3650/J XXII. GP

Eingelangt am 30.11.2005
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ANFRAGE

 

 

des Abgeordneten Grünewald, Freundinnen und Freunde

 

an die Bundesministerin für Bildung, Wissenschaft & Kultur

 

betreffend „Vertrag zur Stärkung der Universitäten“

 

 

Am 8.11.2005 hat die Bundesregierung gemeinsam mit der Rektorenkonferenz die sogenannte „Universitätsmilliarde“ präsentiert. Den Medien war zu entnehmen, dass es zwischen der Bundesregierung und der Österreichischen Rektorenkonferenz zu einem „Vertrag zur Stärkung der Universitäten“ gekommen ist. Darin ist u.a. die Erhöhung des Universitätsbudgets ab dem Jahr 2007 vereinbart worden.

 

 

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

 

 

ANFRAGE:

 

 

1.)    Wie ist der genaue Wortlaut des „Vertrages zur Stärkung der Universitäten“?

 

2.)    Von wem wurde dieser Vertrag unterfertigt?

 

3.)    Stimmt es, dass Finanzminister Grasser diesen Vertrag nicht unterfertigt hat? Wenn ja, warum nicht?

 

4.)    Gibt es Nebenabsprachen zu diesem Vertrag? Wenn ja, wie lautet der Wortlaut dieser Nebenabsprachen?

 

5.)    Ist es richtig, dass mit diesem Vertrag den Universitäten die Bezugserhöhungen für die öffentlich Bediensteten zur Verfügung gestellt werden? Wenn ja, ab welchem Jahr wird diese Summe zur Verfügung gestellt?

 

6.)    Werden in diesem Vertrag auch Mittel für Bezugserhöhungen für von den Universitäten ab dem 1. Januar 2004 auf privatrechtlicher Basis angestellte Bedienstete abgegolten? Wenn nein, warum nicht?

 

7.)    Wird in diesem Vertrag auch die Situation der so genannten „externen LektorInnen“ angesprochen? Wenn ja, in welcher Art ist beabsichtigt in deren rechtliche Einbindung in die Universitäten einzugreifen?

 

8.)    Werden in diesem Vertrag auch haftungsrechtliche Fragen angesprochen? Wenn ja, inwieweit sollen solche Fragen im UG 2002 abgeändert werden?