deutscheBundesamt für Sera
und Impfstoffe (Paul-Ehrlich-Institut) in Langen mitteilte, hat die europäische
Arzneimittelbehörde EMEA in London empfohlen, die Zulassung für den
Kombinationsimpfstoff ruhen zu lassen. Es handele sich um eine reine
Vorsichtsmaßnahme, da es Hinweise auf einen zu geringen Langzeitschutz gegen
Hepatitis B gebe, eine schwere Form der infektiösen Leberentzündung. Es gebe
aber keinerlei Sicherheitsbedenken gegen das Mittel, das seit dem Jahr 2000 bei
der Impfung von Säuglingen und
Kleinkindern eingesetzt wird…
…Gegen fünf anderen Krankheiten - Diphtherie, Tetanus,
Kinderlähmung, Keuchhusten und Haemophilus influenzae Typ b - sind die Kinder durch die Impfung den Angaben
zufolge ausreichend bis ins Erwachsenenalter
geschützt. Auch der Kurzzeitschutz gegen Hepatitis B und die anderen
Krankheiten sei nicht beeinträchtigt.“
(RP Online vom 20.09.2005)
Obwohl die EMEA keine
Sicherheitsbedenken geäußert hat, sind in der Vergangenheit auch immer wieder
Fälle von unerwünschten – teilweise schweren – Nebenwirkungen bei Babys bekannt
geworden.
Die unterzeichneten Abgeordneten richten daher an die Bundesministerin für Gesundheit und Frauen nachstehende
Anfrage: