3647/J XXII. GP

Eingelangt am 30.11.2005
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ANFRAGE

 

 

der Abgeordneten Anton Gaál, Rudolf Parnigoni

und GenossInnen

an die Bundesministerin für Inneres

betreffend unfassbare „Liberalisierung“ für den Erhalt von Sturmgewehren durch private Personen

 

In der Zeitschrift „Nachrichten IWÖ“, Folge 33,  Nr.3/05 – der „Interessengemeinschaft Liberales Waffenrecht In Österreich“ – ist auf den Seiten 2,3 und 15 folgendes lesbar:

 

 

 

 

 

Es ist den unterzeichneten Abgeordneten entgangen, welche Veränderungen stattfanden, die zu der von der „Interessengemeinschaft Liberales Waffenrecht in Österreich (IWÖ)“ hoch gelobten Liberalisierung, insbesondere bei Sturmgewehren für den Zivilmarkt, führten.

 

 

Die unterzeichneten Abgeordneten richten daher an die Bundesministerin für Inneres

nachstehende

 

 

Anfrage:

 

 

1.       Welche halbautomatischen Langwaffen werden als Kriegsmaterial eingestuft?

 

2.       Welche halbautomatischen Langwaffen werden nicht als Kriegsmaterial eingestuft?

 

3.       Wie viele Anträge auf Ausnahmegenehmigungen wurden für halbautomatische Langwaffen, die als Kriegsmaterial eingestuft sind, jeweils in den Jahren 1999, 2000, 2001, 2002, 2003, 2004 und 2005 gestellt?

4.       Die „IWÖ“ schreibt in dem vorangegangenen Artikel, dass es Bestrebungen gegeben hat, im Bereich des Waffenrechtes – im Zusammenhang mit halbautomatischen Schusswaffen – Änderungen bewirken zu wollen.
a.)      Welche Änderungen wurden seitens der „IWÖ“ gewünscht?

          b.)     Inwieweit wurde den Bestrebungen der „IWÖ“ entsprochen?

 

5.       Wie oft kam es zu regelmäßigen Gesprächen im Bundesministerium für Inneres mit Vertretern des „IWÖ“?

 

6.       Wie kann es im Zusammenhang mit der an sich vorgesehenen restriktiven Vorgangsweise, in Bezug auf Kriegsmaterial ähnliche Waffen, ein „offenes Klima“ geben?

 

7.       Welche ExpertInnen haben im Bundesministerium für Inneres – im Rahmen des beschriebenen „offenen Klimas“ - privaten Interessenten das „OA15“ (Oberland Arms), das Steyer „AUG-Z“ und andere bisher als Kriegsmaterial eingestufte Sturmgewehre für den Zivilmarkt in Österreich frei gegeben?

          a.)      Auf welcher Rechtsgrundlage erfolgten diese Beurteilungen, die eine Abweichung der bisherigen Verwaltungpraxis darstellen?

          b.)     Wurden früher – also vor dem „offenen Klima“ – Anträge auf Freigabe des OA 15 und des AUG-Z negativ bescheidet?
aa.)    Wenn ja, wann und wie viele und auf welcher Rechtsgrundlage?

                   ab.)   Wie viele OA 15, AUG-Z und andere abgeänderte Sturmgewehre befinden sich in österreichischem Privatbesitz?

                   ac.)    Wodurch unterscheidet sich das als Kriegsmaterial eingestufte, vollautomatische Sturmgewehr von dem als zivil eingestuften halbautomatischen Sturmgewehr?

                   ad.)   Mit welchem Aufwand sind die durchgeführten Änderungen rückgängig zu machen?

 

8.       Wer war für den „Klimawandel“ in Ihrem Ministerium verantwortlich?

          a.)      Wann war der Zeitpunkt für diesen Klimawandel?

          b.)     Warum wurde dieser Klimawandel von wem verordnet?

          c.)      Was waren die Auswirkungen dieses Klimawandels?

 

9.       Wie viele Anträge auf Eintragung von halbautomatischen Langwaffen in den Waffenpass / die Waffenbesitzkarte sind in Ihrem Ministerium eingegangen?
a.)      Wie viele Anträge wurden vor dem „Klimawechsel“ eingebracht?
b.)     Wie viele Anträge wurden vor dem „Klimawechsel“ negativ bescheidet?
c.)      Auf welcher Rechtslage beruht die Ablehnung der damaligen Anträge?

 

                   d.)     Wie viele Anträge wurden wann positiv behandelt?
e.)      Hat sich seither die Rechtslage verändert?
          ea.)    Wenn ja, wie?

          f.)      Hat sich die Erlasslage geändert?
          fa.)    Wenn ja, wann und wie?

          g.)      Welche (Waffen-)ExpertInnen / Amtssachverständigen waren vor dem „Klimawandel“ für die Bearbeitung verantwortlich?

          h.)      Welche (Waffen-)ExpertInnen / Amtssachverständigen sind seit dem „Klimawandel“ für die Bearbeitung verantwortlich?

 

10.     Wie viele Anträge auf halbautomatische Langwaffen auf den Waffenpass / die Waffenbesitzkarte sind seit dem „Klimawandel“ („offenes Klima“) wann gestellt worden?

          a.)      Wie viele Anträge wurden positiv behandelt?
b.)     Wie viele Anträge wurden negativ behandelt?

 

11.     Im Artikel der „IWÖ“ heißt es, dass zur Belebung der Schiesssport-Szene mit halbautomatischen Langwaffen weitere Halbautomaten „freigegeben“ werden sollen.
Welche weiteren Halbautomaten wollen Sie „freigeben“?

          a.)      Liegen solche Anträge auf „Freigabe“ bereits vor?

                            aa.)                  Wenn ja, wie viele und welche?

 

12.     Haben Sie den Klon des amerikanischen AR-15/M16 Karabiners bereits für den Waffenhandel freigeben?

 

13.     Haben Sie die Oberland Arms 15 für den Waffenhandel bereits freigegeben?

 

14.     Haben Sie die Zivilversion der Standardwaffe des Österreichsichen Bundesheeres (AUG-Z) bereits für den Waffenhandel freigegeben?

 

15.     Haben Sie auch das - von der „IWÖ“ als „Mercedes“ unter den Sturmgewehren bezeichnete – „Schweizer Stgw 90 in einer Zivilversion“ für den Waffenhandel freigeben?

          a.)      Wenn ja, wann und warum?

 

16.     „Erfreulicherweise ist der neue Amtssachverständige des Bundesministeriums für Inneres ein Mann des Fachs, der für diese Wünsche auch Verständnis entgegen brachte. So kam es, dass eine spezielle „Österreich-Version“, das SG 550 Zivil Match Kempf Austria geschaffen wurde. Das Gewehr unterscheidet sich zwar in Details von der schweizer und auch von der deutschen Version, für den Schützen ergeben sich aber dadurch keine Einschränkungen, für die meisten sind die Abänderungen wohl nicht einmal erkennbar.“

          Warum, wenn nicht einmal die meisten die Abänderungen erkennen, kam es auf einmal durch den „Klimawandel“ - und den neuen Sachverständigen - zur Zulassung dieser halbautomatischen Langwaffe?

 

17.     Auch wenn es vielleicht nicht politisch korrekt ist, der persönliche Liebling des Autors unter den getesteten SG 550 war die „Kommandoversion“ mit 240 mm Lauflänge, was bei eingeklapptem Schaft eine Gesamtlänge von 715 mm ergibt. Natürlich leidet etwas die Präzision durch den kurzen Lauf und ist nicht ganz so einfach gute Trefferbilder mit dieser Kurzversion zu produzieren, der Spaß beim Schießen, besonders beim Verschießen eines großen Magazins ist unübertroffen. Oder sagen wir es vielmehr so: Mit legalen Mitteln kann der Spaß nicht übertroffen werden….“

          Um welche illegalen Vorgänge handelt es sich in diesem Zusammenhang?
a.)      Haben Sie in diesem Zusammenhang schon Untersuchungen eingeleitet?
          aa.)    Wenn ja, mit welchem Ausgang?

                   ab.)   Wenn nein, warum nicht?

 

18.     Das „IWÖ“-Magazin verrät, dass für Personen ohne Platz auf ihrer Waffenbesitzkarte, vielleicht irgendwann das SG 550 in einer Repetierversion als Waffe der Kategorie C zu erweben sein wird.

          Teilen Sie diese Auffassung?
a.)      Wann ja, wann wird es zu dieser Zulassung kommen?