3648/J XXII. GP

Eingelangt am 30.11.2005
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ANFRAGE

 

 

der Abgeordneten Anton Gaál, Rudolf Parnigoni

und GenossInnen

an den Bundesminister für Landesverteidigung

betreffend unfassbare „Liberalisierung“ für den Erhalt von Sturmgewehren durch private Personen

 

In der Zeitschrift „Nachrichten IWÖ“, Folge 33,  Nr.3/05 – der „Interessengemeinschaft Liberales Waffenrecht In Österreich“ – ist auf den Seiten 2,3 und 15 folgendes lesbar:

 

 

 

 

 

 

 

 

Es ist den unterzeichneten Abgeordneten entgangen, welche Veränderungen stattfanden, die zu der von der „Interessengemeinschaft Liberales Waffenrecht in Österreich (IWÖ)“ hoch gelobten Liberalisierung, insbesondere bei Sturmgewehren für den Zivilmarkt, führten.

 

 

Die unterzeichneten Abgeordneten richten daher an den Bundesminister für Landesverteidigung

nachstehende

 

 

Anfrage:

 

1.       Kam es auch zu Gesprächen im Bundesministerium für Landesverteidigung mit Vertretern der „IWÖ“?

 

2.       Gibt es im Zusammenhang mit der an sich vorgesehenen restriktiven Vorgangsweise, in Bezug auf Kriegsmaterial ähnliche Waffen, ein „offenes Klima“ im Bundesministerium für Landesverteidigung?

3.       Die „IWÖ“ schreibt in dem vorangegangenen Artikel, dass es Bestrebungen gegeben hat, im Bereich des Waffenrechtes – im Zusammenhang mit halbautomatischen Schusswaffen – Änderungen bewirken zu wollen.
a.)      Welche Änderungen wurden seitens der „IWÖ“ gewünscht?

          b.)     Inwieweit wurde den Bestrebungen der „IWÖ“ entsprochen?

 

4.       Welche ExpertInnen waren im Bundesministerium für Landesverteidigung beteiligt, privaten Interessenten das „OA15“ (Oberland Arms), das Steyer „AUG-Z“ und andere bisher als Kriegsmaterial eingestufte Sturmgewehre für den Zivilmarkt in Österreich frei zu geben?

          a.)      Auf welcher Rechtsgrundlage erfolgten diese Beurteilungen, die eine Abweichung der bisherigen Verwaltungpraxis darstellen?

          b.)     Wurden früher – also vor dem „offenen Klima“ – Anträge auf Freigabe des OA 15 und des AUG-Z negativ bescheidet?
aa.)    Wenn ja, wann und wie viele und auf welcher Rechtsgrundlage?

                   ab.)   Wie viele OA 15, AUG-Z und andere abgeänderte Sturmgewehre befinden sich in österreichischem Privatbesitz?

                   ac.)    Wodurch unterscheidet sich das als Kriegsmaterial eingestufte, vollautomatische Sturmgewehr von dem als zivil eingestuften halbautomatischen Sturmgewehr?

                   ad.)   Mit welchem Aufwand sind die durchgeführten Änderungen rückgängig zu machen?

 

5.       Im Artikel der „IWÖ“ heißt es, dass zur Belebung der Schiesssport-Szene mit halbautomatischen Langwaffen weitere Halbautomaten „freigegeben“ werden sollen.
Unterstützen Sie diese Forderungen der „IWÖ“?

          a.)      Wenn ja, welche weiteren Halbautomaten wollen Sie „freigeben“?