3653/J XXII. GP
Eingelangt am
30.11.2005
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Anfrage
der Abgeordneten Franz Riepl und GenossInnen
an die Bundesministerin für Soziale Sicherheit und Generationen Ursula Haubner
betreffend die unterschiedlichen Beitragssätze von Arbeitern und Angestellten zur
Krankenversicherung
Seit Jahren wird von der SPÖ und den
Gewerkschaften eine vollständige Angleichung der
Rechte von Arbeitern und Angestellten gefordert. Einige Schritte in Richtung
einer solchen
Angleichung wurden
bereits umgesetzt. Eine volle Angleichung und einheitliche Regelung für
alle Arbeitsverhältnisse lässt noch auf sich warten.
Ein Beispiel dafür sind die für
Arbeiter und Angestellte immer noch unterschiedlichen
Beitragssätze zur
Krankenversicherung. Bei einem insgesamt gleich hohen Beitragssatz von
7,5%, unterscheiden sich die Arbeitnehmerbeiträge
um 0,2 Prozentpunkte. Angestellte
leisten einen Beitrag von 3,75% zur
Krankenversicherung, Arbeiter dagegen einen Beitrag
von 3,95 %.
Diese unterschiedliche
Beitragsleistung widerspricht dem Prinzip einer solidarischen
Finanzierung der Gesundheitsversorgung, in der grundsätzlich vorgesehen
ist, dass
Gesunde
für Kranke und Berufsgruppen mit höherem Gesundheitsrisiko für solche mit
geringem Risiko ihre
Beiträge leisten.
In diesem
Zusammenhang stellen die unterzeichnenden Abgeordneten an die
Bundesministerin
für Soziale Sicherheit und Generationen nachstehende
Anfrage
1) Aus
welchem Grund zahlen ArbeiterInnen nach wie vor höhere Beiträge für ihre
Krankenversicherung als Angestellte ?
2)
Beabsichtigen Sie diese Ungleichheit zu beseitigen ?
2a) Wenn
ja, - wann ?
2b) Wenn
nein, - warum nicht ?