3646/J XXII. GP
Eingelangt am 25.11.2005
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind
möglich.
Anfrage
der Abgeordneten Maga Christine Lapp
und Genossinnen und Genossen
an die Bundesministerin für soziale Sicherheit, Generationen und Konsumentenschutz
betreffend Bestellung des/der Behindertenanwaltes/anwältin
"Gemäß
§ 13 b Bundesbehindertengesetz (BGBl. I Nr. 82/2005), der mit 1. Jänner 2006 in
Kraft tritt, hat der Bundesminister/die
Bundesministerin für soziale Sicherheit, Generationen
und Konsumentenschutz einen Anwalt/eine Anwältin für
Gleichbehandlungsfragen für
Menschen mit Behinderungen (Behindertenanwalt/Behindertenanwältin) zu
bestellen.“
Nach eigenen Aussagen des ehemaligen Sozialministers
Mag. Herbert Haupt wird dieser der
kommende Behindertenanwalt: „Es war immer schon mein Wunsch Behindertenanwalt
oder
Volksanwalt zu werden“, so Haupt in einem APA-Interview vom 29. September 2005.
Auch
scheinen die
Voraussetzungen, die für die Bewerbung nötig sind, auf die Person des Ex-
Ministers „maßgeschneidert“ zu sein. Seien es nun das abgeschlossene Studium
oder
vergleichbare Kenntnisse, bzw. die umfassenden Kenntnisse und Erfahrungen auf
den
Gebieten der Belange von Menschen mit
Behinderungen, des Gleichbehandlungsrechts, des
Arbeits- und Sozialrechts, oder z. B. die Kenntnisse der Öffentlichen
Verwaltung, Führungs-
und Managementerfahrung, sowie die Reisebereitschaft und internationale
Erfahrung.
Doch selbst, wenn man den Satz „Bei gleicher sonstiger
Eignung ist einem Bewerber/einer
Bewerberin mit Behinderung bei der Bestellung der Vorzug zu geben“ in Rechnung
stellt,
kommt man eigentlich auch recht schnell wieder auf den ehemaligen
Sozialminister, der ja
über sich selbst
sagt: „Ein Mann mit meinem Lebenslauf wäre für den Behindertenanwalt
prädestiniert“... „Ich weiß wohl am besten,
was alles schief läuft im
Behindertenbereich“(zitiert
nach APA 29.09.2005). Das sagt der ehemalige Minister, der in
diesem Bereich Verantwortung hatte und diese nicht im Interesse behinderter
Menschen
ausgeübt hat (siehe Ambulanzgebühren und Unfallrentenbesteuerung).
Nach all den oben genannten Punkten erscheint es nahezu ausgemacht, dass der
ehemalige
Sozialminister Haupt Behindertenanwalt/anwältin wird. Bleibt die Frage offen,
ob andere
BewerberInnen überhaupt eine Chance bekommen.
Aus diesem Grund richten daher die unterzeichneten
Abgeordneten an das oben genannte
Mitglied
der Bundesregierung nachstehende
Anfrage
1)
Wer übernimmt die Auswahl der KandidatInnen zum
Behindertenanwalt/anwältin?
2)
Wie viele Personen sind an der Entscheidungsfindung
beteiligt?
3)
Wie läuft das Auswahlverfahren?
4)
Gibt es ein Hearing im Auswahlverfahren oder wird anhand
der abgegebenen Unterlagen
entschieden?
5)
Entscheiden Sie über die Bestellung des Behindertenanwaltes
allein?
6)
Bis wann ist mit einer Entscheidung zu rechnen?
7)
Was bedeuten „vergleichbare Kenntnisse“ im Vergleich mit
einem abgeschlossenen
Universitätsstudium,
wie das in der Ausschreibung formuliert wurden?
8)
Mit welchem abgeschlossenen Studium wäre ein/e
zukünftige/r Behindertenanwalt/anwältin am
besten qualifiziert?
9)
Was bedeutet die erwartete "Reisebereitschaft"
im Ausschreibungstext? Soll der zukünftige
Behindertenanwalt auch außerhalb von Österreich tätig sein?
10)
Werden
Sie den ehemaligen Sozialminister Mag. Herbert Haupt als Behindertenanwalt
bestellen,
sofern er sich bewirbt (wovon nach seinen
eigenen Aussagen ja auszugehen ist) oder haben andere
KandidatInnen ebenfalls Chancen?
11)
Hat sich Ex-Minister Mag. Herbert Haupt für Sie durch
die Einrichtung einer Männerstelle im
Ministerium als Experte in Gleichbehandlungsfragen qualifiziert?