3655/J XXII. GP
Eingelangt am
05.12.2005
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind
möglich.
Anfrage
des Abgeordneten Mag. Maier und GenossInnen
an den Bundesminister für Finanzen
betreffend elektronische Dienstausweise und Datenschutz
Nach
der 2. Dienstrechtsnovelle 2005 (1190d.B.) wird § 60 BDG einen neuen Absatz 2a
erhalten, der normiert, dass alle Bundesbediensteten elektronische
Dienstausweise
erhalten sollen, die so beschaffen sein
müssen, dass sie mit einer Bürgerkartenfunktion im
Sinne des § 2 Z 10 des E-Gouvernment-Gesetzes ausgestattet werden
können. Die
Umsetzung dieses Vorhabens ist in den einzelnen Ressorts sehr unterschiedlich.
Im Finanzressort ist bereits zumindest eine Dienststelle (Zollamt Wien) mit
elektronischen
Dienstkarten ausgestattet worden. Außerdem wurde vom Finanzressort ein
Verordnungsentwurf zur Begutachtung versendet, demzufolge alle Bediensteten des
Ressorts demnächst mit elektronischen Dienstausweisen ausgestattet werden
sollen, die
eine Bürgerkartenfunktion und ein Zertifikat im Sinne des Signaturgesetzes
enthalten
werden. Dem Vernehmen nach soll die Firma
A-Trust Gesellschaft für Sicherheitssysteme
im elektronischen Datenverkehr GmbH mit der Herstellung der ca. 14.000
elektronischen
Dienstausweise und deren Ausstattung mit der Bürgerkartenfunktion (einem qualifizierten
Signaturzertifikat, einem Geheimhaltungszertifikat und der Personenbindung)
beauftragt
worden sein. Laut den Erl. Bemerkungen betragen die Mehrkosten pro
Dienstausweis
durch die Möglichkeit der Bürgerkartenfunktion 3 bis 4 € pro Karte. Offenkundig
sind in
diesem Betrag die Zertifizierungskosten (Zertifikatserstellung und jährliche
Gebühr) nicht
enthalten. Auch diese Kosten sollen dem Vernehmen nach - zumindest im
Finanzressort -
für
alle Bediensteten, also auch für jene, die nicht approbationsbefugt sind, vom
Dienstgeber getragen werden. Im
Zusammenhang mit der Beauftragung der Firma A-Trust
durch das Bundesministerium für Finanzen entsteht der Eindruck, dass
dieser Firma eine
Monopolstellung für die Erstellung von Amtszertifikaten verschafft werden soll.
Außerdem
soll es bei der Überlassung von personenbezogenen Daten der ca. 14.000
Ressortbediensteten des BMF zu Verletzungen des Datenschutzgesetzes 2000 und
des
Signaturgesetzes gekommen sein.
Aus diesem Anlass stellen die unterfertigten
Abgeordneten an den Bundesminister für
Finanzen folgende
Anfrage:
1.
Trifft
es zu, dass die Firma A-Trust Gesellschaft für Sicherheitssysteme im
elektronischen Datenverkehr GmbH mit der Herstellung von elektronischen
Dienstausweisen für die ca. 14.000
Ressortbediensten Ihres Ressorts beauftragt
worden ist oder dass eine derartige Beauftragung beabsichtigt ist?
2.
Trifft es weiters zu, dass die genannte Firma als
Zertifizierungsdiensteanbeiter mit
der Erstellung von
qualifizierten Signaturzertifikaten und
Geheimhaltungszertifikaten mit Personenbindung für die Ressortbediensteten
beauftragt worden ist oder dass eine derartige Beauftragung beabsichtigt ist?
3.
Falls
ja: wie hoch ist das Auftragsvolumen?
4.
Wurde
dieser Auftrag ausgeschrieben?
5.
Falls ja: Wer ist aus einer derartigen (EU-weiten?)
Ausschreibung als Bestbieter
hervorgegangen?
6.
Falls
nein: warum wurde dieser Auftrag nicht ausgeschrieben?
7.
Wie
hoch sind die Kosten eines elektronischen Dienstausweises?
8.
Wie hoch sind die einmaligen und die jährlich
anfallenden Zertifizierungskosten?
9.
Worin
liegt Ihrer Aufassung nach das dienstliche Erfordernis, allen
Ressortbediensteten - allenfalls auch gegen
deren Willen - eine Bürgerkarte auf
Kosten des Steuerzahlers zur Verfügung zu stellen?
10.
Wurde
bzw. wird vor Übermittlung der personenbezogenen Daten der
Ressortbediensteten an den
Zertifizierungsdiensteanbieter die gemäß § 1 Abs. 1
DSG 2000 erforderliche Zustimmung der Betroffenen eingeholt?
11. Falls nein, weshalb nicht?
12.
Wer hat die Ausstellung der Zertifikate beim
Zertifizierungsdiensteanbieter
beantragt bzw. wird
diese beantragen?
13.
Für den Fall, dass das BMF als Dienstgeber die
Zertifikate für die Dienstnehmer
beantragt hat oder beantragen wird: Wurde bzw. wird vor der Antragstellung
die
hiefür erforderliche
Zustimmung jeder/jedes Betroffenen gemäß Art. 8 der EU-
SignaturRL, § 22 Abs. 1 SigG und § 11
Signaturverordnung eingeholt?
Wenn nein, warum nicht?
14.
Wird vor Erstellung eines qualifizierten Zertifikates
(mit Personenbindung) die
gemäß § 11 Signaturverordnung erforderliche eigenhändige Unterschrift des
Zertifikatswerbers
eingeholt?
Wenn nein, warum nicht?
15. Ist jeder der bereits beim Zollamt Wien
ausgegebenen bzw. in Zukunft bei allen
anderen Dienststellen auszugebenden elektronischen Dienstausweise - auch
gegen den Willen der/des Bediensteten - mit
einer Bürgerkartenfunktion und mit
den entsprechenden Zertifikaten ausgestattet?
Wenn nein, wie viele sind damit ausgestattet?
16.
Falls ja: Welche Rechtsgrundlage ermächtigt Sie Ihrer
Auffassung nach zu diesem
Eingriff in die
Privatautonomie der Bediensteten des BMF?
17.
§ 9 SigG sieht vor, dass jeder Signator ein für seine
Person ausgestelltes Zertifikat
jederzeit widerrufen
kann. Angenommen, eine Vielzahl von Ressortbediensteten
macht von diesem Recht Gebrauch: wie würden Sie die für
den Steuerzahler
entstandenen Kosten
für die nutzlos gewordenen Zertifikate rechtfertigen?
18. Eine
elektronische Signierung von amtlichen Erledigungen mit einem Amtszertifikat
darf nur durch approbationsbefugte Bedienstete erfolgen. Wie rechtfertigen Sie
die
den Steuerzahlern
entstandenen/entstehenden Kosten für die Erstellung von
Zertifikaten auch für jene Bediensteten, die nicht approbationsbefugt sind?
19. Wie hoch sind die (geschätzten) Kosten für
a)
die ressortweite Austattung der Amtsgebäude mit
Zutrittskontrollsystemen
und Kartenlesegeräten an den Innentüren
b)
die
ressortweite Ausstattung der Pcs mit Kartenlesegeräten
c)
die
betriebsnotwendige Software?
20. Welche Vorteile erwachsen Ihnen bzw.
dem/der SteuerzahlerIn aus dieser
Investition? Wurden Alternativszenarien
geprüft, die den angestrebten Nutzen
kostengünstiger hätten entstehen lassen (beispielsweise Karte + Code, jedoch
ohne Zertifikat und Bürgerkartenfunktion)?
Wenn ja, zu welchen Egebnissen kamen diese Überprüfungen?