3646/J XXII. GP

Eingelangt am 25.11.2005
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfrage

der Abgeordneten Maga Christine Lapp

und Genossinnen und Genossen

an die Bundesministerin für soziale Sicherheit, Generationen und Konsumentenschutz

betreffend Bestellung des/der Behindertenanwaltes/anwältin

"Gemäß § 13 b Bundesbehindertengesetz (BGBl. I Nr. 82/2005), der mit 1. Jänner 2006 in
Kraft tritt, hat der Bundesminister/die Bundesministerin für soziale Sicherheit, Generationen
und Konsumentenschutz einen Anwalt/eine Anwältin für Gleichbehandlungsfragen für
Menschen mit Behinderungen (Behindertenanwalt/Behindertenanwältin) zu bestellen.“

Nach eigenen Aussagen des ehemaligen Sozialministers Mag. Herbert Haupt wird dieser der
kommende Behindertenanwalt: „Es war immer schon mein Wunsch Behindertenanwalt oder
Volksanwalt zu werden“, so Haupt in einem APA-Interview vom 29. September 2005. Auch
scheinen die Voraussetzungen, die für die Bewerbung nötig sind, auf die Person des Ex-
Ministers „maßgeschneidert“ zu sein. Seien es nun das abgeschlossene Studium oder
vergleichbare Kenntnisse, bzw. die umfassenden Kenntnisse und Erfahrungen auf den
Gebieten der Belange von Menschen mit Behinderungen, des Gleichbehandlungsrechts, des
Arbeits- und Sozialrechts, oder z. B. die Kenntnisse der Öffentlichen Verwaltung, Führungs-
und Managementerfahrung, sowie die Reisebereitschaft und internationale Erfahrung.

Doch selbst, wenn man den Satz „Bei gleicher sonstiger Eignung ist einem Bewerber/einer
Bewerberin mit Behinderung bei der Bestellung der Vorzug zu geben“ in Rechnung stellt,
kommt man eigentlich auch recht schnell wieder auf den ehemaligen Sozialminister, der ja
über sich selbst sagt: „Ein Mann mit meinem Lebenslauf wäre für den Behindertenanwalt
prädestiniert“... „Ich weiß wohl am besten, was alles schief läuft im

Behindertenbereich“(zitiert nach APA 29.09.2005). Das sagt der ehemalige Minister, der in
diesem Bereich Verantwortung hatte und diese nicht im Interesse behinderter Menschen
ausgeübt hat (siehe Ambulanzgebühren und Unfallrentenbesteuerung).
Nach all den oben genannten Punkten erscheint es nahezu ausgemacht, dass der ehemalige
Sozialminister Haupt Behindertenanwalt/anwältin wird. Bleibt die Frage offen, ob andere
BewerberInnen überhaupt eine Chance bekommen.

Aus diesem Grund richten daher die unterzeichneten Abgeordneten an das oben genannte
Mitglied der Bundesregierung nachstehende

 

Anfrage

1)  Wer übernimmt die Auswahl der KandidatInnen zum Behindertenanwalt/anwältin?

2)             Wie viele Personen sind an der Entscheidungsfindung beteiligt?

3)             Wie läuft das Auswahlverfahren?

4)             Gibt es ein Hearing im Auswahlverfahren oder wird anhand der abgegebenen Unterlagen
entschieden?

5)             Entscheiden Sie über die Bestellung des Behindertenanwaltes allein?

6)             Bis wann ist mit einer Entscheidung zu rechnen?


7)        Was bedeuten „vergleichbare Kenntnisse“ im Vergleich mit einem abgeschlossenen
Universitätsstudium, wie das in der Ausschreibung formuliert wurden?

8)                 Mit welchem abgeschlossenen Studium wäre ein/e zukünftige/r Behindertenanwalt/anwältin am
besten qualifiziert?

9)        Was bedeutet die erwartete "Reisebereitschaft" im Ausschreibungstext? Soll der zukünftige
Behindertenanwalt auch außerhalb von Österreich tätig sein?

10)           Werden Sie den ehemaligen Sozialminister Mag. Herbert Haupt als Behindertenanwalt bestellen,
sofern er sich bewirbt (wovon nach seinen eigenen Aussagen ja auszugehen ist) oder haben andere
KandidatInnen ebenfalls Chancen?

11)           Hat sich Ex-Minister Mag. Herbert Haupt für Sie durch die Einrichtung einer Männerstelle im
Ministerium als Experte in Gleichbehandlungsfragen qualifiziert?