3656/J XXII. GP

Eingelangt am 06.12.2005
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfrage

der Abgeordneten: Gradwohl, Wimmer, DI Kummerer, Dr. Rada,
und GenossenInnen

an den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft betreffend
Ergebnisse der Verhandlungen zur Zuckermarktordnung.

Am 25. November 2005 berichteten die Medien sowie Ihr Ressort über den Abschluss der
Verhandlungen zur Reform der Zuckermarktordnung. Der österreichische Nationalrat hat in seiner 103.
Sitzung der XXII GP einen unselbstständigen Entschließungsantrag (251/UEA) eingebracht, der die
zuständigen Regierungsmitglieder ersucht, entsprechend den Punkten der Entschließung zu verhandeln.

Nach dem Abschluss der Verhandlungen und dem Vorliegen des Ergebnisses erhebt sich nun die Frage,
in welchem Umfang den Anforderungen der Vier - Parteien -. Entschließung entsprochen wurde, bzw.
durch welche Maßnahmen sie als Ressortzuständiger Minister mit Ihren RegierungskollegenInnen die
Anforderungen der Entschließung 251/UEA nationalstaatlich umsetzen werden.

Die unterzeichneten Abgeordneten richten daher an den Bundesminister für Land- und
Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft nachstehende

Anfrage:

1.   Welche Punkte der Entschließung 251/UEA sind im Detail durch das Verhandlungsergebnis des
Landwirtschaftsrates umgesetzt, bzw. wodurch war die Umsetzung einzelner Punkte nicht
möglich? Es wird ersucht, zu den einzelnen Punkten Stellung zu nehmen:

1.a. Festhalten an einer mengenregulierten Zuckerproduktion in der EU mit Hilfe von

Produktionsquoten unter Zugrundelegung der sozialen und ökologischen Grundsätze - wie im
EP beschlossen.

1.b. Umsetzung des Abbaus von EU-Zuckerexporten mit Erstattungen - wie im WTO-

Rahmenabkommen vorgesehen. Dabei sind die nicht-handelsbezogenen Aspekte (non - trade
concerns) angemessen zu berücksichtigen. Ebenso müssen auch die anderen WTO-Länder
bereit sein, alle Exportförderungsformen gleichen Regeln zu unterwerfen.

1.c. Um die aus dem WTO - Panel (C-Zucker, Anrechnung des AKP - Reexportes unter WTO-
Reduktionsverpflichtungen) drohenden Marktanteilsverluste teilweise zu kompensieren sollen
durch die Entwicklung alternativer Verwendungszwecke insbesondere durch den Einsatz von
Biokraftstoffen (Bioethanol) neue Absatzperspektiven entwickelt werden, um
witterungsbedingte Übermengen einer sinnvollen Verwertung in Europa zuführen zu können.

1.d. Vollständige Kompensation der Zuckerrübenanbauer für die aus der Quoten- und
Preissenkung resultierenden Verluste. Gleichzeitig Schaffung von Förderungen für


1.d. Vollständige Kompensation der Zuckerrübenanbauer für die aus der Quoten- und
Preissenkung resultierenden Verluste. Gleichzeitig Schaffung von Förderungen für
Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern unter Ausnützung aller Möglichkeiten zur Erhaltung
von Arbeitsplätzen aus einem speziell dafür einzurichtenden Restrukturierungsfonds,
Schaffung von neuen bzw. Ersatzarbeitsplätzen und notwendigen Qualifikationsmaßnahmen
für eine Neuorientierung am Arbeitsmarkt.

1.e. Die Reform der Zuckermarktordnung soll im Hinblick auf ihre Auswirkungen auf die am
wenigsten entwickelten Länder (LDC) und die AKP-Länder untersucht werden. Bei der
Neubemessung von Quoten für die AKP-Länder sollen die Quoten für die AKP-Länder, die
der Einkommenssteigerung der ländlichen Bevölkerung zu Gute kommen sollen, nach der
Bedürftigkeit der Länder neu verteilt und Kompensationen ausgehandelt werden. Die
Aufrechterhaltung des wirtschaftlich adäquaten Marktzugangs für die am wenigsten
entwickelten Länder (LDC) muss durch geeignete Maßnahmen gewährleistet werden, wobei
das Konzept der freiwilligen Liefermengenbeschränkung im Dialog mit den LDC - Staaten
erarbeitet werden soll.

1.f. Förderungen im Rahmen der öffentlichen Entwicklungszusammenarbeit sollen an soziale und
ökologische Mindestbedingungen geknüpft werden und kleinbäuerliche Strukturen fordern.

1.g. Bei der Neuverhandlung von präferentiellen Quoten (Zucker und Ethanol) ist anzustreben,
dass sie nur Ländern gewährt werden, die bereit sind, soziale und ökologische
Mindeststandards (im Sinne der EP Beschlüsse) bei der Produktion und der Verarbeitung für
den europäischen Markt einzuhalten, und dass durch die Öffnung des Marktes nicht die
Eigenversorgung dieser Länder mit Grundnahrungsmitteln gefährdet wird
(Ernährungssouveränität).

Die reformierte EU-Zuckermarktordnung muss sozial-ökologische Standards für die
Zuckerwirtschaft nach den in der Agrarpolitik geltenden Umweltstandards festlegen.

1.h. Bindung der europäischen Zuckerkonzerne an einen Verhaltenskodex für

Unternehmertätigkeit (auch im Ausland und für Zulieferbetriebe) sowie Schaffung von
Anreizen zur verbindlichen Umsetzung von Sozial- und Umweltstandards für die
internationale Zuckerwirtschaft auf allen internationalen Ebenen.

1.i. Ablehnung des länderüberschreitenden Quotentransfers.

1.j. Einrichtung eines Restrukturierungsfonds, mit dessen Hilfe in einer ersten Phase den Ländern,
die nach einer Reform ihre Wettbewerbsfähigkeit verlieren, die freiwillige Stilllegung der
Quote ermöglicht werden soll. Die AUFLEB für alle betroffenen Arbeitnehmerinnen und
Arbeitnehmer wird für diese Zwecke weitergeführt.

1.k. Weiterführung wirksamer Bestimmungen für die Lieferung von Quotenzucker an die
verarbeitende Industrie, im Sinne und mit der Zielsetzung der Erhaltung hochwertiger und
hochqualitativer Arbeitsplätze."

2.              Zu welchen Punkten der Entschließung haben Sie bzw. Ihr Ressort bereits Vorgespräche oder
Verhandlungen mit Ihren RegierungskollegenInnen und mit welchen aufgenommen?

3.              Bis wann ist mit einer nationalen Umsetzung einzelner Punkte der Entschließung 251/UEA zu
rechnen? Insbesondere zu folgenden Punkten:

3.a. Vollständige Kompensation der Zuckerrübenanbauer für die aus der Quoten- und
Preissenkung resultierenden Verluste. Gleichzeitig Schaffung von Förderungen für
Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern unter Ausnützung aller Möglichkeiten zur
Erhaltung von Arbeitsplätzen aus einem speziell dafür einzurichtenden


Restrukturierungsfonds, Schaffung von neuen bzw. Ersatzarbeitsplätzen und
notwendigen Qualifikationsmaßnahmen für eine Neuorientierung am Arbeitsmarkt

3.b. Einrichtung eines Restrukturierungsfonds, mit dessen Hilfe in einer ersten Phase den Ländern,
die nach einer Reform ihre Wettbewerbsfähigkeit verlieren, die freiwillige Stilllegung der
Quote ermöglicht werden soll. Die AUFLEB für alle betroffenen Arbeitnehmerinnen und
Arbeitnehmer wird für diese Zwecke weitergeführt

3.c. Weiterführung wirksamer Bestimmungen für die Lieferung von Quotenzucker an die
verarbeitende Industrie, im Sinne und mit der Zielsetzung der Erhaltung hochwertiger und
hochqualitativer Arbeitsplätze.

4.   Welche Maßnahmen wurden im Landwirtschaftsrat beschlossen, um die Umsetzung folgender, in
der Entschließung ersuchten Punkte, im Rahmen der nächsten WTO - Runde zu ermöglichen und
welche Verhandlungsaufträge an die Kommission wurden beschlossen - insbesondere zu den
folgenden Punkten der Entschließung?

4.a. Die Reform der Zuckermarktordnung soll im Hinblick auf ihre Auswirkungen auf die am
wenigsten entwickelten Länder (LDC) und die AKP-Länder untersucht werden. Bei der
Neubemessung von Quoten für die AKP-Länder sollen die Quoten für die AKP-Länder, die
der Einkommenssteigerung der ländlichen Bevölkerung zu Gute kommen sollen, nach der
Bedürftigkeit der Länder neu verteilt und Kompensationen ausgehandelt werden. Die
Aufrechterhaltung des wirtschaftlich adäquaten Marktzugangs für die am wenigsten
entwickelten Länder (LDC) muss durch geeignete Maßnahmen gewährleistet werden, wobei
das Konzept der freiwilligen Liefermengenbeschränkung im Dialog mit den LDC - Staaten
erarbeitet werden soll.

4.b. Förderungen im Rahmen der öffentlichen Entwicklungszusammenarbeit sollen an soziale und
ökologische Mindestbedingungen geknüpft werden und kleinbäuerliche Strukturen fördern.

4.c. Bei der Neuverhandlung von präferentiellen Quoten (Zucker und Ethanol) ist anzustreben,
dass sie nur Ländern gewährt werden, die bereit sind, soziale und ökologische
Mindeststandards (im Sinne der EP Beschlüsse) bei der Produktion und der Verarbeitung für
den europäischen Markt einzuhalten, und dass durch die Öffnung des Marktes nicht die
Eigenversorgung dieser Länder mit Grundnahrungsmitteln gefährdet wird
(Ernährungssouveränität).

Die reformierte EU-Zuckermarktordnung muss sozial-ökologische Standards für die
Zuckerwirtschaft nach den in der Agrarpolitik geltenden Umweltstandards festlegen.

4.d. Bindung der europäischen Zuckerkonzerne an einen Verhaltenskodex für

Unternehmertätigkeit (auch im Ausland und für Zulieferbetriebe) sowie Schaffung von
Anreizen zur verbindlichen Umsetzung von Sozial- und Umweltstandards für die
internationale Zuckerwirtschaft auf allen internationalen Ebenen.